Unterhalt für Schwiegermutter im Altenheim

Meine Schwiegermutter hat 4 Töchter (alle verheiratet) und ist seit 1,5 Jahren im Altersheim. Bisher reichte ihre Rente und Erspartes um die Kosten zu decken. Nun ist das Ersparte aufgebraucht und gibt ein Delta von ca 700 E/Monat. Muß dieses Delta nur von den Töchtern getragen oder aber auch von ihren jeweiligen Ehepartnern getragen werden. Wird also nur das Guthaben der Töchter berücksichtigt oder auch das der Ehepartner (Männer)?
Vielen Dank für Eure Antwort im Voraus.

Lieber franzwoi,
sollte das Vermögen der Schwiegermutter unter 10000,00€ fallen kann Pflegewohngeld beantragt werden. Ist aber nicht in jedem Bundesland so. Ich spreche hier von NRW.
Sofern die Töchter in normalen Verhältnissen leben und keine Reichtümer.bzw. ein fürstliches Gehalt haben, sehe ich keine Gefahr für eine Unterhaltszahlung. Der Sebstbehalt für die Schwiegermutter beträgt 2600€, dann greift die Sozialhilfe. Hilfreich ist hier auch die Düsseldorfer -Tabelle Elternunterhalt. Eine Prüfung durch das Sozialamt wird aber auf jeden Fall gemacht. Die Schwiegersöhne werden zur Zahlung nur herangezogen wenn Sie sehr vermögend sind. Auf der sicheren Seite bist du , wenn du dich von einem Anwalt für Sozialrecht beraten lässt. Kosten etwa 150€-200€. Ich hoffe ich konnte helfen,Monika

Sehr geehrte® „franzwoi“

Ihre Anfrage ist leider nicht einfach und allgemeingültig zu beantworten, da sehr viele Faktoren in diese Frage mit einfließen.

Um diese Anfrage genau beantworten zu können, müsste man die gesamten Vermögensverhältnisse aller „Kinder“ kennen, was sie verdienen, ob Vermögenswerte vorhanden sind, ob Hypotheken bestehen und wie lange schon, ob die „Kinder“ selber Kinder haben, ob die „Kinder“ in Gütergemeinschaft oder Gütertrennung leben, usw.

Ich rate Ihnen, dieses komplexe Thema bei einer Rechtsberatung vor Ort - evtl. sogar beim Sozialamt zu besprechen, da das Sozialamt bei Zahlungsunfähigkeit des Bewohners im Regelfall dafür zuständig wird.

Leider kann ich Ihnen in diesem Fall nicht mehr helfen.

Mit freundlichen Grüßen aus Wien

René Marcel Sernow

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Hallo franzwoi,
grundsätzlich verweise ich da auf die Sozialämter, denn dort werden die exakten Zahlen zusammen getragen und entschieden. Denn es kommt natürlich auf die Einkommensverhältnisse der Töchter an.
Die Ehemänner sind nicht verwandt und sind aussen vor. Es zählen nur die Einkommen/Vermögen der Töchter.
Gruß Fritz

Hallöchen,Es wird meines Wissens nur das Gutehaben der direkten Angehöriegen für die Berechnung hinzugezogen nicht das der angeheirateten Angehöriegen.

Hallo Fritz,
vielen Dank für Deine Ausführungen. Genau das habe ich gesucht, daß die Ehemänner, in diesem Falle außen vor sind. Ich bin Rentner, meine Frau noch nicht und somit ohne Einkommen. Wenn ich es richtig weiß, kann man dann nur einen bestimmten Unterhaltsbetrag, den ich ihr theoretisch bezahle, in Ansatz bringen. Allerdings das Vermögen, und das ist bei uns auf beide geschrieben, kann das Sozialamt dann zur Hälfte in Ansatz bringen. Vielleicht kannst Du mir das nochmals bestätigen. Vielen Dank.
gruß
franz woisetschläger

Hi Franz,
geh’ zur Stelle in Deiner Kommune und sprech’ das mit den Leuten durch. Die werden das bestätigen können.
Wenn z.B. Schenkungen vorausgegangen sind usw., dann ändert sich das natürlich.
Deshalb ist meine Aussage auch nicht mit Haftung.
Die dort machen haftende Aussagen. Das ist bindend.
Gruß Fritz

Es kommt darauf an, ob die Schwiegermutter im „normalen“ Altersheim wohnt oder ob bereits Pflegestufe beantragt wurde und sie im Pflegeheim lebt.
Beim Pflegeheim: Hier kann „Hilfe zur Pflege im Heim“ beim zuständigen Bezirk beantragt werden. Den Antrag an sich stellt man beim zuständigen Sozialamt.
Beim „normalen“ Altersheim: beim zuständigen Sozialamt fragen.
Und: Lediglich das Einkommen der Kinder wird berücksichtigt, nicht das der Schwiegersöhne/-töchter. Lediglich für den Fall, dass der Ehepartner vermögend ist, könnte man von einem höheren Einkommen auch für die Tochter/den Sohn ausgehen (Taschengeld vom Partner bei eigener Nichtberufstätigkeit).
Alles Gute!
Allgäu-Tante

Ich habe hier Ihre Anfrage als NICHT beantwortet stehen. Ich meine aber sie beantwortet zu haben.

M.f.G. R. Waleczek

Ich habe hier Ihre Anfrage als NICHT beantwortet stehen. Ich
meine aber sie beantwortet zu haben.

M.f.G. R. Waleczek

Wahrscheinlich zählt die Antwort als NICHT beantwortet, weil ich jetzt mehrere Tage nicht hineingeschaut habe. Vielen Dank für Ihre Info.
Meine Schwiegermutter lebt in einem Pflegeheim und hat bereits Pflegestufe 2. Das Problem bei mir u meiner Frau ist, daß sie wegen der Kinder (2 eigene u 9 Pflegekinder / über 20 Jahre) nur am Anfang gearbeitet hat und danach nicht mehr.So habe ich „alleine“ unser Vermögen aufgebaut, kann aber wegen des Verwandtschaftsverhältnisses nicht herangezogen werden, da wir aber jegliches Vermögen auf Eheleute stehen haben, wird meine Frau doch noch „rel. stark“ herangezogen werden. Durch meine Rente u Firmenrente bekommt sie einen Anteil an Taschengeld.
Die Sachbearbeiterin vom Sozialamt versucht jetzt über die beiden Rentenverläufe darzustellen, daß meine Frau, die ja nur für einen Unterhalt herangezogen werden kann, eigentlich „nichts“ zum Vermögen beigetragen hat (meine eigene Altersvorsorge während meines Berufslebens kann 5 % des Bruttoeinkommens sein), sodass das Vermögen bedeutend kleiner wird.Der Fall ist etwas kompliziert, aber ich hoffe, dass er zu meiner Zufriedenheit beschieden wird.
Vielen Dank für das Interesse…
gruß
f.woisetschläger

Hallo!
Das Einkommen der Schwiegerkinder wird nur indirekt mitberücksichtigt, da das Familieneinkommen bzw. die Verpflichtung des Kindes berücksichtigt wird. Ein direktes Heranziehen von Schwiegerkindern gibt es nicht.

Hallo!
Das Einkommen der Schwiegerkinder wird nur indirekt
mitberücksichtigt, da das Familieneinkommen bzw. die
Verpflichtung des Kindes berücksichtigt wird. Ein direktes
Heranziehen von Schwiegerkindern gibt es nicht.

Hallo Julia, wie Sie aus meinem Text sehen, wurde ich nicht berücksichtigt. Meine 2. Frage, die ich inzwischen im Expertenkreis nachfragte, war, kann ich die Unterhaltszahlung steuerlich absetzen? Dazu bekam ich bisher keine schlüssige Antwort…

gruss franzwoi

Wahrscheinlich zählt die Antwort als NICHT beantwortet, weil ich jetzt mehrere Tage nicht hineingeschaut habe. Vielen Dank für Ihre Info.
Meine Schwiegermutter lebt in einem Pflegeheim und hat bereits Pflegestufe 2. Das Problem bei mir u meiner Frau ist, daß sie wegen der Kinder (2 eigene u 9 Pflegekinder / über 20 Jahre) nur am Anfang gearbeitet hat und danach nicht mehr.So habe ich „alleine“ unser Vermögen aufgebaut, kann aber wegen des Verwandtschaftsverhältnisses nicht herangezogen werden, da wir aber jegliches Vermögen auf Eheleute stehen haben, wird meine Frau doch noch „rel. stark“ herangezogen werden. Durch meine Rente u Firmenrente bekommt sie einen Anteil an Taschengeld.
Die Sachbearbeiterin vom Sozialamt versucht jetzt über die beiden Rentenverläufe darzustellen, daß meine Frau, die ja nur für einen Unterhalt herangezogen werden kann, eigentlich „nichts“ zum Vermögen beigetragen hat (meine eigene Altersvorsorge während meines Berufslebens kann 5 % des Bruttoeinkommens sein), sodass das Vermögen bedeutend kleiner wird.Der Fall ist etwas kompliziert, aber ich hoffe, dass er zu meiner Zufriedenheit beschieden wird.
Vielen Dank für das Interesse…
gruß
f.woisetschläger