Hallo
Kurz zu meiner Situation. Habe letztes Jahr einen einmaligen sexuellen Kontakt zu einer Frau die wie es später herausgestellt worden war zu der Zeit mehrere Männer in der Woche empfangen hat. Beim geschütztem *** wurde ich in mitten des Geschehen aufgefordet Kondom auszuziehen sonst will sie es nicht weiter machen. Da ich schon gut dabei war habe ich eine Krankheit in Kauf genommen bin aber davon ausgegangen das die Frau die ohne Kondom schläft Pille nimmt.
Jetz nach mehr als ein Jahr bin ich über Gericht zu einem Test eingeladen worden. Der Mann von mir hatte Glück und ich leider nicht und muss jetz für entstandenes Kind das ich nicht sehen werde und sehen will wie auch Kindsmutter zahlen ( ich habe mit dem fremdgehen Fehler gemacht aber die Bestraffung für mich und meiner Familie ist überproporzional grosser). Auf welche Höche des Unterhal muss ich mich einstellen? Meine Situation : Verheirate habe zwei Kinder schulden von 100000 für ein Haus verdiene 2800 Brutto meine Frau verdient 1800 Brutto Die Frau mit dem Kind hat kein Einkommen wird auch nicht haben da keine Ausbildung und kaputte Verhältnisse.
Wird das Einkommen von meiner Frau angerechnet? Danke für Eure Hilfe und bewahrt Euch von solchen Dummheiten.
hallo,
dafür gibt eine Düsseldorfer tabelle
viel glück
lisa
Au weia … Dick erwischt 
Das Geld Deiner Frau bleibt unberücksichtigt. Unterhaltspflichtig bist Du, und zwar gegenüber 3 Personen. Deine Frau zählt nicht dazu, da sie ihren Unterhalt selbst erwirtschaftet. Es bleiben also 4 Unterhaltspflichtige, die Unterhalt von Deinem bereinigten Nettoeinkommen erhalten. „Bereinigt“ heißt: Es werden Verbindlichkeiten, Fahrtkosten(evtl. pauschal), Lebens-/Rentenversicherungen und weiteres in Abzug gebracht. Der verbleibende Restbetrag wird dann auf die Frau und die 3 Kinder aufgeteilt, wobei nach neuem Recht zuerst die Kinder, dann die Frau bedient wird. Dein Bruttolohn ist da nicht aussagekräftig. Um den Unterhalt einzuschätzen geht man vom Nettolohn und dann vom bereingiten Einkommen aus. Dann kann man in die Düsseldorfer Tabelle schauen (s. a. meine HP www.verlandeferber.repage1.de Button „Unterhalt“) und kann so ca. ablesen, wie viel auf jedes Kind entfällt wird(altersabhängig).
Wenn noch fragen, gern über meine HP.
Nenn mir einen Menschen, der noch nie einen Fehler gemacht hat 
LG
das ist natürlich eine scheiss Situation und du kannst froh sein, wenn deine Frau bei dir bleibt. Die Fehler sieht man leider erst später ein und du hast da wirklich eine ausgesprochen harte Strafe bekommen, die deine ganze Familie trifft (das Kind wird irgendwann wissen wer der Vater ist und so werden auch deine Kinder alles erfahren, denn auch uneheliche Kinder werden den ehel. Kinder gleich gestellt). Bohhaa, dass ist echt der Hammer! Kann es sein das die „Dame“ es genau darauf angelegt hat? Du schreibst , dass ihr ein Haus habt? Steht dieses auch mit auf deinen Namen? Das Kind ist erbberechtig und bekommt das Gleiche wie deine ehel. Kinder. Der Unterhalt wird sich auf ein Mindessatz belaufen, der altersentsprechent des Kindes ist. Ich darf keine rechtlichen Auskünfte geben, dafür sind Anwälte da, kann dir aber sagen, wie es bei uns abläuft.Bin geschieden und habe zwei Kinder. Vor 5 Jahren habe ich wieder geheiratet, mein Mann war vorher nicht verheiratet, hat aber aus der Beziehung vorher ein Kind. Er war immer Steuerklasse 1. Nach unserer Heirat natürlich in Klasse 4 und er hat meine Kinder auf der Steuerkarte stehen. Schon meldet sich die Mutter des Kindes über das Jugendamt und bekommt Recht. Wir müsen den Unterhalt nach seinem jetzigem Einkommmen bezahlen. Selbst meine Kinder werden nicht abgezogen. Ich werde auch nicht berücksichtigt, da ich auch arbeite (400 euro). Nach Düseldorfer Tabelle die von zwei Unterhaltsberechtigten Personen ausgeht müssen wir mehr zahlen, denn wir spielen keine Rolle. Monatlich zahlen wir ca 400 Euro (12 Jahre altes Kind) und der Hammer ist, dass die Mutter die ganzen Unterlagen die man vorlegen muss auch in Kopie bekommt. Sie weiss also sogar jede Kontobewegung, was ich absolut unverschämt finde. Das Jugendamt ok, aber wenn die Mutter dem Jugendamt schon nicht traut???
Also der Lohn deiner Frau wird wohl so mit berechnet, da sie euren Kindern auch Unterhaltspflichtig ist, so bei dir mehr Geld für Mutter und Kind übrig bleiben… Ist denn bei dir ein Vaterschaftstest selber durchgeführt worden? Wann hast du davon erfahren und wie nimmt es deine Frau auf? Was für eine Situation, aber wohl auch nicht der einzigste dem das passiert ist. Ich rate dringend einen Anwalt ein zu schalten, denn denke dran, dass Kind ist genauso erbberechtig wie eure. Wünsche euch viel Kraft die Sache gemeinsam zu meistern. Ist sehr schwierig, wenn man jeden Monat daran erinnert wird, da viel Geld gezahlt wird.
Gruss
Agnes
Hallo
das kann man mit den Angaben nicht sehr praezise beantworten, aber ich befuerchte dir wird nicht mehr bleiben als dein Selbstbehalt von mindestens 900 Euro.
Gehen wir mal von deinem Bruttogehalt aus. Dann bleiben ca 1790 Euro (Steuerklasse 4, keine Kirche). Das waere Stufe 2 in der Duesseldorfer Tabelle.
Da mit dem neuen Kind 3 unterhaltsberechtigte Personen vorliegen ist eine Abstufung in Klasse 1 angemessen.
Nehmen wir einfach mal an alle Kinder sind 0-5. Dann haettes jedes Kind 317 Euro Anspruch.
Da Kinder Vorrang haben macht das 1790-(317*3)=839 Euro.
Dann wird eine Mangelfallberechnung durchgefuehrt.
Grob kann man sagen zahlst du 317 Euro an das Kind aber kein Geld an die Kindsesmutter.
Deine Ehefrau zahlt nichts, allerdings kann man unterstellen, dass du Vorteile durch das zusammen wohnen hast. Das heisst dann fiktives Einkommen.
Ein Anwalt kann dir das sehr genau ausrechnen.
Gruss
Hallo lenk1974,
ja das Einkommen deiner Frau wird mitangrechnet, zuerst wird euer Lebensunterhalt berücksichtigt.
Kindesunterhalt muss du auf jeden Fall zahlen, da du mit dieser sogenannten Frau nur ein One-Night-Stand hattes und keine Beziehung,hast du damit eigentlich nichts zukriegen.
Aber um diese Angelegenheit ohne noch weiter unangehmen Folgen zu erklären, suche bitte vor Ort eien Rechtsanwalt (Familien RA ) auf, dieser kann direkt alles andere Veranlassen.
Ich hoffe das dies dir eine Lehre ist und das trotzallem das BESTE aus dieser Situation machst.
Auch das deine Frau dir verzeiht, weil sie muss auch damit fertig werden.(das ist nicht einfach)
mfg
Angela06
Hallo,
es spielt keine Rolle ob ein Haus noch finanziert wird derzeit, weil der Unterhalt für Kindsmutter und Kind vorgehen, das heißt im Klartext, auch bei 2 eigenen Kindern wird das Einkommen der Ehefrau mit angerechnet und im schlimmsten Fall müssen Sie sich von Ihrem haus verabschieden.
Viele Grüße
Y.Dosse
Hallo
ja das ist ja echt voll scheisse gelaufen!!!
Hoffe Deine Frau steht weiterhin zu Dir sonst wird es richtig schwer !!!
Das Problem ist egal ob Du Kontakt willst oder nicht,zahlen must Du trotzdem.
Wenn Du Pech hast,must Du sogar für die Mutter des Kindes zahlen.
Dein mindest Eigenbedarf beläuft sich auf 900 Euro!
Aber ich schätze das Dir mehr bleibt !!!
Das ist wirklich keine einfache Situation !!!
Und nie vergessen das Kind kann nix dafür,irgendwann wird es nach Dir fragen!
Deine Frau wird bei der Berechnung nicht mit berechnet,Deine Schulden aber auch nicht!
Kindesunterhalt geht vor !!!
Viel Glück und starke Nerven !!
LG Sandy
Hallo,ja das Gehalt deiner Frau wird mit angerechnet.
Du kannst in der Düsseldorfer Tabelle nachsehen,was du für die Dame zahlen mußt,wird ein Anwalt errechnen.
In wiefern Schulden deinerseits mit berücksichtigt werden weiß ich nicht!
Alles Gute Für dich
Ups. also ich denke schon das deine Frau mit angerechnet wird aber weiß es nicht genau
meine dummheit ist nun drei jahre alt… ähnlicher fall… du bist voll unterhaltsflichtig gegenüber dem kind. es wird komplett gleichgestellt wie die beiden ehelichen kinder. aus der düsseldorfer tabelle kannst du den betrag errechnet. das einkommen deiner frau wird nicht angerechnet. die schulden des hauses werden bei einer eventuellen klage der kindesmutter auf mutterunterhlat für die ersten drei lebensjahre angerechnet. bei dem kindesunterhalt gibt es unterschiedliche urteil inwieweit schulden angerechnet werden oder nicht
Für das Kind mußt du zahlen! Düsseldorfer Tapelle Für die Frau glaube ich nicht,da vor einem Jahr raus kam,jeder muß für sich selber Sorgen.
Hallo, wirklich dumm gelaufen.
Ich kann nur laienhaft und auf freundschaflicher Basis antworten, da ich kein Profi bin. Dafür müsstest Du zu RA (FA für Familienrecht) gehen, was in der Regel auch zu empfehlen ist.
Aber man kann ja erstmal abwarten, was von den Ämtern so reinflattert.
Der Unterhalt für das Kind richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Diese berücksichtigt das Nettoeinkommen und die Altersstufe des Kindes.
In der Konstellation würde ich die unterste Stufe annehmen. Das wären im Moment 225 Euro Zahlbetrag monatlich. Genau kann man das natürlich nur am Netto berechnen. Das macht auch das Amt, so dass man es nur noch prüfen müsste. Die werden sich sicherlich melden und wollen die Unterlagen haben (Verdienstbescheinigungen, Zinseinnahmen, Steuererklärungen usw.).
Weit problematischer sehe ich den Betreuungsunterhalt für die Mutter, denn die kann ja nicht arbeiten, weil sie das Kind betreuen muss. Hier richtet sich das nach dem Verdienst der Mutter, den sie eigentlich haben würde - ohne das Kind. Das geht natürlich nur solange bis der Mann nicht weniger verdient als die Mutter.
Da werden sich auch wohl die Ämter melden. Ist die Dame Hartz 4-Empfängerin will das Arbeitsamt die Kohle vom Erzeuger wiederhaben. Das geht solange, bis man beim Selbstbehalt (1000 Euro) liegt. Wie die das bei Verheirateten rechnen weiss ich nicht genau. Vermutlich rechnen die für beide 1000 Euro.
Also das kann alles noch sehr teuer werden. Wie gesagt, professioneller Rat ist da sicherlich besser. Da spielt auch keine Rolle, dass der Charakter der Dame eher zweifelhaft ist und die Schwangerschaft eher ein Fehltritt war.
LG und Kopf hoch !!
hallo,
ich denke, du wirst dich auf eine unterhaltszahlung für das kind auf jedem fall einstellen müssen… unabhängig, wie es schlussendlich zu diesem „missgeschick“ gekommen ist.
ob das einkommen deiner frau auch mit angerechnet wird, kann ich dir auch nicht sagen.
entweder lässt du es auf dich zu kommen oder du holst dir erst mal einen anwaltlichen rat.
eine orientierungshilfe könnte dir die düsseldorfer tabelle bieten!
gruss papsch
Meines Erachtens nach zählt das Einkommen deiner Frau nicht.
Schau mal in die „Düsseldorfer Tabelle“, da sind alle Zahlen drin.
Alles Gute,
Andi