Hallo allerseits,
nach schmerzlichen Wochen der Trennung komme ich nun so langsam auf die Beine. Nun muss ich mich mal langsam informieren wieviel Geld mir zum Wirtschaften übrig bleibt. Wir hatten und haben folgende Voraussetzungen:
- seit einem Jahr verheiratet, Frau ohne Einkommen, Studentin, bekommt das volle Kindergeld,
- 3 Kinder (6, 4 und 2 Jahre)
- ich bin vollzeitbeschäftigt
Ich habe schon versucht mich durch die Berliner Tabelle zu wurschteln, aber es fällt mir schwer. Bisher war noch niemand von uns beim Jugendamt, weil wir beide eigentlich keine Lust auf diesen Mist haben, aber mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben. Wie hoch ist denn nun mein Selbstbehalt? Vielleicht habe ich ja auf einmal persönlich sogar mehr Geld für mich, als ich die letzten Jahre immer hatte…wäre auch nur ein kleiner Trost…
Lieben Gruss,
Andreas
Hallo kantino,
Berliner Tabelle ist schon mal gut. http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/berliner_ta…
Du hast als Erwerbstätiger einen Selbstbehalt von 890,00 € monatlich.
Beim zu zahlenden Kindesunterhalt orientiere dich weiter unten an der
„Kindergeldabzugstabelle“, da hast du die eigentlichen Zahlbeträge.
Solltest du den Mindestunterhalt für die drei (2mal je 199 und einmal 247 €) nicht komplett aufbringen können, bleibt euch nur der Gang zum Jugendamt. Dort könnt ihr UVG-Leistungen beantragen.
grüsse
dragonkidd
hej dragonkidd,
danke für die schnelle antwort…ich steig da nicht wirklich durch und hab auch innerlich eine totale ablehnung, mich damit überhaupt auseinanderzusetzen. wäre es eine einfache tabelle und ich sehe sofort was los ist, wäre ja alles in ordnung, aber diese (wahrscheinlich sogar schon vereinfachte) Darstellung und Ausführung ist mir im Moment zu hoch. Mir bleibt nur der Gang zum Jugendamt. Wo steht denn, wieviel meine Frau bekommt??? oder bekommt sie einfach genau die Hälfte von dem was übrigbleibt, wenn der Unterhalt für die Kinder unter Berücksichtigung des Kindergeldes abgezogen wurde???
verstörte grüsse,
Andreas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo kantino…
Für Deine! Kinder zahlst Du -so Du kannst- den Unterhalt an erster Stelle.
Drei Kinder in einem Jahr Ehe? Also evtl welche mitgebracht.
Dafür stehst nicht DU gerade dann.
Was Dir dann verbleibt, davon gehen 40% an Deine Verflossene.
Aber auch nicht unter Deinem Mindestbehalt (890.- ?).
KG geht dahin wo die Kinder sind - also wohl zu ihr.
So WAR das mal vor 20 Jahren.
Heute dürfte sich da nicht viel geändert haben.
Von der Rentenanwartschaft dürfte nicht viel zu teilen sein -
das geht auch automatisch. Nach einem Trennungsjahr.
Da andere Steuerklasse 1 wird Dir allerdings am wenigsten gefallen.
Einfacher gehts nimmer _g_
Aloha - digi (aEg)
hi, hinsichtlich des kindesunterhaltes würde ich auf alle fälle zunächst empfehlen, bei der berechnung zwingend auf den zivilrechtlichen ausgleichsanspruch zu achten. das ist im grunde das hälftige kindergeld, das vom eigentlichen unterhaltsbetrag abzuziehen wäre. spart schon mal die hälfte von 154 €. du sagst, sie ist studentin? hmm, das hört sich zunächst einmal danach an, dass du brav wirst zahlen dürfen. getrenntlebendenunterhalt und später ehegattenunterhalt. aber so ein anspruch kann auch verwirkt sein, da kann der rechtsprechung zufolge bereits ehebruch reichen. zudem hat man nach der scheidung eine gesteigerte erwerbsobliegenheit (man studiert ja nicht forever, aber dann sind die kinder zu betreuen…). vom ehegattenunterhalt kann man widerrum gewissen sachen abziehen, zB berufsbedingte aufwendungen, steuernachzahlungen, unter bestimmten umständen versicherungen, manchmal sogar die miete. warum schaust du nicht mal unter
www.scheidung-online.de oder www.familienrecht-ratgeber.de? vielleicht solltest du auch mal darüber nachdenken, einen rechtsgeschäftlichen vertreter in dieser sache zu benennen.