Danke für alle Antworten bis hierher. Ich muß den Text wohl noch etwas ergänzen.
Die 16j. Tochter meiner vor kurzem verstorbenen Frau wohnt nachwievor bei mir und das soll auch so bleiben. Unterhalt hat der Vater nie gezahlt, Vorschuß kam nicht in Betracht.
Sie geht in die 10. Klasse eines Gymnasiums (EF) und macht in 2 Jahren ihr Abitur, träumt von einem anschließenden Medizinstudium.
Weiterhin wohnen zwei der gemeinsamen jüngeren Kinder (12m/11w) im Haushalt. Ich bin Vollzeitbeschäftigter. Das Kindergeld für alle 3 Kinder wurde bisher an meine Frau in voller Höhe gezahlt.
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Wird das Kindergeld weiterhin an mich (für alle 3 Kinder) gezahlt?
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Erhält meine Tochter evtl. dann SGB II oder Hartz IV?
Zu meiner Einkommenssituation:
Ich verdiene nicht schlecht (netto), jedoch wird durch den Tod meiner Frau meine Steuerklasse von 3 auf 2 geändert. Inwieweit sich dann die 2,5 Kinder auf der Steuerkarte bemerkbar machen, kann ich nicht beurteilen. 2,5 Kinder deshalb, da der Kindesvater der Ältesten erstmal selbst Anspruch auf 0,5 Ki-Freibetrag hat. Der wird aber bei einer Steuererklärung regelmäßig auf uns/mich übertragen, da er keinen Unterhalt zahlt.
Darüber hinaus werde ich Hinterbliebenen-Renten (Witwer/Halbwaisen) beantragen. Termine mit dem Rentenversicherungsträger sind bereits vereinbart. Es bleibt abzuwarten, was dabei dann rauskommt, da meine Frau eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen hat, die dann auch wegfällt bzw. ein dreimonatiger Rentenvorschuß gezahlt wird. So die Aussage des Sachbearbeiters des Rentenvers.trägers stimmt.
Danke für entsprechende Hinweise. Selbstverständlich werde ich sowohl mit dem Jugendamt als auch Kindergeldstelle Kontakt aufnehmen. Der eine oder andere Tip wäre sehr nützlich.