Unterhalt für Rentner nach Scheidung

Meine Frage: Der Mann ist 50 Jahre und Frührentner (Erwerbsunfähigkeitsrente), die Frau ist auch 50 Jahre und arbeitet Vollzeit als Altenpflegerin. 14 Jahre waren die beiden verheiratet, wobei er die gesamte Zeit Rentner war mit einer Rente von 580 Euro und Sie nur Nachtschichten gearbeitet hat und ca. 2000 Euro verdiente. Nun wollen die beiden sich scheiden lassen. Hat der Ehemann Anspruch auf Unterhalt? Hat der Ehemann Anspruch auf Rentenausgleich? Wenn ja, ab wann wird das ausbezahlt da er ja „schon“ Rentner ist. Sofort oder erst im regulären Rentenalter? Die Frau setzt ihn unter Druck und sagt, sie hätten eine friedliche Scheidung wenn er auf alles verzichtet! Wird er über den Tisch gezogen? Welche Ansprüche hat er denn, er wird nie wieder arbeiten können. Danke für die Antworten

Hallo Karin,

zu diesen Rechtsfragen kann ich nichts sagen. Ich bin spézialisiert auf die psychischen Folgen einer Scheidung.

Lieben Gruß
Gerda