Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage:
Ich (Mann) lebe mit meiner Frau (verheiratet), zwei leiblichen Kindern (2,5 + 9 JAhre)sowie mit der Tochter meiner Frau (15 Jahre)aus erster Ehe zusammen.
Die Tochter meiner Frau die ich nicht adoptiert habe o.Ä. soll jetzt auf Ihren Wunsch hin und auf Wunsch des Jugentamts in eine Betreute Wohngruppe kommen, da Sie sich zuhause nicht wohlfühlt.
Ich gehe Vollzeit arbeiten, meine Frau z.Z nur geringfügig da unser jüngster Sohn erst
2 1/2 Jahre alt ist.
Der leibliche Vater meiner Stieftochter zahlt keinen, und hat auch noch nie Unterhalt für sein Kind gezahlt.
Meine Frage nun: Muss ich als nicht leiblicher Vater für die Unterbringung der Tochter meiner Frau in so einer Wohngruppe aufkommen? Bzw. wird unser Einkommen zusammen gerechnet bei der Berechnung oder zählt nur das geringfügige Einkommen meiner Frau?
Vielen Dank im vorraus
Kay