Hallo,
ich habe ein Kind aus einer früheren Ehe für die ich auch regelmäßig Unterhalt bezahlt habe.
Dieser Unterhalt wurde nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Sie ist jetzt 18 und fängt an zu studieren. Nun kam von ihr die Frage nach einem höheren Unterhalt.
Nach langem googeln bin ich nicht schlauer geworden.
Meine Tochter zieht in eine Studenten-Wohnung. Ihre Mutter ist berufstätig. Gelesen habe ich, daß Studenten 640, bzw. 670€ Unterhalt zustehen. Bedeutet das pro Elternteil,bei gleichem Einkommen, jeweils 50%? Bzw. eine Aufteilung des Unterhalts im Verhältnis der Einkommen?
Meine Tochter erhält nun ja auch das Kindergeld. Wird das abgezogen?
Wie sähe die Berechnung aus, wenn ich z.B. 2000€ netto verdiene und meine Ex 1500€?
Für eure Hilfe wäre ich dankbar-
Gruß