Hallo,
kann ein Student (23) der sich mitten im Studium befindet Unterhalt von dem Vater einfordern ?
Also das Kind hat vorher Klasse 11 einer Fachoberschule besucht und dann eine Ausbildung im Baubereich gemacht und danach direkt die Klasse 12 der Fachoberschule gemacht (anfang der 12. Klasse wurde von dem Kind auch ein
Bafög Antrag gestellt, der aufgrund des Einkommens des Vaters abgelehnt worden ist).
Sofort nach der 12. Klasse wurde ein Bauingenieurstudium angehängt und währenddessen hat der Student auch gearbeitet und merkt jetzt im 3. Semester das es mit Arbeiten und Studium zugleich nicht wirklich gut klappt und sich das Studium unnötig in die länge ziehen würde.
Hat der Student nun die möglichkeit Unterhalt zu bekommen und wenn ja von welchem Zeitpunkt aus (also auch nachfordern ?)
hier könnte u. U. eine Unterhaltspflicht der ELTERN bestehen. Ausbildung und Studium bilden eine Reihe.
Aaaaber es heißt ELTERN! Nicht nur der Vater muss zahlen, sondern die Mutter auch.
Weiterhin: der Vater muss zahlungsfähig sein und natürlich auch die Mutter. Alle anderen Unterhaltsberechtigten von ihm (außer seine eigenen Eltern - Großeltern des Studenten) gehen dem Studenten vor.
Heißt im Klartext: alle weiteren minderjährigen und privilegierten volljährigen Kinder und aktuelle und ehemaligen Ehefrauen bzw. minderjährige betreuende Mütter (kann eine Geliebte sein) haben Vorrang vor dem Studenten.
Eltern von Studenten haben selber einen relativ hohen Selbstbehalt und können ohne Fiktivrechnung bzw. Nachteile auch ihr Einkommen mindern.
Gruß
Ingrid
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]