Unterhalt für Sohn

Hallo!

Bei einem Mann, der für seinen 16-jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung Unterhalt zahlt, wurde bei der Berechnung auch das Einkommen seiner jetzigen Ehefrau berücksichtigt.

In dieser Ehe gibt es auch ein Kind (9) das ja auch vom Vater „unterhalten“ werden muss.

Die Einkommensvorraussetzungen haben sich nur geändert, d.h. die Frau hat nur noch ein Einkommen von € 400,00.

Wie werden bei der Berechnung nach der neuen Düsseldorfer Tabelle den nun die „neue“ Familie, d.h. Ehefrau und Kind (9) berücksichtigt, wenn der 16-jährige Sohn ab 01.01.2010 € 386,00 bekommen soll, dass Netto-Einkommen aber nur max. € 1850,00 beträgt?

Hallo,

Bei einem Mann, der für seinen 16-jährigen Sohn aus einer
früheren Beziehung Unterhalt zahlt, wurde bei der Berechnung
auch das Einkommen seiner jetzigen Ehefrau berücksichtigt.

Das Einkommen der neuen Ehefrau wurde einkommenserhöhend beim barunterhaltspflichtigen Vater dazuaddiert? Wäre ein glatter Bruch der Gesetze und obergerichtlichen Rechtsprechung.

In dieser Ehe gibt es auch ein Kind (9) das ja auch vom Vater
„unterhalten“ werden muss.

Wird beim Vater so gerechnet, als müsste er an dieses Kind auch Barunterhalt bezahlen.

Die Einkommensvorraussetzungen haben sich nur geändert, d.h.
die Frau hat nur noch ein Einkommen von € 400,00.

Die Ehefrau bekommt nur „Ehegattenunterhalt“, wenn vom väterlichen Einkommen - nach Berücksichtigung des väterlichen Selbstbehaltes und den Zahlungen an die Kinder noch etwas übrig bleibt.

Wie werden bei der Berechnung nach der neuen Düsseldorfer
Tabelle den nun die „neue“ Familie, d.h. Ehefrau und Kind (9)
berücksichtigt, wenn der 16-jährige Sohn ab 01.01.2010 €
386,00 bekommen soll, dass Netto-Einkommen aber nur max. €
1850,00 beträgt?

Unterhalt 1.850 Euro Einkommen abzügl. Selbstbehalt von 900 Euro des Vaters gegenüber die Kinder - ergibt ein zur Unterhaltsverteilung zur Verfügung stehendes Einkommen von 950 Euro.

Da der Vater unterhaltspflichtig gegenüber drei Personen ist, die DüTa aber neuerdings nur für zwei Personen berechnet wurde, kann er sich in die Einkommensstufe 1 (also bis 1.500 Euro) einstufen.

Kind 16 Jahre hat dann einen Anspruch lt. DüTa von 426 Euro abzügl. halbes Kindergeld = Zahlbetrag 334 Euro Unterhalt für dieses Kind

Kind 9 Jahre hat einen Anspruch lt. DüTa von 364 Euro abzügl. halbes Kindergeld = Zahlbetrag von 272 Euro anrechenbarer Unterhalt für dieses Kind.

Unterhalt 334 Euro plus 272 Euro = 606 Euro kompl. Kindesunterhalt.

Gegenüber der Ehefrau hat der Vater einen Selbstbehalt von 1.000 Euro, also bekommt diese noch 224 Euro angerechnet.

Ehefrau ist erst nachdem die Kinder ihren Unterhalt bekommen berechtigt.

Woher die 386 Euro Unterhalt für den 16 Jährigen kommen, kann ich nicht nachvollziehen (wenn die Einkommensangabe stimmt). So einen Betrag kann ich in der Altersgruppe nicht finden.

Gruß
Ingrid