Unterhalt für studierenden Sohn absetzen?

Ich werde im nächsten Jahr 25 und kriege dann kein Kindergeld mehr. Jetzt habe ich gehört, dass meine Mutter dann ihre Unterhaltszahlungen an mich als aussergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen kann?
Sie zahlt mir monatlich einen Betrag von 400, was ich über Kontoauszüge nachweisen kann. Ich bin mit Hauptwohnsitz bei ihr gemeldet, aber wohne auch in einer WG am Studienort.

Daher meine Fragen:

  • Welche Voraussetzungen müssen für die Absetzung erfüllt sein?
  • Bis zu welcher Höhe kann man den Unterhalt absetzen? bzw. anteilig fürs nächste Jahr, wo ich die ersten Monate ja Kindergeld bekommen werde?
  • Wo kann ich das im Gesetz nachlesen?

Hallo,

tut mir leid, damit kenne ich mich leider nicht aus.
Ich glaube aber, im „Konz“ („1000 legale Steuertricks“; Ausgabe 2012 dürfte es schon geben) dürften sich Details finden.

Viel Erfolg, viele Grüße und ein gutes Jahr 2012!
Roger

Da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner, ich berate vorwiegend bei Fragen zu Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Hallo,

tut mir leid, das kann ich nicht mit Sicherheit beantworten.
Gruß,

Janosch

Das Einkommensteuergesetz erkennt unter bestimmten Umständen außergewöhnliche Belastungen aufgrund von Unterstützungsleistungen bis zu einem Höchstbetrag von Euro 8004,00 p.a. an. Die Anerkennung als solche ist ebenso wie ihre Höhe allerdings an eine ganze Reihe vorliegender individueller Bedingungen geknüpft, deren ausführliche Erörterung zu umfangreich und vielschichtig sind, als dass man sie hier auführlich und umfassend darlegen kann. Sicher wird Ihre Mutter die Unterstützungsleistungen an Sie nicht davon abhängig machen, dass sie steuerlich absetzbar sind und deshalb sollte sie sich bezüglich der Absetzbarkeit an ihren Steuerberater wenden.
Nachlesen können Sie die Bedingungen an die die Absetzbarkeit von Unterstützungsleistungen im Einkommensteuergesetz.

Hallo,
der § 33 a (1)Satz 4 ESTG i.v.m Richtline 33a und Hinweis 33 a ist in diesem Fall entscheident.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind bei euch wohl gegeben. Deine Mutter ist Dir unterhaltsverpflichtet (weil Mutter-Kind) und Du bekommst kein Kindergeld mehr (im nächsten Jahr und erst ab dann greift das Gesetz, vorher sind alle Aufwendungen fürs Kind mit dem Kindergeld abgegolten). Wichtig ist auch das Du kein Vermögen bzw höhere Einkünfte hast weil die zum Teil gegengerechnet werden. Mit der Steuererklärung müssen Kopien der Überweisungen eingereicht werden und die Anlage Unterhalt für Bedürftige.
Der Höchstbetrag liegt bei 8.004Euro.
Ich hoffe Dir hiermit schon einmal geholfen zu haben.

Liebe Grüße

Sorry, da bin ich überfragt.

Hallo,
bei Eingabe der Stichpunkte „Unterhalt Student Steuer“ in einer Suchmaschine kommt u.A. der Link zu http://www.konz-steuertipps.de/konz/tipp/unterhalt-a…
Dort finden sich auf diese Frage Antworten. Anteilig ist immer zu zwölfteln. Gesetzestext ist dort zitiert.
Gruss Barbara

Danke für die hilfreiche Antwort.
Da bleibt mir nur die Frage offen, ob BAföG voll als Einkünfte und Bezüge angerechnet wird? Nur die hälfte ist ein Zuschuss, die anderen muss als staatliches Darlehen zurückgezahlt werden.

Danke für die hilfreiche Antwort.
Da bleibt mir nur die Frage offen, ob BAföG voll als Einkünfte und Bezüge angerechnet wird? Nur die hälfte ist ein Zuschuss, die anderen muss als staatliches Darlehen zurückgezahlt werden…

Hallo,
BAFöG wird leider voll als Einkünfte angerechnet, weil es ja zum Zeitpunkt des Bezugs auch voll zur Verfügung steht. Ob das gerecht ist oder nicht, könnte man diskutieren… (wie so vieles im Steuerrecht).
Gruss Barbara

  • Welche Voraussetzungen müssen für die Absetzung erfüllt
    sein?

Die unterhaltsberechtigte Person darf über kein Einkommen und kein Vermögen verfügen.

  • Bis zu welcher Höhe kann man den Unterhalt absetzen? bzw.
    anteilig fürs nächste Jahr, wo ich die ersten Monate ja
    Kindergeld bekommen werde?

8.004 € pro Jahr.

  • Wo kann ich das im Gesetz nachlesen?

§33a EStG

sorry, weiß ich auch nicht genau. ggf. direkt beim Finanzamt nachfragen

Hallo,
zur Absetzbarkeit aus meiner Sicht folgendes:
Unterhaltskosten fallen m.E. in den Bereich Ausbildung.
Jedes Kind hat gegen seine Eltern einen Anspruch auf die Bezahlung einer Ausbildung.
Die Sache mit außergewöhnlicher Belastung läuft also nicht, aber man kann diese Unterhaltskosten versuchsweise bei der Steuererklärung abgeben. Aber Achtung: Es wird eine zumutbarer Eigenanteil berechnet, der sich nach der Verhältnissen Ihrer Mutter richtet.

Allerdings und nicht zu verwechseln ist kürzlich ein höchstrichterliches Urteil ergangen, das die Kosten des Studiums als Werbungskosten klassifiziert. Diese könnte dann der Studierende bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als Werbungskosten geltend machen.

Aber nicht zu früh freuen: Unsere Abgeordneten im BT und Herr Schäuble basteln schon an Gesetzesvorlagen, die o.a. Urteil wieder kippt.

also einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Hallo,

in dieser Thematik kenn ich mich fast gar nicht aus. Aber evtl. können Sie direkt über das Finanzamt Auskunft bekommen. Manche Sachbearbeiter sind da recht nett und hilfsbereit.

Sorry dass ich nicht weiter helfen kann.

Gruss
Die Tante