Unterhalt für minderj. Kind wird nicht gezahlt!

Hallo zusammen,

ich möchte Euch das Problem einer sehr sehr guten Freundin schildern…

Sie hat eine siebenjährige Tochter aus einer vorangegangenen Beziehung. Der Vater kümmert sich kaum um das Kind- viel schlimmer jedoch ist es, dass er keinen regelmäßigen Unterhalt bezahlt. Er hat allerdings einen (relativ) gut bezahlten Job als Koch. Der Unterhalt wurde gemäß Düsseldorfer Tabelle auf 241 € festgelegt. Am Anfang lief auch alles völlig zufriedenstellend. Seit einem guten Jahr jedoch zahlt er nur noch unregelmäßig Unterhalt - mal zahlt er, mal wieder nicht oder ganz verspätet. Mittlerweile ist der Landkreis eingeschaltet - d.h. dieser kontrolliert die Überweisungsvorgänge und leitet das Geld dann an meine Freundin weiter. Mehr als den Vater anschreiben und anzumahnen, endlich zu bezahlen, tut der Landkreis allerdings auch nicht. Sie selbst hat schon mehr als einmal versucht, mit ihm zu reden, doch von ihm kommt nur: „Ich kann momentan nicht zahlen“.
Mittlerweile ist meine Freundin verheiratet und hat mit ihrem Mann ein zweites Kind (18 Monate).

Meine Fragen sind nun folgende: Welche Möglichkeiten hat, sie, an den Unterhalt für „die Große“ ranzukommen? Gibt es die Möglichkeit einer Gehaltspfändung oder was kann sie sonst noch tun? Zahlt die Unterhaltsvorschusskasse wirklich nicht mehr, wenn man neu verheiratet ist?

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass sie wirklich auf das Geld angewiesen ist… Sobald ihr Exfreund einen Monat nicht zahlt sieht es bei ihr finanziell ziemlich schlecht aus…

Ich bin für alle Anregungen dankbar und hoffe auf zahlreiche Kommentare, damit ich ihr weiterhelfen kann!

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Jeanine

Hallo,

neben den Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung bleibt noch die strafrechtliche Schiene. Der unterhaltsverpflichtete Vater macht sich der Verletzung seiner Unterhaltspflicht nach § 170 StGB strafbar, wenn der Lebensbedarf des Kindes ohne seine Zahlung gefährdet ist. Die meisten lassen sich auch eher von Seiten der Staatsanwaltschaft als von Ämtern oder Gerichtsvollziehern beeindrucken.

Deine Freundin kann bei jeder Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatten.

Gruss,
Simone

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Hallo Jeanine!

Dazu fällt mir nur was ein, nämlich:
Habt Ihr das Jugendamt informiert?

In meinem Fall hat es dafür gesorgt, daß ich das Geld für mein Sohn erhalte und dann haben sich die (in echt, sehr netten) Beamten wiederum den Betrag vom Vater geholt.

Ich habe kein einziges mal, in den 23 Monate auf die Unterhaltszahlungen warten brauchen.

Ich hoffe ich konnte weiter helfen!

Schönen Gruß
Helena

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PS.
Hallo Jeanine!
Ups! Noch was:
Vielleicht haben manche Eltern im Brett „Eltern-Kinder“ damit Erfahrung?
Gruß
Helena

Dazu fällt mir nur was ein, nämlich:
Habt Ihr das Jugendamt informiert?

In meinem Fall hat es dafür gesorgt, daß ich das Geld für mein
Sohn erhalte und dann haben sich die (in echt, sehr netten)
Beamten wiederum den Betrag vom Vater geholt.

Ich habe kein einziges mal, in den 23 Monate auf die
Unterhaltszahlungen warten brauchen.

Ich hoffe ich konnte weiter helfen!

Schönen Gruß
Helena

Hallo zusammen,

ich möchte Euch das Problem einer sehr sehr guten Freundin
schildern…

Sie hat eine siebenjährige Tochter aus einer vorangegangenen
Beziehung. Der Vater kümmert sich kaum um das Kind- viel
schlimmer jedoch ist es, dass er keinen regelmäßigen Unterhalt
bezahlt. Er hat allerdings einen (relativ) gut bezahlten Job
als Koch. Der Unterhalt wurde gemäß Düsseldorfer Tabelle auf
241 € festgelegt. Am Anfang lief auch alles völlig
zufriedenstellend. Seit einem guten Jahr jedoch zahlt er nur
noch unregelmäßig Unterhalt - mal zahlt er, mal wieder nicht
oder ganz verspätet. Mittlerweile ist der Landkreis
eingeschaltet - d.h. dieser kontrolliert die
Überweisungsvorgänge und leitet das Geld dann an meine
Freundin weiter. Mehr als den Vater anschreiben und
anzumahnen, endlich zu bezahlen, tut der Landkreis allerdings
auch nicht. Sie selbst hat schon mehr als einmal versucht, mit
ihm zu reden, doch von ihm kommt nur: „Ich kann momentan nicht
zahlen“.
Mittlerweile ist meine Freundin verheiratet und hat mit ihrem
Mann ein zweites Kind (18 Monate).

Meine Fragen sind nun folgende: Welche Möglichkeiten hat, sie,
an den Unterhalt für „die Große“ ranzukommen? Gibt es die
Möglichkeit einer Gehaltspfändung oder was kann sie sonst noch
tun? Zahlt die Unterhaltsvorschusskasse wirklich nicht mehr,
wenn man neu verheiratet ist?

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass sie wirklich auf das Geld
angewiesen ist… Sobald ihr Exfreund einen Monat nicht zahlt
sieht es bei ihr finanziell ziemlich schlecht aus…

Ich bin für alle Anregungen dankbar und hoffe auf zahlreiche
Kommentare, damit ich ihr weiterhelfen kann!

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Jeanine

Hallo Simone,

bei allen Forderungen, also auch bei Unterhaltsforderungen, sollte man sich Klarheit verschaffen, ob der Schuldner nicht zahlen kann oder nicht zahlen will. Fehlt es am Zahlungswillen, hilft der grobe Keil, nötigenfalls die juristische Keule. Kann der Schuldner nicht zahlen, können grobe Mittel eher kontraproduktiv wirken. Man kann die Sache so weit treiben, daß der Arbeitsplatz des Schuldners in Gefahr gerät, man kann es sogar bis zum Haftbefehl bringen. Ob der Schuldner per Inhaftierung zu Geld kommt, darf aber bezweifelt werden.
Egal wie berechtigt die Forderung ist, darf es der Gläubiger nicht am nötigen Fingerspitzengefühl fehlen lassen, wenn jemals Geld fließen soll.

Gruß
Wolfgang

Hallo, Jeanine,

eine in der Allgemeinheit völlig unbekannte Möglichkeit an Unterhalt zu kommen, ist die Großeltern des Kindes heranzuziehen, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ebenfalls zum Unterhalt verpflichtet sind.

Über das Sozialhilferecht werden zwar Großeltern von Gesetzes wegen verschont, das Bürgerliche Gesetzbuch gilt aber trotzdem weiter. Das kannst Du aber in der Praxis nur mit einem Anwalt duchsetzen.

Ich wünsche Deiner Freundin wohlhabende Großltern.

Die Unterhaltsvorschusskasse zahlt nach einer Wiederheirat nicht mehr, das ist soweit (dem Gesetzestext, nicht der Moral folgend) korrekt.
Ingeborg

Hallo zusammen,

ich möchte Euch das Problem einer sehr sehr guten Freundin
schildern…

Sie hat eine siebenjährige Tochter aus einer vorangegangenen
Beziehung. Der Vater kümmert sich kaum um das Kind- viel
schlimmer jedoch ist es, dass er keinen regelmäßigen Unterhalt
bezahlt. Er hat allerdings einen (relativ) gut bezahlten Job
als Koch. Der Unterhalt wurde gemäß Düsseldorfer Tabelle auf
241 € festgelegt. Am Anfang lief auch alles völlig
zufriedenstellend. Seit einem guten Jahr jedoch zahlt er nur
noch unregelmäßig Unterhalt - mal zahlt er, mal wieder nicht
oder ganz verspätet. Mittlerweile ist der Landkreis
eingeschaltet - d.h. dieser kontrolliert die
Überweisungsvorgänge und leitet das Geld dann an meine
Freundin weiter. Mehr als den Vater anschreiben und
anzumahnen, endlich zu bezahlen, tut der Landkreis allerdings
auch nicht. Sie selbst hat schon mehr als einmal versucht, mit
ihm zu reden, doch von ihm kommt nur: „Ich kann momentan nicht
zahlen“.
Mittlerweile ist meine Freundin verheiratet und hat mit ihrem
Mann ein zweites Kind (18 Monate).

Meine Fragen sind nun folgende: Welche Möglichkeiten hat, sie,
an den Unterhalt für „die Große“ ranzukommen? Gibt es die
Möglichkeit einer Gehaltspfändung oder was kann sie sonst noch
tun? Zahlt die Unterhaltsvorschusskasse wirklich nicht mehr,
wenn man neu verheiratet ist?

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass sie wirklich auf das Geld
angewiesen ist… Sobald ihr Exfreund einen Monat nicht zahlt
sieht es bei ihr finanziell ziemlich schlecht aus…

Ich bin für alle Anregungen dankbar und hoffe auf zahlreiche
Kommentare, damit ich ihr weiterhelfen kann!

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Jeanine

Hallo Wolfgang,

ich bin völlig deiner Meinung. Oft bewirken Gehaltspfändungen etc. nur das Gegenteil: der Schuldner verliert jegliche Lust am Zahlen, wird arbeitslos und am Ende bleibt nichts mehr, was eingetrieben werden könnte.

Der Straftatbestand des § 170 StGB greift nur bei einer vorhandenen Leistungsfähigkeit des Schuldners. Oft genügt bereits ein dezenter Hinweis an den Schuldner, dass hier eine Strafbarkeit vorliegen könnte, um die Zahlungsmoral zu steigern. Nach meiner Erfahrung haben Gerichtsvollzieher geringere Chancen, das Geld einzutreiben.

Ein schönes WE,
Simone

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Hallo ihr beiden

Hallo zusammen,

ich möchte Euch das Problem einer sehr sehr guten Freundin
schildern…

Sie hat eine siebenjährige Tochter aus einer vorangegangenen
Beziehung. Der Vater kümmert sich kaum um das Kind- viel
schlimmer jedoch ist es, dass er keinen regelmäßigen Unterhalt
bezahlt. Er hat allerdings einen (relativ) gut bezahlten Job
als Koch. Der Unterhalt wurde gemäß Düsseldorfer Tabelle auf
241 € festgelegt. Am Anfang lief auch alles völlig
zufriedenstellend. Seit einem guten Jahr jedoch zahlt er nur
noch unregelmäßig Unterhalt - mal zahlt er, mal wieder nicht
oder ganz verspätet. Mittlerweile ist der Landkreis
eingeschaltet - d.h. dieser kontrolliert die
Überweisungsvorgänge und leitet das Geld dann an meine
Freundin weiter.

Das Problem kenn ich. Deine Freundin soll zum Jugendamt gehen und eine sogenannte Beistandschaft beantragen. Somit wird das Jugendamt „mitverantwortlich“ für die Kleine. Und das Jugendamt hat sehr gute Möglichkeiten, einen Vater zum Zahlen zu zwingen (auch gegen dessen Willen).

Mehr als den Vater anschreiben und
anzumahnen, endlich zu bezahlen, tut der Landkreis allerdings
auch nicht.

Aus eigener Erfahrung (s. o.) geht mehr. Ich lass den Vater meiner Tochter immer ans Jugendamt zahlen. Dieses überweist mir den gezahlten Unterhalt dann sofort. Sollte spätestens der 3. Unterhalt nicht frist- und höhenmäßig gezahlt werden beantragt das Jugendam eine Pfändung (Lohn- bzw. Lohnersatz).

Sie selbst hat schon mehr als einmal versucht, mit
ihm zu reden, doch von ihm kommt nur: „Ich kann momentan nicht
zahlen“.

Gerne benutzte Ausrede. Ich kenn sie zur genüge.

Mittlerweile ist meine Freundin verheiratet und hat mit ihrem
Mann ein zweites Kind (18 Monate).

Glückwunsch an die Dame!

Meine Fragen sind nun folgende: Welche Möglichkeiten hat, sie,
an den Unterhalt für „die Große“ ranzukommen?

S. O. via Jugendamt. Deine Freundin braucht keinen Anwalt bzw hat keine Kosten (Geldeintreiben) und somit keinen Ärger.

Gibt es die
Möglichkeit einer Gehaltspfändung oder was kann sie sonst noch
tun?

Soll sie Jugendamt machen lassen.

Zahlt die Unterhaltsvorschusskasse wirklich nicht mehr,
wenn man neu verheiratet ist?

Jugendamt zahlt Unterhaltsvorschuss max 6 Jahre bist zum vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes. Sobald die Mutter wieder verheiratet ist verfällt dieser Anspruch. Leider.

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass sie wirklich auf das Geld
angewiesen ist… Sobald ihr Exfreund einen Monat nicht zahlt
sieht es bei ihr finanziell ziemlich schlecht aus…

Ich bin für alle Anregungen dankbar und hoffe auf zahlreiche
Kommentare, damit ich ihr weiterhelfen kann!

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Hoffe, ich konnte ihr helfen.

Jeanine

Viele Grüße (auch an deine Freundin und deren Familie)
Daggi

Hallo Wolfgang,

wenn es doch mal so wäre… In dem oben geschilderten Fall ist es allerdings so, dass der Vater genug Geld für diverse Freizeitaktivitäten hat (Datclub etc…) aber für seine Tochter hat er weder Geld noch zeit übrig! Meine Freundin krebst auf dem letzten Cent rum und er macht sich ein schönes Leben (mal eben Klamotten für 300€ etc.) DAS kann es auch nicht sein! :smile:

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Hallo

Hier etwas aus eigener Erfahrung.
Ich bin bei meiner Grossmutter aufgewachsen und meine Eltern haetten jeden Monat Unterhalt zahlen muessen. Mein Vater hat, meine Mutter nicht. Also hat sich das Jugendamt eingeschaltet und meiner Grossmutter das Geld ueberwiesen welches eigentlich von meiner Mutter kommen sollte. Dann hat das Jugendamt Jahrelang versucht das Geld von meiner Mutter zu Pfaenden aber es hat nie geklappt. So richtig verstanden habe ich das alles erst als ich 18 wurde denn da hoerte das Jugendamt schlagartig mit der Zahlung auf (ohne vorher bescheid zu geben!!!) Mittlerweile bin ich 23 und das Jugendamt hat das Geld noch immer nicht, auch ich habe noch nicht alles an Geld was mir seit fast 6 Jahren als Unterhalt noch zusteht. Ich rechne nicht mehr damit es jemals zu bekommen.
Bei meiner Mutter gab es nun eindeutige Gruende weshalb sie zumindest die letzten Jahre den Unterhalt als Pfaendung ins Haus bekam. (Mehr will ich nicht hier rein schreiben sonst verklagt sie mich wegen rufschaedigung oder sowas!)

Worauf ich hinaus will ist die Frage:
Hat der Vater des kindes jemals begruendet weshalb er nicht zahlen kann? Vielleicht hat er andere Pfaendungen die ihm alles an Geld schon wegnehmen. Wobei der laufende Unterhalt immer an erster Stelle steht!
Wenn das Jugendamt allein nichts ausrichten kann, wuerde ich raten zum Anwalt zu gehen und den das regeln zu lassen. Wenn Deine freundin finanziell wirklich so schlecht dran ist, dann ebkommt sie Prozesskostenhilfe und muss so gut wie gar nichts zahlen.

Ich musste einen Anwalt einschalten, das war damals meine einzige Loesung und ist der einzige Grund weshalb ich eine zeitlang zumindest den laufenden Unterhalt per Pfaendung bekam.

Ich druecke Deiner Freundin die Daumen das es alles schnell ueber die Buehne geht und sich alles wieder beruhigt ohne weiter gehende Schritte einzuleiten.

Liebe Gruesse,
Stefanie

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