Unterhalt für studierende Tochter

Hallo,
ich habe ein Kind aus einer früheren Ehe für die ich auch regelmäßig Unterhalt bezahlt habe.
Dieser Unterhalt wurde nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet.

Sie ist jetzt 18 und fängt an zu studieren. Nun kam von ihr die Frage nach einem höheren Unterhalt.

Nach langem googeln bin ich nicht schlauer geworden.

Meine Tochter zieht in eine Studenten-Wohnung. Ihre Mutter ist berufstätig. Gelesen habe ich, daß Studenten 640, bzw. 670€ Unterhalt zustehen. Bedeutet das pro Elternteil,bei gleichem Einkommen, jeweils 50%? Bzw. eine Aufteilung des Unterhalts im Verhältnis der Einkommen?

Meine Tochter erhält nun ja auch das Kindergeld. Wird das abgezogen?

Wie sähe die Berechnung aus, wenn ich z.B. 2000€ netto verdiene und meine Ex 1500€?

Für eure Hilfe wäre ich dankbar-

Gruß

Hallo raindog!
Der Unterhalt an das eigene Kind wird danach berechnet was du an Einkommen hast.Der Satz der deiner Tochter zusteht ist richtig.Es werden beide Elternteile zahlen müssen.Falls man von dir über die Hälfte haben will ist das nicht rechtens.Ich rate dir schon mal vorsorglich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen wenn du dann einen Rechtsanwalt brauchst wird das für dich nicht zu teuer.Wenn deine Tochter mehr haben will kannst du dich weigern zu zahlen und deine Tochter wird dann zum Rechtsanwalt müssen.Ich hoffe das ich dir helfen konnte.

Viele Grüße Jutta

Guten Tag,

ihr Bedarf ist 670€ (eventuell noch Studiengebühren und Krankenversicherung), davon wird das volle Kindergeld abgezogen = 486€

Der restliche Bedarf muss von den Eltern aufgebracht werden.

Das geschieht im Verhältnis der bereinigten Einkommen.

2000-1150=850
1500-1150=350

Ergibt zusammen 1200

850/1200*519=367,63 (Vater)
350/1200*519=151,38 (Mutter)

Ich hoffe das hilft ein bisschen.

Gruss