Unterhalt für neugeborenes Kind u.ggf. Mutter

Wie wird der Unterhalt für ein uneheliches Kind (Vater lebt nicht mit Mutter zusammen, Schwangerschaft nach 8 Wochen Bekanntschaft, Mutter trennt sich von Erzeuger weil sie nur ein Kind wollte und sonst nichts)berecnet wenn der Vater selbstständiger Unternehmer ist? Zählt nur das Einkommen des jeweils aktuellen Jahrs oder wird der Durchschnitt mehrerer zurückliegender Jahre für eine Bemessung herangezogen?

Ist der Erzeuger des Kindes auch der Mutter gegenüber Unterhaltspflichtig (und wenn, dann in welcher Höhe?)

Werden für den Unterhalt auch Ersparnisse und Vermögen herangezogen oder bleiben diese aussen vor?

Hi seth,
in Fällen wie diesen sollte sich der Selbständige vertrauensvoll an seinen Rechtsanwalt wenden, sonst ist man(n) schnell viel Geld los.

Im übrigen gilt § 1615l BGB, der Vater hat die Kosten der Geburt und den Unterhalt der Kindsmutter bis zum 3 Lebensjahr des Kindes zu tragen und natürlich den Kindesunterhalt.

grüsse
dragonkidd