Unterhalt für Kinder während der Lehre

Hallo,

die Frage wurde sicher oft schon gestellt, jedoch stimmte die Ausgangssituation nie so recht mit meiner überein.

Derzeit leben meine beiden ersten Töchter bei der Mutter (geschieden). Ich erwarte mit meiner neuen Freundin Ende des Jahres ein weiteres Kind.

Für die beiden ersten Kinder (14 Jahre und 16 Jahre) bezahle ich rund 270,00 € monatlichen Unterhalt je Nase.

Dieses Jahr beginnt die Älteste Ihre Lehre. Sie erhält rund 600,00 € Lehrlingsgeld monatlich und wird weiterhin zu Hause wohnen.

Kann mir jemand im Groben erläutern, inwiefern ich für die älteste noch Unterhaltspflichtig bin?

Soweit ich mich bisher informieren konnte:
Die Hälfte des Lehrlingsgeldes in Höhe von 600,00 € (abzüglich 90,00 €) wird gegen gerechnet, also

270,00 € Unterhalt - 255,00 € (Hälfte Lehrlingsgeld)= 15,00 € (Auszahlungsbetrag an das Kind)

Ist diese Rechnung richtig so? Wie wird mein 3. Kind mit einkalkuliert (lebt in meinem Haushalt)? Mindert dies die Unterhaltsbeträge der beiden ersten Kinder?

Ich würde micht sehr über Antworten freuen! Vorab schon vielen Dank!

VG, Wolfgang

Hallo Wolfgang,
für die 16 jährige hat sich das Thema Unterhalt erledigt. Sie brauchen nichts mehr bezahlen.
Zu der Ausbildungsvergütung (netto 510 Euro) wird das gesamte Kindergeld ( also 510+184=694 Euro. Hiervon haben Sie ja schon die 90 Euro für berufsbedingte Aufwendung abgezogen.
Sie hat also 694 Euro zur freien Verfügung.
Wenn Kinder verdienen, haben diese als erstes für ihren eigenen Unterhalt zu sorgen (obwohl ich hier zunehmend Anfragen von 22-28 jährigen bekomme, wie viel (immer vom Vater?)sie verlangen können.) Das die Mutter auch zahlen muss, dass wissen sie gar nicht.).
Das Geld wird nicht mit der Mutter geteilt, sondern wird komplett dem Barunterhalts Pflichtigem gut geschrieben. Auch das Kindergeld wird nicht mehr halbiert. Da wird einer aber dumm drein schauen.

Wie das mit der zweiten Tochter ist… dazu brauchte ich die Summe Ihres Nettolohnes. Da sie in den ersten 3 Jahren nach der Geburt auch der Mutter Unterhaltspflichtig sind muss ich schauen, ob Sie überhaupt noch was zahlen müssen.

Ich stehe bestimmt nicht hinter den Vätern, nur fonde ich es sehr traurig, dass die Ex Frauen zu 80% sehr gut leben können, ohne arbeiten zu gehen. Der Mann hingegen hat sein Leben lang sich nach den Wünschen seiner Kinder zu richten, die fast immer von der Mutter dahin gehend beeinflusst werden, immer vom Vater zu verlangen.
Da ich die Geschichte anders herum erlebt habe, mein jetziger Mann allerdings auch nur ausgenutzt wird, kann ich mich über solche Frauen nur aufregen.
Sobald kein Geld mehr kommt können diese Frauen auf wundersame Weise plötzlich ganze Tage arbeiten gehen.
Tschuldigung, wenn ich mich so aufrege. Aber es kann doch nicht sein, das Väter kein Recht auf ein neues Glück nach der Scheidung haben?
Es soll natürlich Unterhalt gezahlt werden, aber die Höhen sind nicht gerecht.
Ich wünsch Ihnen und der werdenden Mutter alles Gute mit dem neuem Erdenbürger!
Wenn Sie wegen der zweiten Tochter noch was wissen möchten, melden Sie sich kurz.
Liebe Grüsse
Agnes

Dem Kind werden 90€ Arbeitsaufwand angerechnet.Verpflegung Zug usw.

es ist richtig du musst weniger zahlen,weiss aber nicht genau ob die rechnung stimmt.dein 3 kind wird miteingerechnet aber vorrang hat immer das erste kind dann das 2te usw.wenn du aber nicht so viel verdienst wirst sowieso weniger zahlen müssen.(kenne dein gehalt nicht)

hallo,
ich war bisher der meinung, das ausbildungsgeld voll angerechnet wird…aber wenn du dich schlau gemacht hast, wird das wohl richtig sein…dein drittes kind wird bei der Berechnung nicht berücksichtig…

lisa

Hallo Wolfgang,

ich würde gerne morgen antworten, bitte noch um etwas Geduld.

Liebe Grüße
Andreas

Hallo Wolfgang,

leider sind Deine Angaben viel zu gering, als dass eine ordentliche Einschätzung abgegeben werden könnte. Unterhalt für Deine Kinder hängt maßgeblich von Deinem Einkkommen (bereinigt!) ab. Das gilt auch für Dein „neues“ Kind.

Bei der Ausbildungsvergütung ist es so, dass in jedem Fall noch berufsbedingte Aufwendungen (i. d. R. pauschal 50 €) abzuziehen sind, dann richtig hälftiges Kindergeld 92 €. Deine Exfrau ist nach wie vor nicht barunterhaltspflichtig, weil das Kind noch in ihrem Haushalt lebt und noch keine 18 Jahre ist.

LG

Hallo
es wird der komplette Nettolohn -90€ herangezogen.
Bei den 270€ gehe ich mal davon aus, dass das der jetzige Zahlbetrag ist, also schon mit anteiligen Kindergeld.
Wenn es einen Titel gibt, musst du eine Abänderungsklage einreichen, sonst würde der alte Titel weiter bestehen und theoretisch könnte das gegen dich verwendet werden.
Wenn du noch ein Kind bekommst, bist du 3 Kindern unterhaltspflichtig. Dann wird üblicherweise in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe herabgestuft. Wenn deine neue Freundin euer Kind betreut sind es sogar 4 und somit wird auf jeden Fall eine Herabstufung fällig.
Das kannst du gleich mit in die Abänderungsklage packen, wenn das Kind geboren ist.
In jedem Fall fällt der Unterhalt für ein Kind weg. Allerdings hat das 2 Kind ein Recht auf den Mindestunterhalt von 334€. Denn sollte du auf jeden Fall zahlen, ansonsten wird es ungemütlich falls es zur Klage kommen sollte.
In jedem Fall ist eine freiwillige Vereinbarung vorzuziehen, wenn das möglich ist.

Gruß

Halo Wolfgang,

ich hatte gestern um Geduld bis heute gebeten …
Obwohl es so viel nicht zu sagen gibt.

In so einem Falle rate ich immer dazu, zum Jugendamt zu gehen und dort
den Unterhalt neu festsetzen zu lassen. Die helfen auch den unterhalts-
verpflichteten Vätern.

Und das läuft fair und gut ab, vor allem, weil und wenn sie merken, daß Du
Dich nicht vor Deiner Zahlung drücken willst.

Das Jugendamt erbittet Auskunft über Einkommensverhältnisse beider
Seiten (auch die Mutter und Deine Kinder sind zur Auskunft verpflichtet)
und berechnet den Unterhalt neu.
Du bekommst einen neuen Titel (so heißt das), und das schafft Planungs-
und Rechtssicherheit für beide Seiten.

Was Dein Baby betrifft, das Du bald erwartest, so bist Du auch für dieses
unterhaltspflichtig (ebenso für die Mutter, wenn Ihr verheiratet sein
solltet und so lange, wie sie wegen des Babys nicht arbeiten gehen kann),
und somit rutscht Du in der Tabelle, die zur Unterhalts-Berechnug heran-
gezogen wird, eine Stufe höher oder tiefer, je nachdem, von wo man das
sieht.
Insofern zahlst Du für die beiden großen Töchter schon etwas weniger.

Ich bitte aber zu berücksichtigen, daß in der Regel der Unterhalt nur aller
zwei Jahre neu festgesetzt wird. Also jetzt hin und zum Ende des Jahres
nochmal, das wird wohl nix.
Also mit der Mutter jetzt eine schriftliche Vereinbarung treffen und
das Einkommen der Großen ein bissel berücksichtigen.
(Aber nicht sagen, daß Du zum Ende des Jahres das Jugendamt um Hilfe
bitten wirst …)

Sag mal Bescheid, wie es ausgegangen ist …

Liebe Grüße
Andreas

Hallo,

die Berechnung ist korrekt. Das dritte Kind kann dafür sorgen, dass man in der DüTa um eine Stufe in die schlechtere Gehaltsgruppe rutscht, also für eine Stufe weniger bezahlt.

Achtung: wenn es einen Titel/Urteil/Vergleich o. ä. gibt, nicht einfach weniger bezahlen, sondern von dem betreuenden Elternteil schriftlich fordern, dass er der neuen Berechnung zustimmt. Wenn keine schriftliche Bestätigung kommt, per Gericht auf Anpassung des Unterhaltes klagen.

Es kann sonst gepfändet werden!

Gruß

Hallo,

Frage stellt sich ja auch in Bezug auf den Eigenbedarf, liegt bei mind. 950€.
Was bleibt dann noch übrig?
Der Eigenbedarf geht höher, wenn z.B, deine jetzige Frau/ Freundin nicht arbeitet!?
LG

Hallo,

leider weiss ich da nicht geanu bescheid, aber ich würde mich da fachmännisch beraten lassen.

Gruß.