Unterhalt für Kinder nach neuer Heirat

Hallo,

mal angenommen ein Mann ist für zwei noch minderjährige Kinder zu Unterhalt verpflichtet, lernt eine neue Frau kennen und heiratet diese. Diese Frau kann aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse in Deutsch noch keinen Beruf ausüben, so daß der Mann nun auch für seine Ehefrau voll und ganz alleine sorgen muß. Wie sieht diesbezüglich das Familiengesetz dazu aus. Kann dieser Mann nun eine Neuberechnung des Kinderunterhaltes unter Berücksichtigung der neuen Umstände verlangen? Schließlich hat die neue Familie ja auch ein Recht ein anständiges Leben oberhalb der Armutsgrenze führen zu dürfen, oder etwa nicht?

Hallo,

Hallo Ralli,

mal angenommen ein Mann ist für zwei noch minderjährige Kinder
zu Unterhalt verpflichtet,

Schade, dass du es als (scheinbar lästige) Pflicht ansiehst, deinen Kindern, welche DU gezeugt hast, die DU liebst (hoffentlich)den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern. War dir dies nicht klar, als du sie gezeugt hast? Ich denke, du solltest mal grundsätzlich für dich klar machen, dass deine Kinder nicht am Scheitern deiner Ehe Schuld sind und darum auch nicht darunter zu leiden haben, indem du sie als Unterhaltsverpflichtung betrachtest.
Wenn dir das nicht möglich ist, dafür gibt es wirklich solvente Familienpsychologen, die dir sicher helfen können.

lernt eine neue Frau kennen und

heiratet diese. Diese Frau kann aufgrund mangelnder
Sprachkenntnisse in Deutsch noch keinen Beruf ausüben,

Na und? Warum sollen jetzt deine Kinder darunter leiden, dass du dir eine Frau ausgesucht hast, die nicht in der Lage ist, zu eurem gemeinsamen Lebensunterhalt beizutragen???

so daß

der Mann nun auch für seine Ehefrau voll und ganz alleine
sorgen muß.

Wenn dir das nicht klar war, als du sie geheiratet hast, naja, was soll ich dazu noch sagen???
Verdienst du so schlecht, dass du deine Kinder darunter leiden lassen willst? Dann kann sie ja putzen gehen, das lernt man überall auf der Welt und dafür muß frau nicht quatschen können.

Wie sieht diesbezüglich das Familiengesetz dazu

aus. Kann dieser Mann nun eine Neuberechnung des
Kinderunterhaltes unter Berücksichtigung der neuen Umstände
verlangen?

Gott sei Dank sagt das Unterhaltsrecht, dass du für deine Kinder verpflichtet bist zu sorgen. Und das ist auch richtig so! Wenn du ein Problem damit hättest, deiner Exfrau Unterhalt zu zahlen, wenn sie selbst arbeitsfähig wäre, hättest du mich auf deiner Seite und ich hätte eine Superanwältin für dich! Aber ich glaube, du könntest besser darüber nachdenken, wie du deinen Kindern das Leben so positiv wie möglich gestalten kannst. Denn die müssen auch ohne heftige Unterhaltsklagen zwischen einem Paar (oder Expaar) schon genug leiden und ihnen jetzt noch die Kohle streitig machen zu wollen, finde ich nicht ok. Denn das Geld ist für deine Kinder, die, die du gezeugt hast, die du liebst und auf die du stolz sein willst! Und man sollte doch in erster Linie das Wohl derer im Auge haben, für die man sich verantwortlich gemacht hat!

Schließlich hat die neue Familie ja auch ein Recht

ein anständiges Leben oberhalb der Armutsgrenze führen zu
dürfen, oder etwa nicht?

Ja, aber nicht auf Kosten der bereits bestehenden Familie, DEINER KINDER!!!

Viele Grüße

Sabine

Nachtrag
Noch was:
Du findest unter

http://dejure.org/gesetze/BGB/1601.html

die gesetzliche Regelung

Viele Grüße

Sabine

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Off topic - @ Lotti-lu
Hi!

An welcher Stelle hat Ralli auch nur ein Wort darüber verloren, dass ER der Mann in diesem Beispiel ist? Also schalt mal nen Gang zurück…

Steffie

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Hi!

auch

An welcher Stelle hat Ralli auch nur ein Wort darüber
verloren, dass ER der Mann in diesem Beispiel ist?

Es scheint ihn aber so sehr zu beschaeftigen, dass er
gemeint hat, die gleiche Frage auch im Rechtsbrett
stellen zu muessen.

Gruesse
Elke

PS: Wenn er fuer einen Freund gefragt haben sollte,
dann trifft ihn die scharfe Sprache ja nicht
und er kanns dem Freund ja wattebaellchenwerfend ver-
dolmetschen.

Hallo!

Ja, wahrscheinlich ist er ja auch gemeint… aber ich find dieses direkt loslegen und den Autor anmotzen total daneben, man kann hier ja auch sachlich antworten. Schließlich hat er ja nur mal gefragt. Kein Grund ihm vorzuwerfen, was für ein schlechter Mensch er doch ist usw…

Ciao!

Steffie

Mod.: Thread abgeschlossen
Da diese Frage im Rechtsbrett wohl auch besser aufgehoben ist, schließe ich den
Thread hier ab.