Unterhalt für sohn 18 jahre

ich bin alleinerziehend mit einem sohn 13 jahre alt der in meinem haushaltlebt, mein anderer sohn 18 jahre lebte bis vor einerwoche beim vater ich selber lebe von hartz 4 und der kindesvater auch ,nun hat mein sohn unüberwindbare schwierigkeiten mit seinem vater und dieser hat ihn vor die tür gesetzt so das ich ihn nun erst einmal aufgenommen habe übergangsweise ,er beabsichtigt ab dem 1;8 eine ausbildung zu machen ,er hatte eine erste lehre abgebrochen nach einem jahr und ist dann für 9 monate zum bund gegangen nun meine frage ,mein sohn will nun auf eigenen füßen stehen eigene wohnung und so ,muss der vater in irgend einer weise unterhalt für seine kinder zahlen und hat mein sohn anspruch auf berufsausbildungsbeihilfe /und oder wohngeld,und wenn ja in welcher höhe ,er bekommt eine ausbildungsvergütung von 362 euro

hallo ,

grundsätzlich ist der elternteil bei dem ein kind nicht dauerhaft lebt zu unterhalt verpflichtet- diese pflicht gilt auch wenn die eltern hartz4 leistungen beziehen …

ab dem 18 lebensjahr sind beide elternteile zu sogenannten barunterhalt verpflichtet und zwar bis die erste ausbildung beendet wurde !!!

das dein sohn auf eigenen füssen stehen will find ich gut allerdings ist die umsetzung recht schwierig auch was das finanzielle angeht !
wenn 362€ euro verdient …kann er ja nicht wirklich gut davon leben denn er müsste abstriche machen.
er muss ja erstmal eine bezahlbare wohnung finden (was heut zu tage gar nicht mehr so leicht ist ,möbel müssen angeschafft werden ,miete und die nebenkosten (strom ,gas usw)würden allein das gehalt auffressen (du weisst sicherlich nur zu gut das alles immer teurer wird)…versicherungen ,handy,eventuell ein auto ,lebensmittel und freizeitaktivitäten --da kommt schon ne ganze menge zusammen und gerade jungen erwachsenen fällt es meistens nicht leicht verzicht zu üben …daher sollte die eigene wohnung gut überlegt sein!

wohngeld würde er mit sicherheit bekommen ,allerdings ist das auch nicht so wahnsinnig viel …(das richtet sich ja immer nach einkommen,miete und anzahl der haushaltsmitglieder )
und um wohngeld zu bekommen muss ja erstmal eine passende wohnung gefunden werden …

bei bab sieht es ähnlich aus …bab wird nur bewilligt wenn der antragsteller -das kind sich in der ausbildung befindet und eine eigene wohnung angemietet hat …lebt das kind zu hause besteht kein anspruch auf bab .(bab kann zusammen mit wohngeld bezogen werden .zu bab ist noch anzumerken das dein sohn persönlich beim jobcenter vorsprechen muss …erst dann bekommt er die antragsformulare für bab ausgehändigt -warum das so ist kann dir leider nicht sagen !

was den unterhalt angeht …ich hatte ja oben schon den barunterhalt angesprochen der ist in der regel von beiden elternteilen zu leisten (mutter und vater )zu gleichen teilen …zb das kind hat einen anspruch auf 200€ barunterhalt so muss jedes elternteil 100€ zahlen …wenn das kind noch zu hause lebt reduziert sich der unterhalt für den elternteil bei dem das kind lebt (vater 150€ -mutter 50€ ).
sollte der vater sich weigern unterhalt zu zahlen muss der sohn den unterhalt vor gericht einklagen !
es spielt dabei auch keine rolle ob der vater hartz4 bezieht …das stellt ihn nicht frei von seiner unterhaltspflicht -auch dem 13 jährigem sohn gegeüber nicht !

wie sieht es den aus mit dem kindergeld ? bekommt dein grosser sohn das kindergeld noch ? wenn nicht dann schnell beantragen das wird nämlich weiter bezahlt solange er sich in der ausbildung befindet!

am besten setzt ihr euch noch mal zusammen und besprecht das thema nochmal in ruhe und entscheidet dann wie ihr weiter vorgehen wollt …

alles gute und liebe grüsse nancy

Bitte teilen Sie sofort dem Jobcenter mit, dass jetzt Ihr Sohn auch mit in Ihrem Haushalt lebt, damit er bei der Berechnung berücksichtigt werden kann und teilen Sie Ihnen mit, dass er bei der Berechnung der Leistungen für den Kindsvater nicht mehr berücksichtigt werden soll.
Und dann soll Ihr Sohn wohl erst einmal die Ausbildung abschließen (toll, dass er eine Ausbildung machen möchte!), bevor er meint, eine eigene Wohnung bezeihen zu müssen. Auszubildende können kein Wohngeld erhalten. Er könnte höchstens versuchen, Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen (da weiß ich nicht Bescheid, bei der Agentur f. Arbeit nachfragen). Vermutlich wird der Kindsvater nicht in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen, da er nicht dazu in der Lage sein wird. Aber dringender Rat: sollte der jetzt zugezogene Sohn dann die Ausbildung beginnen, muss er mit seinem Einkommen zum Haushaltseinkommen beitragen. Weitere Fragen beantwortet Ihnen sicherlich Ihr zuständiges Jobcenter. Der Sohn kann dort ja auch nachfragen, ob er von dort Untersützung (ALG-II/Hartz-IV) erhalten kann, wenn er selber eine Wohnung beziehen möchte. Das könnte eher genehmigt werden, wenn Ihre Wohnung z.B. zu klein ist für eine weitere Person.
Alles Gute!

Hallo,
der 18jährige hat Anspruch auf Unterhalt von beiden Elternteilen.
Der Unterhalt für volljährige Kinder die nicht mehr zuhause leben berechnet sich ganz grob so:
Zuerst einmal Bafög-Antrag stellen, Bafög geht vor Unterhalt.
er hat einen Bedarf von 670 €
minus Azubi-Lohn (netto natürlich)
minus 184 Kindergeld (das steht dem Kind zu!)
minus Bafög
und was übrigbleibt wird von den Eltern anteilsmäßig gezahlt.
In welcher Höhe er Bafög bekäme kann euch nur die Bafög-Stelle sagen.
Ob er noch zusätzlich Hartz IV oder Wohngeld oder ähnliches bekommen kann, können euch
euch auch nur die zuständigen Stellen sagen.

Bei der Unterhaltsberechnung sollte euch das Jugendamt helfen können.

Grüße Bröselchen

hallo,
dein sohn hat keine anspruch auf wohngeld,noch auf andere staatsgelder,weil er erst 18 ist,und bei einem elternteil leben muss,es sei denn,er kann aus eigener kraft,seinen Unterhalt bestreiten.
ab den 18 Geburtstag sind BEIDE elternteile barunterhaltspflichtig…also vater und mutter…er kann sich ein minizimmer nehmen und wohngeld beantragen und ihr müßt ihn unterhalt zahlen,auch wenn ihr hartz4 seid…der jüngste sohn ist schon 13,somit könnt ihr beide voll arbeiten,und putzjobs annehmen,und euren sohn unterhalt zahlen…wenn der sohn euch verklagen würde…kennt der richter kein pardon

lisa

Hallo,

wovon soll der Vater Unterhalt bezahlen? Vom Hartz-IV-Satz?

Der volljährige Sohn bekommt ja zusätzlich zu seiner Ausbildungsvergütung (bei der es meist ja auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld gibt, das auf den Monat umgelegt werden muss) noch das staatliche Kindergeld.

Somit hat er im Monat 556 Euro. Ein Student, der wegen entfernten Studienplatz eine eigene „Bude“ haben muss, bekommt HÖCHSTENS einen Unterhalt von 670 Euro.

Der Student hat keine Alternative als entfernt zu wohnen, wenn er sein Ausbildungsziel erreichen will.

Der Sohn hat die Möglichkeit bei einem Elternteil zu leben. So sehen das im Normalfall auch die Hartz-IV-Behörden und verweigern jungen Leuten unter 25 die eigene Wohnung auf Kosten der Steuerzahler.

WOLLEN zählt nicht bei den Behörden, sondern nur, ob es eine andere Möglichkeit gibt. Wer will (ich hätte gern eine Villa) muss sich seinen Willen selbst finanzieren können. Auf Kosten der Allgemeinheit bzw. der Steuerzahler geht das eben meist nicht.

In spätestens drei (bzw. dreieinhalb) Jahren ist er mit seiner Lehre fertig. So lange wird er nach der Volksweisheit „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ leben müssen.

Gruß

Hallo
Wenn ihr Sohn ausziehen will und in einer Ausbildung ist, müssen Eltern Unterhalt zahlen und zwar beide. Solange bis er die schulische Ausbildung beendet hat. Hat er keine Ausbildung so muss er bei einem Elternteil leben. Vom Amt bekommt er kein Geld da er noch keine 27 ist. Nach dem neusten Stand müssen die Kinder bis sie 27 sind leben oder Eltern zahlen Unterhalt wenn sie in einer schulischen Ausbildung sind. Haben Kinder unter 27 schon eine Arbeit so können sie ausziehen und auch gelder beantragen. Es wird aber immer erst geguckt was die Eltern verdienen und ob die Eltern unterhalt zahlen müssen, bevor Ämter Geld auszahlen würden.
Gruss
Feivel

Hallo, sorry das ich erst jetzt antworte. Soviel ich weiß müssen beide Elternteil für den Unterhalt der Kinder zahlen wenn diese nicht mehr zu Hause wohnen. Wobei die Ausbildungsvergütung als Einkommen gewertet wird. Dann wird anhand der Düsseldorfer Tabelle der Unterhalt berechnet verteilt je nach Leistungsfähigkeit der Eltern, wie sich das bei Harzt 4 verhält weiß ich leider nicht.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Gruss