Unterhalt für mein 5 Jährigen Sohn, wieviel Geld?

Wir haben uns getrennt und meine Ex hat das Sorgerecht für den kleinen. Sie bekommt Kindergeld und Verdient selber ca. 1350€ netto. Ich gehe in Schichten Arbeiten und verdiene ohne Zuschläge ca. 1500€ netto. Werden Zuschläge mit angerechnet, weil diese immer unterschiedlich ausfallen können? Ansonsten könnte mein Netto - Gehalt bis ca. 2000€ gehen. Da wir uns selber einigen wollten interessiert mich es was mein Kind eigentlich zusteht. Wer kann mir eine Antwort geben?

Vielen Dank

Hallo,
laut DT müssen Sie bei einem Nettoeinkommen 317e monatl.bezahlen, Wie das mit den Zuschlägen ist,kann ich nicht sagen,erhöht sich dementsprechend.

lisa

Hallo,
der Verdienst Ihrer EX spielt eine Rolle, der Unterhalt wird von den 2000 gerechnet.
Sie wären laut Düsseldorfer Tabelle in der Stufe drei, da Sie aber nur für ein Kind Unterhalt zahlen (die Düsseldorfer Tabelle geht von zwei Kindern aus), werden Sie in Stufe 4 gerechnet. Das sind 365 Euro-92 Euro (anteiliges Kindergeld =273 Euro. Sie müssen mit 5 Jahren 273 Euro zahlen. Ab 6 Jahren steigt der Unterhalt auf 419 Euro- 92 Euro = 327 Euro.
Unterschreiben Sie aber nichts für bis 18 Jahren, immer nur über zwei Jahre. So ist das besser für Sie, sonst kann man bis 18 nie mehr was machen. Aber das nur am Rande. Sollten Sie da Info´s zu haben wollen, dann schreiben Sie bitte noch mal. Nichts beim Jugendamt unterschreiben.

Gruss

sorry, da kann ich leider keine verbindliche info geben.
gruß
candy**66

Hallo Runsley,
Vor mir habe ich ein aktuelles Merkblatt vom Jugendamt über Unterhaltsleistungen.
,Wie hoch ist die Unterhaltsleistung?´´
Dort steht:,Für Kinder unter 6 Jahren in den alten Bundesländern z.Zt.monatlich 317€.
Für Kinder vom 7.Lebensjahr - zur Vollendung des 12. Lebensjahrs in den alten Bundesländern monatlich 364€.
Diese Summe könnte eventuell mit deiner Unterhaltszahlung übereinstimmen.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Lili…

Hallo
Den genauen Unterhaltsanspruch erfährst du am sichersten übers Jugendamt. Es wird dein Jahresnettoeinkommen für die Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt, es spielt also auch die Steuerklasse eine Rolle. Außerdem kann der Kindesunterhalt alle zwei Jahre neu berechnet werden.
Alles gute

vlt kannst du dir einen groben schnitt machen zwischen 1500,- und 2000,- und dann schaust du in der düsseldorfer tabelle nach!

Zuschläge gehören mit dazu.Außer Auslöse bei auswärts Arbeiten,diese werden zu 1/3 angerechnet.Sonst immer was Netto ausgezahlt wird. Rechnet mit den letzten 12 Monaten.Davon den Durchschnitt!!!

Hallo,

du musst deinen komplettes Jahresgehalt nehmen und durch 12 teilen, dies ist dein durchschnittlicher Verdienst, dann kannst du Risterrente, fahrt zur Arbeit usw. abziehen. Vom bereinigten Nettogehalt musst du dann laut Düsseldorfer Tabelle den Unterhalt bezahlen.
Gruß zutom

Hallo

ein Anhaltspunkt ist immer die Düsseldorfer Tabelle.

Danach wären im ersten Ansatz 333€ anzusetzen. Da die Tabelle von 2 unterhaltsberechtigten Personen ausgeht, findet eine Heraufstuffung statt (349€). Davon wird das hälftige Kindergeld abgezogen= 257€.

Unregelmäßige Zuschläge werden gemittelt (12 Monate).

In der Praxis werden allerdings noch weitere Details überprüft

Werbungskosten
Altersvorsorge
Urlaubsgeld, Weihnachtssgeld

Vieel Details findet du auf

http://www.unterhalt.homepage.eu/

Versucht aber auf jeden Fall eine Einigung zu finden, ohne Anwaälte und Gerichte, da dieser Weg nur teuer und für das Kind nicht positiv ist.

Gruss

Orientiere dich an der Düseldorfer Tabelle. Regelmäßige Zuschläge (Sonn-, Feiertag) wird berechnet. Unregelmäßige nicht.

Hallo,

das monatliche Einkommen wird wie folgt ermittelt:

alle Nettoauszahlungen - incl. Zulagen - der vergangenen 12 Monate. Eingerechnet werden auch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, Firmenfahrzeug usw.
Dazuaddieren dann Steuererstattungen (Lohn- bzw. Einkommenssteuer) - Steuernachzahlungen abziehen.

Weitere Einkünfte sind Mieteinnahmen, Kapital- und Zinseinkünfte, Renten, Krankengeld usw.

Wenn alles addiert, dann durch zwölf teilen. Fahrtkosten, ehebedingte Schulden u. ä. auf den Monat umgerechnet davon wieder abziehen.

Das ist dann die Basis für den monatlichen Unterhalt.

Gruß

Ich glaube nicht das Zuschläge mit angerechnet werden einfach mal rum horchen