Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage:
Ich (Mann) lebe mit meiner Frau (verheiratet), zwei leiblichen Kindern (2,5 + 9 JAhre)sowie mit der Tochter meiner Frau (15 Jahre)aus erster Ehe zusammen.
Die Tochter meiner Frau die ich nicht adoptiert habe o.Ä. soll jetzt auf Ihren Wunsch hin und auf Wunsch des Jugentamts in eine Betreute Wohngruppe kommen, da Sie sich zuhause nicht wohlfühlt.
Ich gehe Vollzeit arbeiten, meine Frau z.Z nur geringfügig da unser jüngster Sohn erst
2 1/2 Jahre alt ist.
Der leibliche Vater meiner Stieftochter zahlt keinen, und hat auch noch nie Unterhalt für sein Kind gezahlt.
Meine Frage nun: Muss ich als nicht leiblicher Vater für die Unterbringung der Tochter meiner Frau in so einer Wohngruppe aufkommen? Bzw. wird unser Einkommen zusammen gerechnet bei der Berechnung oder zählt nur das geringfügige Einkommen meiner Frau?
Vielen Dank im vorraus
Kay
Nein, Sie können nicht für die Kosten der Stieftochter herangezogen werden. Siehe auch
http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/92.html
ihr werdet als eine lebensgemeinschaft eingestuft da ihr schon länger als 1 jahr zusammen wohnt und da der vater nichts zahlen kann oder wie auch immer,wird euer gemeinsames einkommen gerechnet.die versuchen alles,aber bei 3 kindern müsstet ihr schon viel verdienen,damt die was nehmen können
mfg
Hallo,
mit Sicherheit sind Sie als Stiefvater nicht unterhaltsverpflichtet.
Allerding bin ich nicht sicher, ob bei der Frage einer Unterhaltsverpflichtung der Mutter, möglicherweise das Gesammtfamilieneinkommen zugrundegelegt wird. Hierin wäre natürlich vor allem Ihr Einkommen enthalten. Sie sollten sich hiergegen wehren.
Viel Glücjk,
Reinhard
kurze Antwort nicht dein Kind somit kein Geld
Hallo,
Sie brauchen nicht für die Stieftochter aufkommen.
Es wird zwar gerechnet, dass Sie Ihrer Frau Einkommensabhängig ein Tschengeld zahlen müssten, aber Sie haben ja auch noch zwei leibliche Kinder im Haus, für die Sie Unterhaltspflichtig sind und so viel Taschengeld kann man kaum bezahlen, wenn man noch zwei Kinder hat. Da dürften Sie ohne Sorge sein.
L.G.
Agnes
Hallo,
darüber weiss ich nicht Bescheid. Ich denke aber, dass Ihre Frau schon für Unterhalt aufkommen muss. Aber inwieweit Sie selber mit Ihrem Einkommen herangezogen werden können, kann ich nicht sagen.
Alles Gute und am Besten mal beim Jugendamt nachfragen.
Hallo
einfache Antwort ist nein, da ihr keine rechtliche Verbindung habt.
Einzig eurer Zusammenleben kann als Wohnvorteil angerechnet werden, wenn deine Frau unter dem Selbstbehalt kommt.
Gruss
hallo,
ich nehme folgendes an
dein lohn gehört zu 3/7 deiner Frau…Haushaltsgeld…und somit kann deine frau unterhalt für die wohngruppe aufbringen
so wurde der unterhalt für meinen sohn auch berechnet…
lisa
Hallo,
Stiefeltern zahlen keinen Unterhalt für Stiefkinder.
Gruß
Hallo,
da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.