Unterhalt für nichteheliches Kind

Die 16j. Tochter meiner vor kurzem verstorbenen Frau wohnt. Unterhalt hat der Vater nie gezahlt, Vorschuß kam nicht in Betracht. Das Kindergeld hat meine Frau erhalten.

  1. Wird das Kindergeld weiterhin an mich (für meine Tochter) gezahlt?

  2. Erhält meine Tochter evtl. dann SGB II oder Hartz IV?

Danke für entsprechende Hinweise. Selbstverständlich werde ich sowohl mit dem Jugendamt als auch Kindergeldstelle Kontakt aufnehmen. Der eine oder andere Tip wäre sehr nützlich.

Wenn die Tochter bei dir wohnt, kein Einkommem hat, hast du Anrecht auf das Kindergeld.
Wenn die Tochter bei dir wohnt, ihr das Kindergeld bekommt, du mehr als 1000e verdienst, Netto, wird es eng nach SGB II.
Hartz würde nur dann greifen, wenn in der gemeinsamen Wohnung zu wenig, oder kein Einkommen wäre.
Halbwaisenrente?, Azubi?, Schule? Und du selbst? Sind Fragen.

das weiss ich nicht

Die 16j. Tochter meiner vor kurzem verstorbenen Frau wohnt.

wie geht der Satz weiter???

Unterhalt hat der Vater nie gezahlt, Vorschuß kam nicht in
Betracht. Das Kindergeld hat meine Frau erhalten.

  1. Wird das Kindergeld weiterhin an mich (für meine Tochter)
    gezahlt?

  2. Erhält meine Tochter evtl. dann SGB II oder Hartz IV?

Danke für entsprechende Hinweise. Selbstverständlich werde ich
sowohl mit dem Jugendamt als auch Kindergeldstelle Kontakt
aufnehmen. Der eine oder andere Tip wäre sehr nützlich.

hallo,ist immer gut

wo wohnt die Tochter jetzt?Was macht sie …schule?

Danke für alle Antworten bis hierher. Ich muß den Text wohl noch etwas ergänzen.

Die 16j. Tochter meiner vor kurzem verstorbenen Frau wohnt nachwievor bei mir und das soll auch so bleiben. Unterhalt hat der Vater nie gezahlt, Vorschuß kam nicht in Betracht.

Sie geht in die 10. Klasse eines Gymnasiums (EF) und macht in 2 Jahren ihr Abitur, träumt von einem anschließenden Medizinstudium.

Weiterhin wohnen zwei der gemeinsamen jüngeren Kinder (12m/11w) im Haushalt. Ich bin Vollzeitbeschäftigter. Das Kindergeld für alle 3 Kinder wurde bisher an meine Frau in voller Höhe gezahlt.

  1. Wird das Kindergeld weiterhin an mich (für alle 3 Kinder) gezahlt?

  2. Erhält meine Tochter evtl. dann SGB II oder Hartz IV?

Zu meiner Einkommenssituation:
Ich verdiene nicht schlecht (netto), jedoch wird durch den Tod meiner Frau meine Steuerklasse von 3 auf 2 geändert. Inwieweit sich dann die 2,5 Kinder auf der Steuerkarte bemerkbar machen, kann ich nicht beurteilen. 2,5 Kinder deshalb, da der Kindesvater der Ältesten erstmal selbst Anspruch auf 0,5 Ki-Freibetrag hat. Der wird aber bei einer Steuererklärung regelmäßig auf uns/mich übertragen, da er keinen Unterhalt zahlt.

Darüber hinaus werde ich Hinterbliebenen-Renten (Witwer/Halbwaisen) beantragen. Termine mit dem Rentenversicherungsträger sind bereits vereinbart. Es bleibt abzuwarten, was dabei dann rauskommt, da meine Frau eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen hat, die dann auch wegfällt bzw. ein dreimonatiger Rentenvorschuß gezahlt wird. So die Aussage des Sachbearbeiters des Rentenvers.trägers stimmt.

Danke für entsprechende Hinweise. Selbstverständlich werde ich sowohl mit dem Jugendamt als auch Kindergeldstelle Kontakt aufnehmen. Der eine oder andere Tip wäre sehr nützlich.

Danke für die Antworten und auch Fragen. Ich habe den Text noch ergänzt und auf Deine Fragen geantwortet. Hartz IV kommt wohl nicht in Betracht.

Hallo,

es fehlt ein Wort und ich nehme an, die (Stief-)Tochter lebt bei Dir.

  1. Wird das Kindergeld weiterhin an mich (für meine Tochter)
    gezahlt?

Ihr solltet erst mal rechtlich über das Jugendamt und das Familiengericht klären, wer für die Tochter das Sorgerecht für die Tochter bekommt.

Das Kindergeld sollte dann auf jeden FAll an Dich ausbezahlt werden. Vermutlich sogar schon vor der Klärung - hier gibt die Kindergeldkasse Auskunft.

  1. Erhält meine Tochter evtl. dann SGB II oder Hartz IV?

Sie sollte vorab eine Halbwaisenrente bekommen. Ich weiß allerdings nicht, wo diese beantragt werden muss.

Wenn sie Schülerin ist, bekommt sie evtl. ein Schüler-BAFöG. In der Schule fragen, wo das beantragt wird.

Gruß