Unterhalt für seine noch nicht geschiedene Frau

Guten Tag,meine frage ist etwas kompliziert aber ich hoffe es kann mir jemand helfen. ich lebe mit meinen Freund (er ist noch verheiratet) seit über einem jahr zusammen. Er möchte demnächst die Scheidung einreichen da das Trennungsjahr vorbei ist. Seine Noch-Ehefrau hat auch einen neuen Lebenspartner und ist jetzt schwanger von diesem, nun haben wir die Bedenken das mein Freund auch Unterhalt für seine Noch-Ehefrau zahlen muß, da sie ja dann nicht mehr voll arbeiten gehen kann und wir auch sorge haben, daß sie die gemeinsamen Kredite, die sie und mein Freund hat, nicht mehr zahlen kann.
Für seinen Sohn (7 Jahre) zahlt er regelmäßig den festgesetzten Unterhalt und wir beide haben auch einen gemeinsamen Sohn von 9 Monaten.

Hallo,
Ja, ja der Unterhalt!
Also, das beste ist , sofort einen fachlichen Anwalt für Familienrecht konsultieren. Warum wurde denn nicht schon eher die Scheidung eingereicht?
Kurz: Wenn die Ehe zerrüttet ist und keine Aussichten auf einer weiters Zusammenleben vorhanden sind, kann man gleich nach der Trennung die Scheidung einreichen.
Egal ob der eine will oder nicht. Nach der Scheidungseinreichung die Lohnsteuerklasse wechseln, von 3 auf 1. Spart Geld und der Unterhalt ist nicht so hoch.Dabei würde auch geprüft werden wie hoch der Unterhalt für die Noch Ehefrau wäre, wenn überhaupt.Wenn die Steuerklasse 3 allerdings immer noch während der Trennung behalten werden würde, dann wirkt es sich auch auf die Steuererklärung aus. Eventuell müsste man dann noch etwas nachzahlen, da ja man besseres Einkommen hatte als getrennt lebender Ehemann. Es ist alles nicht so einfach. Deshalb rate ich jeden, Fachanwalt gehen, Karten auf den Tisch.
Den Unterhalt für die noch nicht geschiedene Ehefrau wird nach Begutachten des Gerichtes mit allen Angaben die Ihr glaubhaft und nachweislich habt, überprüft werden. Wenn Sie nicht arbeiten gehen kann, dann ist es doch Sache des neuen Freundes sich um den Unterhalt für sein Kind und der Frau zu kümmern, und nicht eures.
Dann kommt noch etwas hinzu. Wenn das Kind der schwangeren Noch-Ehefrau erst nach der Scheidung geboren wird, dann hat das Kind den Namen deines Freundes. Ob dann dein Freund gegenüber dem fremden Kind unterhaltpflichtig ist, weis ich nicht. Aber es könnte sein. Am besten ist es einen guten Rechtsanwalt zu besuchen und alles aufzuerlegen was euere Probleme sind.
Ich wünsche Euch viel Glück und Durchhaltevermögen!
Ich weis, wie es ist,hatte desgleiche Problem mit Scheidung. VIEL GLÜCK! Könnt euch ja noch mal melden!

ich danke dir erstmal… ja ja die scheidung. ich habe ja schon lange darauf gedrängt das er sich scheiden läßt und haben uns deswegen auch immer in den haaren gehabt aber langsam sollte er den schritt machen.
ich melde mich auf jedenfall wenn ich mehr weiß. danke für die schnelle auskunft