Hallo,
die Frage wurde sicher oft schon gestellt, jedoch stimmte die Ausgangssituation nie so recht mit meiner überein.
Derzeit leben meine beiden ersten Töchter bei der Mutter (geschieden). Ich erwarte mit meiner neuen Freundin Ende des Jahres ein weiteres Kind.
Für die beiden ersten Kinder (14 Jahre und 16 Jahre) bezahle ich rund 270,00 € monatlichen Unterhalt je Nase.
Dieses Jahr beginnt die Älteste Ihre Lehre. Sie erhält rund 600,00 € Lehrlingsgeld monatlich und wird weiterhin zu Hause wohnen.
Kann mir jemand im Groben erläutern, inwiefern ich für die älteste noch Unterhaltspflichtig bin?
Soweit ich mich bisher informieren konnte:
Die Hälfte des Lehrlingsgeldes in Höhe von 600,00 € (abzüglich 90,00 €) wird gegen gerechnet, also
270,00 € Unterhalt - 255,00 € (Hälfte Lehrlingsgeld)= 15,00 € (Auszahlungsbetrag an das Kind)
Ist diese Rechnung richtig so? Wie wird mein 3. Kind mit einkalkuliert (lebt in meinem Haushalt)? Mindert dies die Unterhaltsbeträge der beiden ersten Kinder?
Ich würde micht sehr über Antworten freuen! Vorab schon vielen Dank!
VG, Wolfgang