Hallo
werden die Überstundenzuschläge oder zuschläge die nicht dauernd bezogen werden bei der berechnung des Unterhaltes mit einbezogen oder zählt nur das reine Netto vom Gehalt.
Hallo
werden die Überstundenzuschläge oder zuschläge die nicht dauernd bezogen werden bei der berechnung des Unterhaltes mit einbezogen oder zählt nur das reine Netto vom Gehalt.
Ups, weiß ich nicht genau, meine aber nicht. Nur das Grundgehalt. Bin mir aber nicht sicher. Können ja nicht mit Geld rechnen was vielleicht verdient wird.
Aber ohne Gewähr
Das ist doch nur wichtig, wenn du ein grenzlastiges Einkommen, Zwischen Eigenbehalt und einem Einkommen bei dem der Unterhalt fürs Kind voll gezahlt werden muß, hast.
Ich denke, dass der Richter sich anschaut, was du im Ganzen Jahr im Durchschnitt verdient hast. Und danach, vielleicht nach einem kleinen Sicherheitsabzug, ermittelt.
Normalerweise sollte nur das regelmäßige Einkommen berücksichtigt werden.
Aber alles ohne Gewähr,…wie bei der Ziehung der Lottozahlen Samstags,…
Hallo,
sofern die Überstunden auf der Lohnabrechnung und somit auf dem Jahreslohnsteuerbescheid angegeben wurden, zählen sie auch zu den Einkünften, die zur Unterhaltsberechnung herangezogen werde. Ebenso wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
Alles Gute
Hallo Patritzia
aber die überstunden sind keine wiederkommende einnahmen. es giebt monate da habe ich welche und es giebt monate da habe ich keine. mir kommt es ja nicht darauf an wieviel ich zahlen muss, sondern wie es berechnet wir.
lg
michael
hallo,
soweit ich weiss,wird ja der nettodurchschnitt vom ganzen Jahr genommen, somit werden auch urlaubsgeld und weihnachtsgeld,und auch zuschläge angerechnet…
ja, jeder Cent wird angerechnet. Sie müssen ja die Abrechnungen und Steuerbescheide vom letztem Jahr vorlegen (der wird auch mit eingerechnet). Danach wird der Unterhalt berechnet,
Dollte Sie aber arbeitslos weden, dann müssen Sie gleoch zum Gericht gehen, um eine Runterstugung zu beantragen, dass JA wird Ihnen keine Cent runter lassen.
Habe Sie Urkunden beim JA unterschrieben und wie viele Kinder in welchem Alter sind vorhanden?
Aber die zuschläge sind welche, die nur gezahlt werden wenn ich auch überstunden und wocheneden arbeite. wenn ich das nicht mehr tue, muss ich mehr zahlen als ich müsste. ne, beim JA waren wir nicht. aber ich habe die Vaterschaft anerkannt.
das ist leider so. Sie werden einen Titel unterschreiben müssen, Da kommen Sie nicht dran vorbei. Besser ist es dann dieses bei einem Anwalt zu machen, weil man diese halt durch einen Anwalt machen und auch ändern kann.
Hier mal eine Seite, die wird Ihnen etwas helfen.
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig
es wird alles miteingerechnet
Hi
es wird grundsätzlich jegliches Einkommen einbezogen, auch Überstundenzuschläge. Fallen dies nicht regelmäßig an, dann werden diese gemittelt, entweder über eine Zeitraum von 12 Monaten oder auch länger.
Das ist für dich wichtig, da ansonsten die Gegenseite versuchen wird, diese als regelmäßig zu verrechnen.
Ich habe mal so einiges hier zusammengeschrieben.
http://www.kindesunterhalt.homepage.eu/index.html
Gruss
Hallo! So viel ich weiß es wird alles miteingezogen. Man muß auch alles angeben.
Auch die müssen und werden mit eingerechnet, genauso wie Spesen, Lohnsteuerjahresausgleich, Prämien, etc.
Hallo
werden die Überstundenzuschläge oder zuschläge die nicht
dauernd bezogen werden bei der berechnung des Unterhaltes mit
einbezogen oder zählt nur das reine Netto vom Gehalt.
Der gesamte Bruttolohn der letzten 12 Monate. Außer Auslöse
danke
Der gesamte Bruttolohn der letzten 12 Monate. Außer Auslöse
Hallo,
wenn sie überobligatorisch - also wirklich z. B. wegen eines außergewöhnlichen Ereignisses - nur einmalig anfallen, werden sie meist nicht eingerechnet. Evtl. werden sie dann auf mehrere (zwischen drei und fünf) Jahre verteilt.
Ansonsten heißt es: ALLE Einkünfte. Damit der Unterhalt nicht jedes Monat neu gerechnet werden muss, wird aus 12 Monaten ein durchschnittliches Einkommen errechnet.
Gruß