Hallo Katrin,
wer wen verlässt, hat beim Kindesunterhalt nicht zu sagen. Der Kindesunterhalt ist gesetzlich der Anspruch des Kindes und nicht des betreuenden Elternteiles.
Wenn der Vater mit einem später gezeugten Kind zusammen lebt, braucht das Kind trotzdem Essen, Kleidung, Windeln, Möbel, Wohnraum, Strom und Wasser usw.
Also wird so gerechnet, als würde der Vater Unterhalt an ein nicht bei ihm lebendes Kind bezahlen. Er überweist den Betrag nicht, sondern gibt ihn im Alltag für das Kind aus. Gibt er mehr oder weniger für das Kind aus, wird trotzdem die Unterhaltshöhe nach der DüTa als Naturalunterhalt angenommen.
Warum soll die „Neue“ für die „Ex“ bezahlen? Ja, es gibt durchaus richterliche Konstrukte, die das Einkommen der „Neuen“ indirekt einbeziehen. Aaaaber, dann muss die Neue erst mal ein solch hohes (über den Daumen gepeilt mehr als 2.000 Netto im Monat) Einkommen haben, dass das möglich ist. Im Normalerwerbsleben ist so ein Einkommen eben selten bei einer Frau.
Wenn sich die Neue weigert ihrem Lebensgefährten mitzuteilen, wieviel sie verdient, kann die Ex auch gar keine Berechnung und Einbeziehung des Einkommens von ihr vornehmen und der Mann kann keine Auskunft geben. Die „Neue“ ist nicht auskunftspflichtig, weil die Ex nicht ihr Lebenspartner war und das Kind aus der früheren Beziehung nicht ihr Kind ist.
Wenn niemand was weiß kann auch kein Richter was einberechnen.
Wenn es Verträge zwischen den neuen Lebenspartnern gibt, dass jeder für sich selber sorgt und dies auch, z. B. durch getrennte nachweisliche Zahlungen (Miete, STrom, Lebensmittel usw.) am besten durch Kontoauszüge nachgewiesen ist, kann der Richter auch nicht den Selbstbehalt oder Wohnvorteil des Mannes annehmen und die übliche „Eintopfwirtschaft“ ausurteilen.
Gruß
Ingrid
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