Unterhalt für meinen Sohn

Für die Berechnung des Unterhaltes an meinen 16 jährigen Sohn wird ja mein Gehalt als Maßstab genommen. Meines Wissens nach kann aber das reine Nettoeinkommen durch verschiedene Kosten herunter gerechnet werden. Das sollen zum Beispiel sein: VWL, berufsbedngte Aufwendungen, Lebensversicherungen, Gewerkschaftsbeiträge.
Gelten da auch Bausparverträge und evtl. andere Ausgaben? Und, in der Düsseldorfer Tabelle 2010 befindet sich weit unten eine Tabelle mit den Zahlbeträgen incl. hälftiges Kindergeld. Entfällt dadruch jetzt die vorherige komplizierte Berechnung? Kann ich also jetzt genau auslesen, was ich zahlen muss?

Vielen lieben Dank an alle, die sich einen Kopf um meine Fragen machen!

Hallo Peter,

es wird das reine Nettogehalt minus die Hälfte des KIndergeldes nach wie vor berechnet für den Unterhalt und leider keine beruflichen Aufwendungen oder dergleichen.

Wünsche noch einen schönen Sonntag,
Yvonn

hallo peter,ich bekomme unterhalt für meine 2 kinder von meinen ex mann,damals wurde ausgerechnet was er verdient,sonstige abzüge wie versicherungen usw.wurden nicht angerechnet, mein ex mann hat wieder geheiratet und trotz neuer frau muss mein ex den unterhalt voll weiter bezahlen…viele grüsse helga

Hallo Peter Kroyer,
soviel ich weiß sind Bausparverträge und ähnliche Kosten nicht abzugsfähig. Aber genau kann ich das auch nicht sagen. Denn ich beschäftige mich zu wenig mit diesen Dingen. Bei meiner letzten Anfrage habe ich dies für meinen Lebensgefährten getan. Er hatte Fragen, die ich bei wer weiß was für ihn gestellt hatte.
Gruß Helga Krug

Hallo Peter,

soweit ich weiss zählt für die Unterhaltsberechnung das Nettoeinkommen! OHNE Abzug von verschiedene Kosten.
Sonst könnte man ja diese und jene Kosten abziehen und läge dann vielleicht unter dem Selbstbehalt!
Solche Ausgabe wie Lebensversicherungen, Gewerkschaftsbeiträge, Bausparverträge u.s.w. zählen
zum „privaten Vergnügen“, werden aber bzgl. Unterhalt
nicht berücksichtigt. Zudem kannst Du doch gerade Gewerkschaftsbeiträge bei der Steuer absetzten, oder?

Vielleicht konnte ich ein Stück weiterhelfen.

5% werden als berufsbedingte Ausgaben abgezogen, Sparverträge nicht. Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass das jedes Jugendamt macht wie sie wollen. Bei uns war es so, das mein Mann vom Jugendamt sogar die 5% abgezogen bekam und die Ziege auf dem Amt auch noch frech reinschrieb… da ich von der Mutter ihres Kindes erfahren habe liegt ihre Arbeit nicht weit weg von ihrem Wohort, das Hauto sollten sie verkaufen. Daraufhin haben wir einen Anwalt eingeschaltet der damit drohte das wir vor Gericht gingen. Da er nie mit der Mutter verheiratet war wendet er die Steuerklasse 1 an und nicht drei. Es kannn ja wohl nicht sein das dieses Kind aus der Vorbeziehung von seiner Eheschließung profitiert, zumal mein Mann meine beiden Kinder auch auf seiner Steuerkarte stehen hat. Des Weiteren haben wir damit gedroht das hälftige Sorgerecht ein zu klagen, sollte sie nicht einverstanden sein und es zum Prozess kommen lassen. Da die Júgendämter da eine große Angst haben, weil alle Anwälte dieses zu Gericht bringen wollen sehen sie eigendlich immer davon ab. Nun ist es ja auch so schon endschieden worden, dass auch uneheliche Väter das halbe Sorgerecht erhalten. Uns nutzt das wenig, aber es wurde mal langsam Zeit! Wenn man rechnet das eine Frau für ihr Kind, bei mehreren doppet und dreifach einen Betrag von 364 ( Unterhalt bei einer 14 jährigen) und 184 Euro Kindergeld zu ihrem Verdienst hat. Also wir hatten zu keiner Zeit für meine beiden Kinder je 750 Euro zur Verfügung. Was ich ganz schlimm finde ist, dass man sogar die Kontoauszüge vorlegen muss, die der Ex auch zugesand werden. Was bilden die sich ein das man so persönlice Sachen der Ex vorzeigt und sie sogar ein Recht darauf hat? Wer überprüft denn, ob das Kind dieses Geld bekommt. Wenn alles bis zur Überweisung geprüft wird kann Mutter damit machen was sie will. Ist das Recht? Wohl kaum. Immer einen Anwalt einschalten, denn die Jugendämter haben ihre eigenen Gesetze, bestimmt nicht immer " zum Wohle des Kindes!"

Hallo,

Für die Berechnung des Unterhaltes an meinen 16 jährigen Sohn
wird ja mein Gehalt als Maßstab genommen. Meines Wissens nach
kann aber das reine Nettoeinkommen durch verschiedene Kosten
herunter gerechnet werden. Das sollen zum Beispiel sein: VWL,
berufsbedngte Aufwendungen, Lebensversicherungen,
Gewerkschaftsbeiträge.

Lebensversicherungen nur wenn die Auszahlung auf Rentenbasis erfolgt.

Gelten da auch Bausparverträge und evtl. andere Ausgaben?

Wenn damit staatlich geförderte Maßnahmen - z. B. Riesterrrente, Eichelförderung - bezahlt wird. ja.

Evtl. noch die Schulden aus der gemeinsamen Ehezeit und vor der „Produktion“ des Kindes entstanden.

Und,
in der Düsseldorfer Tabelle 2010 befindet sich weit unten eine
Tabelle mit den Zahlbeträgen incl. hälftiges Kindergeld.
Entfällt dadruch jetzt die vorherige komplizierte Berechnung?

Ja

Kann ich also jetzt genau auslesen, was ich zahlen muss?

Konnte man vorher auch schon.

Vielen lieben Dank an alle, die sich einen Kopf um meine
Fragen machen!

Gruß

Hallo Peter

Vorab ist es wichtig zu verstehen, das die Unterhaltsberechnung unlogisch, einseitig und deshalb auch nicht einfach zu verstehen ist. Die häufigste Antwort eines Anwalts ist: Das kommt darauf an…

Nun zu den Fakten

Die gesamte Rechnung ist quasi eine Gewinn und Verlustrechnung

Im ertsen Schritt wird das Netteinkommen der letzten 12 Monate berechnet. Dazu gehören alle Sonderzahlungen wie z.B. Bonus, Zinsen, Sonderzahlungen sowie Urlaubs- und Weinachtsgeld.

Ein Firmenwagen wird auch als Einkommen berechnet.
Wohnst du im Eigentumm oder mietfrei wird eine fiktive Miete berechnet.

Im zweiten Schritt und nun zu deinem Punkt darfst du gewisse Dinge abziehen. Dazu gehören

Werbungskosten (Fahrten Whg Arbeitsstäte, Arbeitsmittel, Aufwendungen für den Beruf, Gewerkschaftsbeiträge usw…
Je nach OLG 5% vom Nettoeinkommen oder im Einzelnachweis,

Altersvorsorge (bei AN 4% vom Bruttolohn und 20 % bei AN über Bemessungsgrenze sowie selbst.Das kann sein: Riesterverträge, Lebensversicherungen, Tilgungsanteile bei einem Kredit, Sparverträge die für die Vorsorge bestimmst sind

Berücksichtungsfähige Schulden (Zinsen für einen Kredit)

Das Endergebnis heisst dann das bereinigte Einkommen. Genau diese Zahl ist das eigentliche Endziel.

Das wird dann in der Düsseldorfer Tabelle gesucht. Von dem Wert wird dann die Hälfte des Kindergelds abgezogen

Wichtig: Bei den ganzen Sachen gibt es eine enorme Bandbreite an Urteilen und Berechnungen. Daher gilt:

Trau keinem gegnerischen Anwalt und ganz wichtig keinem JA. Den beide werden in der Regel zu deinen Ungunsten rechnen. Daher entscheidet auch sehr häufig ein Richter, denn nur dieser legt endgültig fest, was zu zahlen ist. Das kann dann aber auch in beide Richtungen losgehen.

Daher ist es sehr wichtig einen Anwalt zu befragen.