Unterhalt für Kinder, und die Mutter

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe gleich mehrere Fragen bezüglich einer Guten Freundin!!!

Sie ist seid 20 Jahren mit ihrem Mann verheiratet, hat zwei Kinder und möchte sich von ihrem Mann trennen!!!

Sie wohnen in einer Mietwohnung, was die Miete kostet weis ich leider nicht!?

Die Kinder sind 11 und 15 Jahre alt!!!

Einkommen der Frau: 800€ im Monat

Einkommen des Mann: weis ich leider nicht genau!!!
In seinem Beruf müsste er ungefähr 2000€ im Monat verdienen, dann hat er aber noch Landwirtschaft, Weihnhacts und Urlaubsgeld, da weis ich aber nicht was er da für ein Einkommen hat!!!
Vieleicht können sie mir die Berechnung mit 2000 / 2500 / 3000 und 3500 Euro durchführen!!!

Was kann die Frau an unterhlat erwarten bei den oben genannten date?
Wieviel Unterhlat bekommt sie für die Kinder?
Wieviel Unterhlat bekommt sie für sich?
Bekommt sie auch noch das Kndergeld dazu?
Was passiert mit der gemieteten Wohnung?

Was passiert mit den Unterhlatsansprüchen wenn ihr Mann Arbeitslos wird?
Was passiert mit den Unterhlatsansprüchen wenn sie einen neuen Mann kennenlernt?

Ich weis es sind sehr viele Fragen, ich würde meiner Freundin aber sehr gerne helfen, sie möchte sich trennen weil sie es nicht mehr aushält zuhause, sie möchte aber die Kinder behalten und hat angast das die Finanziellen mittel nicht reichen!!

Deswegen meine Frage was hat sie im Trennungsfall an Geld für sich und die Kinder im Monat zur verfügung!?

Dankeschön für die schnelle Antwort im vorraus von euch!!!

PS: Muss das alles über einen Anwalt laufen oder kann man sich so einigen was der Mann zahlen muss!?

Hallo,

vorweg: Eine Rechtsberatung und konkrete Berechnungen können und dürfen an dieser Stelle nicht durgeführt werden. Eine abschließende Einschätzung kann und darf nur ein Rechtsanwalt unter Berücksichtigung aller(!) sachverhaltgebenen Details vornehmen.

Ich will aber wie folgt zum beschriebenen Sachverhalt ausführen:
Zum Ehegattenunterhalt habe ich zu wenige Kenntnisse. Da bitte ich jemand anderen zu kontaktieren.
Bei Kindesunterhalt ist ein erster Anhaltspunkt die sog. Düsseldorfer Tabelle

Das Einkommen des Mannes, der barunterhaltspflichtig ist, wenn er die Kinder nicht hälftig mit erzieht und betreut! Achtung! Sind die Kinder zu gleichen Teilen bei Vater und Mutter, kann sich der Unterhaltsanspruch aufheben. In der Regel ist es jedoch so, dass das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ bei der Mutter verbleibt und dem Vater neben seinem Sorgerecht ein umfangreiches Besuchsrecht eingeräumt wird. Dies wird entweder an Wochenenden, zu hälftigen Ferienzeiten etc. umgesetzt. Wenn dies der Fall ist, dann sollte man tiefer in die Düsseldorfer Tabelle einsteigen.
Das Einkommen des Ehemanns wird „bereinigt“. Dies bedeutet: Der reguläre Nettolohn wird einschl. Sonderzahlungen hochgerechnet (hierzu gehört Urlaubs-, Weihnachtsgeld und evtl. auch die EST-Erklärung). Es wird bereinigt um Fahrtkosten, Kosten für zusätzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung u. a. Abzugsfähig sind auch Schulden, die ehezeitprägend waren. Was dann unter dem Strich bleibt ist der Nettobetrag, den man in der D.Tabelle nachliest. Je nach Alters- u. Einkommensstufe ist das Kindergeld anteilig anzurechnen. Es liegt im Ermessen der Eltern, wer das Kindergeld erhält. In der Regel bekommt es der Teil, der die Kinder auch bei sich hat.

Ich gehe nun einmal von einem bereinigten Einkommen (nicht sachverhaltsbezogen, da mir keine Fakten vorliegen) der Stufe 2. D.Tabelle aus: Danach hätte das Kind von 11 Jahren 291,- € das Kind von 15 Jahren 356,-€.
Für die Frau gäbe es lediglich sog. „Trennungsunterhalt“. Nach Scheidung wird sie sich durch ihr Einkommen selbst unterhalten können.

Wie mit der Mietwohnung zu verfahren ist, hängt auch vom Mietvertrag ab. Im schlimmsten Fall gibt es sog. „Wohnungszuweisungsverfahren“. Dann entscheidet ein Richter, wer in der Ehewohnung verbleiben darf.

Bei Arbeitslosigkeit des Mannes wird erwartet, dass ein Vater alles dafür einsetzt, den Unterhalt weiter zu zahlen. Durchsetzen lässt sich dieser Unterhalt jedoch nur, wenn ein entsprechender „Titel“ oder eine „Jugendamtsurkunde“ vorliegt!!

Mit Heirat eines neuen Mannes erlischt der Ehegattenunterhalt gegen den Exmann (natürlich …). Die Kinder sind nicht davon betroffen. Hier ist natürlich weiter der leibliche Vater in der Pflicht.

Über einen Anwalt muss gar nichts laufen. Ein Anwalt ist ausgesprochen teuer. Eine einvernehmliche Einigung ist für alle immer das Allerbeste. Hier sollte der Vater eine sog. „Jugendamtsurkunde“ unterschreiben. Für die Kinder müsste die Mutter eine „Beistandschaft“ beim zuständigen Jugendamt einrichten lassen.
Möchte sie doch eine Beratung beim Anwalt, kann das Honorar dafür frei vereinbart werden. Bei dem Einkommen der Mutter könnte man auch beim zuständigen Amtsgericht prüfen lassen, ob ein Anspruch auf einen „Beratungshilfeberechtigungsschein“ gegeben ist. Hier kostet diese Beratung dann max. 10 € bei einem Anwalt seiner Wahl (nur ist man u. U. nicht sehr viel weiter).

Ich kann nur dringend anraten, dass sich die Freundin selbst mit dieser Angelegenheit auseinandersetzt. Sie muss agieren und Kenntnis über die Dinge haben. Im Internet kann man sich schon ein wenig schlau lesen. Alles in Allem sind die Angaben aber derart vage, dass eine so umfassende Fragestellung an einem solchen Ort nicht leistbar ist. Hierfür bitte ich um Verständnis.

Bei Fragen kann sich Ihre Freundin gern an mich selbst über meine HP wenden:
www.verlandeferber.repage1.de

Liebe Grüße

Hallo,
also es muss nicht über einen Anwalt laufen (fangen wir mal hinten an), aber ich würde dringend dazu raten!
Der Mann wird allerdings nicht zahlen müssen, dazu muss man zum Gericht.

Die Düsseldorfer Tabelle schicke ich als Link mit, da schauen Sie links nach dem Einkommen (netto) und oben steht das Alter der Kinder. Da können Sie sofort ablesen, wie viel Unterhalt jedem Kind zusteht. Allerdings muss man noch die Hälfte des Kindergeldes abziehen. Der Vater bekommt die andere Hälfte. Also por Kind 92 Euro abziehen vom Unterhalt.
Der Frau steht kein Unterhalt zu. Heute braucht man nicht für den Partner zahlen, jeder muss selber für seinen Unterhalt sorgen.
Was soll mit der Wohnung sein, wenn einer da wohnen bleibt muss er die Miete zahlen. Möbel werden aufgeteilt.
Wenn die Frau wieder einen Mann kennen lernt wird sich nichts ändern. Der Kindesunterhalt bleibt gleich, es sei denn der Vater verliert seine Arbeit.
Dann kann man wieder auf die Tabelle schauen und sehen wie viel Unterhalt gezahlt werden muss.
Sollten Schulden aus der Ehe noch existieren, kann der Mann (wenn er die weiter abbezahlt) zur Hälfte vom Unterhalt abziehen.
Hier der Link für den Kindesunterhalt, aber nicht vergessen pro Kind 92 Euro Ab zu ziehen. Das steht dem Vater zu. Ich hoffe, ich könnte helfen.
Gruss Agnes
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorf…

Hallo Uli,

das sind ja viele Fragen.
Vorab: Wer-weiß-was.de ist weder Steuer- noch Rechtsberatung, noch
Jugendamt, noch können Sie hier erwarten, daß Ihnen jemand verbindlich
Beträge ausrechnet.

Zumal Sie die zugrunde liegenden Daten nicht kennen und („Stille Post?“)
für jemand fragen, der davon vermutlich nichts weiß.
Finde ich schon sehr befremdlich, unter diesen Voraussetzungen diese Menge Hausaufgaben zu verteilen.

Aber dennoch einige Bemerkungen.

„Möchte sich … trennen“ - ist also (noch) hypothetisch. - Keine Sorge,
es geht ihr nix verloren.
Bei einer Scheidung wird für alle Beteiligten der Anspruch auf und die Höhe
des Unterhalts festgelegt.

Nur Trennung ohne Scheidung? - Kein Unterhalt.
Da hilft nur, sich einvernehmlich zu einigen.

Wieviel Unterhalt?
Das richtet sich nach dem Einkommen der Unterhaltsverpflichteten und
Unterhaltsberechtigten.
Da gibt es Tabellen. Mal googlen nach „Düsseldorfer Tabelle“ und/oder
„Berliner Tabelle“. Meist sind bei den Fundstellen auch Hinweise, wie die
Tabellen zu lesen sind.

Ein neuer Mann hat mit dem Unterhalt für die Kinder nichts zu tun.
Wenn sie den dann heitatet, vielleicht Sie, Uli?, dann erlischt aber
der Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ex-Mann.

Da sich Ihre Freundin offensichtlich trennen/scheiden lassen will,
besteht ohnehin Anwaltspflicht. Der beantwortet dann die vielen
Fragen und gibt Hinweise.
Eine gute Anlaufstelle ist auch immer das Jugendamt. Und das meine
ich ehrlich. Die helfen und versuchen immer, im Sinne der Kinder
zu denken und zu entscheiden. Einfach mal hingehen.

Was den Anwalt betrifft: www.anwalt.de - suchen Sie sich einen Familien-
rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht) in Ihrer Nähe. Selbst wenn es
nicht zu einer Scheidung kommt, sonder „nur“ zu einer Trennung, sind die
Kosten für eine Erstberatung immer gut angelegt.

Liebe Grüße
Andreas

Um alles in einem zu beantworten ist schwer, da viele Daten fehlen. Besser ist es einen Familienanwalt aufzusuchen und alles ausrechnen zu lassen.
Viel GLück !

hallihallo
das sind wirklich sehr viele fragen. das kindergeld steht natürlich der mutter zu, wenn die kinder bei ihr leben. aber wie das so ist bei geld hört die freundschaft auf. über einen anwalt wäre schon alles sicherer zumal sie sich ja eh scheiden möchte. was die kinder an unterhalt bekommen oder sie kann nur das jugendamt oder das gericht klären da der mann dann alles offen legen muß was er an ein und ausgaben hat. vielleicht hat dir das etwas geholfen.

gruß yvi

Hallo
Also Unterhalt bekommt Sie auf jedenfall für die Kinder,für sich eher nicht.
Unterhalt ist abhänig vom Verdienst des Ex -Mannes !!!
Siehe Düsseldorfer-Tabelle.
Würde mich an Ihrer Stelle ans Jugendamt wenden …
Die schreiben Ihnan und Er muss erst mal seine Abrechnungen (Verdienstbescheinigungen) der letzten zwölf monate vorlegen.
Danach wird der Unterhalt berechnet.Das Kindergeld wird zur hälfte Ihm gutgeschrieben.
Sie muss beim Jugendamt eine Beistandsschaft beantragen…
Kostet Sie nix,und im Notfall gehen die mit Ihm vor Gericht.
Kostet Sie auch nix,da es Kindesunterhalt ist für minderjährige…
Egal ob Sie ne neue Beziehung hat,spielt keine Rolle sind Seine Kinder…
Wenn Sie sich die Wohnung leisten kann warum nicht…
Sollte Er Arbeitslos werden gibt es nix…Jugendamt zahlt nur bis zum 6 Lebensjahr…
LG Sandy

Hallo,

soviele Fragen mit so wenigen Informationen über diverse Hintergründe lassen sich schlecht hier beantworten.

Unterhalt ausrechnen ist nicht in zwei Minuten geschehen und schon gar nicht für x verschiedene Einkommen.

Es fehlt z. B. die Angabe ob sie die 800 Euro in einem Vollzeitjob verdient.

Außerdem gibt es keinen Automatismus, dass eine Frau die Kinder behält, wenn sie es möchte. Was möchten die Kinder? Vielleicht wollen diese beim Vater in der bisherigen Umgebung bleiben und keinen „Neuen“ vorgesetzt bekommen? Kinder in diesem Alter haben ein Mitspracherecht und der Vater der Kinder natürlich auch. Die Kinder sind nämlich kein Bild an der Wand, auf das man „Eigentumsrechte“ anmelden kann.

Ob Nebenerwerbs-Landwirtschaft viel abwirft? Eher wohl nicht, da er die notwendigen Investitionen und notwendige Anschaffungen (vom Saatgetreide bis zur neuen Kuh oder Traktor u. v. m.) gegenrechnen kann.

Wenn sie den Ehemann wegen eines neuen Mannes verlässt, kann es sein, dass sie für sich keinen Unterhaltsanspruch hat (§ 1579 BGB). Wenn sie mit dem „Neuen“ mehr als ca. 2 Jahre zusammenlebt, verschwindet ihr Unterhaltsanspruch sowieso.

Arbeitet sie nicht Vollzeit, muss sie sich die Einkünfte eines Vollzeitjobes anrechnen lassen, da die Kinder alt genug sind, um voll zu arbeiten. Das muss er dann weniger bezahlen.

Wenn ihr Mann arbeitslos wird, kann er nicht mehr oder nur viel weniger bezahlen. Er lässt dann den Unterhalt gerichtlich geringer festlegen.

Sie bekommt das Kindergeld (wenn die Kinder bei ihr leben sollten). Die Hälfte davon wird aber auf den Kindesunterhalt angerechnet - heißt, muss er weniger bezahlen.

Nach dem Kindesunterhalt bezahlt ist, bleibt bei 2.000 Euro netto (er darf auch Fahrtkosten usw. noch einkommensmindernd anrechnen) nicht viel für die Mutter übrig. Er hat nämlich auch das Recht für sich Geld behalten zu dürfen (den sogenannten Selbstbehalt). Vermutlich darf er auch evtl. vorhandene Schulden vorher abziehen.

„Normale“ Einkommen reichen selten aus um dann zwei Haushalte so zu finanzieren, dass alle Beteiligten wie bisher in der finanziellen Sicherheit leben können. Für einen Haushalt hat es meist bequem gereicht.

Gruß

Hallo,
einen Großteil der Antworten findest Du wenn Du die Düsseldorfer Tabelle 2011 ansiehst. Bei der Berechnung des Unterhalt kommen, nach Abzug der Schulden;Versicherungen, erst die Kinder (Düsseldorfer Tabelle) wenn dann noch etwas über ist (Mindestselbstbehalt: 950 € für Erwerbstätige, 800 € für Nichterwerbstätige,
Ehegattenselbstbehalt: 1050 € für Erwerbstätige, 975 € für Nichterwerbstätige,
Angemessener Selbtsbehalt: 1150 € ohne Aufteilung nach Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen) hat die Ehefrau Anspruch auf 3/7 der Differenz zwichen Ihrem Einkommen und(nach Abzug von Steuern; Schulden;Versicherungen) und seinem Rest.
Im Trennungsjahr ist die Verteilung günster für die Ehefrau, da man davon ausgeht das erst einmal der alte Standart beibehalten werden soll (was meistens nicht klappt).
Im Eigenbehalt ist ein Warmmiete von 450€ mit drin, ergo dürfte die Wohnung wahrscheinlich nicht zu halten sein. Ja das Kindergeld bekommt der Elternteil bei dem die Kinder sind, wird aber zur Hälfte bein Unterhalt der Kinder, welchen der Mann zahlt, abgezogen.
Wenn er Arbeitslos ist und weniger verdient zieht die gleiche Berechnung wie oben, da er dann wahrscheinlich weniger verdient muss er auch weniger zahlen.
Wenn Ihre Freundin wieder ein Eheähnliche Beziehung führt braucht der Exmann nicht mehr zahlen.
Es ist auf jeden Fall ratsam einen Anwalt zu befragen, da es mit dem Deutschen Recht nicht immer so einfach ist. Warum sollten sie nicht die Kinder behalten dürfen, wenn die Kinder auch bei der Mutter bleiben wollen dürfte das kein Problem sein. Das 15 jährige Kind wird im Zweifelsfall befragt wo es hin möchte, die Gericht belassen die Kinder meistens bei der Mutter.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Es müßen beide Partein dem Unterhalt zu stimmen ansonsten hilft nur der weg zum Anwalt. Mehr kann ich leider nicht dazu sagen