Unterhalt für nicht-ehe-gemeinsch. absetzten?

Hallo,

stimmt es, dass der verdiener,
wenn er den lebenspartner (ohne Ehe) mitträgt (=Unterhalt?)
dies von der steuer absetzten kann, zumindest für die monate, in denen der partner nix verdient hat?

wenn ja, wie und wieviel?

danke!

grüße kobe

hi kobe,

nur wenn die „frau“ gerade ein kind von euch bekommt, gibt es regelunterhalt, den du als aussergew. belastung absetzen kannst (max. 7188 abzüglich eigener einkünfte der frau ist der jahresbetrag).

  1. variante, unterhalt ist dann absetzbar, weil wegen der eheähnlichen gemeinschaft sozialleistungen (sozialhilfe, arbeitslosenhilfe) gekürzt werden.

sonst geht nix.

mfg vom

showbee

Hallo,

stimmt es, dass der verdiener,
wenn er den lebenspartner (ohne Ehe) mitträgt (=Unterhalt?)
dies von der steuer absetzten kann, zumindest für die monate,
in denen der partner nix verdient hat?

Ja, das stimmt. Aber nur, wenn der Unterhaltsleistende dazu eine gesetzliche Verpflichtung hat (z.B. §1615 I BGB)