Hallo Peter
Vorab ist es wichtig zu verstehen, das die Unterhaltsberechnung unlogisch, einseitig und deshalb auch nicht einfach zu verstehen ist. Die häufigste Antwort eines Anwalts ist: Das kommt darauf an…
Nun zu den Fakten
Die gesamte Rechnung ist quasi eine Gewinn und Verlustrechnung
Im ertsen Schritt wird das Netteinkommen der letzten 12 Monate berechnet. Dazu gehören alle Sonderzahlungen wie z.B. Bonus, Zinsen, Sonderzahlungen sowie Urlaubs- und Weinachtsgeld.
Ein Firmenwagen wird auch als Einkommen berechnet.
Wohnst du im Eigentumm oder mietfrei wird eine fiktive Miete berechnet.
Im zweiten Schritt und nun zu deinem Punkt darfst du gewisse Dinge abziehen. Dazu gehören
Werbungskosten (Fahrten Whg Arbeitsstäte, Arbeitsmittel, Aufwendungen für den Beruf, Gewerkschaftsbeiträge usw…
Je nach OLG 5% vom Nettoeinkommen oder im Einzelnachweis,
Altersvorsorge (bei AN 4% vom Bruttolohn und 20 % bei AN über Bemessungsgrenze sowie selbst.Das kann sein: Riesterverträge, Lebensversicherungen, Tilgungsanteile bei einem Kredit, Sparverträge die für die Vorsorge bestimmst sind
Berücksichtungsfähige Schulden (Zinsen für einen Kredit)
Das Endergebnis heisst dann das bereinigte Einkommen. Genau diese Zahl ist das eigentliche Endziel.
Das wird dann in der Düsseldorfer Tabelle gesucht. Von dem Wert wird dann die Hälfte des Kindergelds abgezogen
Wichtig: Bei den ganzen Sachen gibt es eine enorme Bandbreite an Urteilen und Berechnungen. Daher gilt:
Trau keinem gegnerischen Anwalt und ganz wichtig keinem JA. Den beide werden in der Regel zu deinen Ungunsten rechnen. Daher entscheidet auch sehr häufig ein Richter, denn nur dieser legt endgültig fest, was zu zahlen ist. Das kann dann aber auch in beide Richtungen losgehen.
Daher ist es sehr wichtig einen Anwalt zu befragen.