Unterhalt für sohn über 18 jahre

hallo zusammen

folgendes problem:
mein bruder hat einen 17 jährigen sohn, welcher im september 18 wird.
ab dem 18 lebensjahr endet die vormundschaft des jugendamtes. wie geht es dann weiter? WER berechnet das kindergeld/die alimente wenn er keine lehre bekommt? danach sieht es momentan aus? wie werden die alimente berechnet?
bitte um hilfe…

danke

Hallo,
mit dem 18. Geburtstag ist man volljährig. Das heisst man muss sich selbst um seinen Angelegenheiten kümmern.
In diesem Fall hat sich der junge volljährige an einen Rechtsanwalt zu wenden und den Unterhalt von diesem errechnen zu lassen.
I. d. R. bekommt der Sohn dazu Prozesskostenhilfe, die vorher beim Amtsgericht zu beantragen ist.
grüsse
dragonkidd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Gilt die Frage für Deutschland oder Österreich? In Österreich liegt der Fall nämlich so, dass der Kindesunterhalt fällig ist bis die „Selbsterhaltungsfähigkeit“ des volljährigen Kindes eintritt. Sprich, das erwachsene Kind die Lehre beendet und/oder Arbeit hat. Es ist in diesem Fall „ausreichendes Bemühen zum erhalt von Arbeit“ durch das vollj. Kind nachzuweisen. Den Kindesunterhalt bemisst dann das zuständige Bezirksgericht und ist dem volljährigen Kind auszuzahlen. Wie gesagt in Österreich.

Gruss Lois

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

danke an euch beide. dies gilt in meinem fall für deutschland
bin jetzt schlauer und werde meinem bruder die nachricht überbringen.

Hallo,
mit dem 18. Geburtstag ist man volljährig. Das heisst man muss
sich selbst um seinen Angelegenheiten kümmern.
In diesem Fall hat sich der junge volljährige an einen
Rechtsanwalt zu wenden und den Unterhalt von diesem errechnen
zu lassen.
I. d. R. bekommt der Sohn dazu Prozesskostenhilfe, die vorher
beim Amtsgericht zu beantragen ist.
grüsse
dragonkidd

danke erstmal.
kann er die zahlung dann von selbst einstellen oder muss er über den 18 gebutstag weiter zahlen bis eine klärung seitens des rechtsanwaltes erfolgt ist??

danke erstmal.
kann er die zahlung dann von selbst einstellen oder muss er
über den 18 gebutstag weiter zahlen bis eine klärung seitens
des rechtsanwaltes erfolgt ist??

Kommt drauf an… :wink:
wenn er WEISS, dass der Unterhalt den er zahlt, das einzige ist, wovon der Sohnemann lebt, kann er die Zahlung nicht einstellen.
Sollte der Sohn bereits z. B. AzuBi sein, kann er seine Zahlung vorrübergehend einstellen, muss sich aber ggfs auf eine Nachzahlung einrichten.
grüsse