Unterhalt für Studium nach Ausbildung?

Ich beende im Januar meine schulische Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin. Im Oktober (nächstmöglicher Termin zum Studienbeginn in meiner Stadt) möchte ich dann das Studium der sozialen Arbeit aufnehmen.
Ich musste den Unterhalt gegen meinen Vater einklagen, da dieser sich schon geweigert hat ihn mir während meiner jetzigen Ausbildung zu zahlen. Muss mein Vater für die Zeit zwischen Studium und Ausbildung weiter Unterhalt zahlen? Kann es mir als Ausbildungsunterbrechung angekreidet werden, wenn ich mir für die Zeit zwischen Ausbildung und Studium einen Job suche? Könnte ich eventuell dazu gezwungen werden das Studium in einer anderen Stadt zu beginnen, wenn es da schon im April beginnen würde?
Danke schonmal für die Antwort!

Hallo Marina87,

ihr Vater ist unterhaltspflichtig bis zum 25ten Lebensjahr, nur wieviel er zahlen muss, lässt sich nur von seinem Verdienst berechnen.

Alles ander ist nicht relevant.

mfg
Angela06

Hallo Marina,
das hört sich ja zimlich böse an.

Meine Mutter hat mir mal gesagt das ein Elternteil nur die erste Ausbildung bezahlen muss. Bei dir war das die zum Erzieher(rinn).Danach muss er das nicht mehr.

So Richtig bin ich da auch nicht Informiert.

Aber du kannst mal bei einem Anwalt aus denn GelbenSeiten anrufen.
Ich habe das mal gemacht und habe so meine Infos bekommen, aber da musst du halt denn unwilligen Unterton komplett Ignorieren, der will ja normalerweise mit dieser Auskunft Geld verdienen. Oder du fragst bei deinem damaligen Anwalt noch mal nach. Der ist da bestimmt etwas freundlicher.

Was eine möglichkeit wäre das du dir JETZT eine Rechtschutzversicherung (speziell für Familienrecht) besorgst. Die Karenzzeit von drei Monaten dürften gerader so reichen bis Januar. Dann bezahlt nach drei Monaten die Versicherung schon mal die Infos vom Anwalt und denn Prozess auch. Auch wenn du verlieren solltest.

Karenzzeit heisst das in der Zeit du nicht Prozessieren darfst.
Aber du bezahlst denn Beitrag von ca. 15-25 € im Monat.

Das du Umziehen musst kann ich mir nicht vorstellen, weil das hat ja mit dem Sachverhalt nun nicht zu tun.
Und bei deinem Vater einziehen wiollst du bestimmt nicht.

Ob dir das angekreidet wird kann ich mir auch nicht recht vorstellen. Wenn es ein Nullsummenspiel wird dann sicher nicht. Aber ich denke eher das du überhaupt kein Geld von deinem Vater bekommst, weil du die erste Ausbildung schon hast.

Soweit ich aus dem Bafög Gesetz das richtig weiss.
Kannst du nach 7 Jahren Berufstätigkeit ( Ausbildung + Facharbeiterzeit) Elternunabhängiges Bafög beantragen.
Da wirt aber dann dein BAfögsatz nach deinem Vermögen
errechnet. (Auto,SparBriefe,SterioAnlage) Wenn dann dein Vermögen zu hoch ist bekommst du im schllimsten fall garnichts.

Das BAFög musst du dann auch zurück bezahlen und es kann sich auch verzinsen.
Wenn du das ABI oder FH-Reife noch nicht hast musst du das aber nicht.

Was auch eine möglichkeit ist das du einen vergünstigsten Kredit von der LandesBank nimmst.Aber dann mit Zinssatz.

Und wenn du Studiengebühren bezahlen musst kannst du gleich mal 500 € Gebühr und 112.50 € für Studentwerkbeitrag ein plannen. Denn Beitrag für´s StudentenWerk musst du auf jeden fall bezahlen.

Was aber auf jeden fall geht das du die 4 Monate im Jahr. Vollzeit Arbeiten kannst in deinem Beruf.
8 Monat hast du Vorlesung und da hast du (so ist es bei mir) garkeine Zeit für etwas anderes hast.

Wenn du noch Fragen hast kannst du dich ja melden.
Konnte ich dir ein bisschen Helfen ?

Gruß Martin Benedix

Hallo Marina87,

soweit ich das weiß, sind deine Eltern nur für den Zeitraum deiner ersten „beruflichen“ Ausbildung verpflichtet dich finanziell zu unterstützen. Da du ja schon eine abgeschlossene Ausbildung hast, ist es gut möglich, dass du von deinem Vater keine Unterhaltszahlungen erwarten kannst. Aber du kannst dich ja nochmal z.B. beim Jugendamt oder beim Arbeitsamt (Abteilung Ausbildung…)kundig machen. Zu deiner zweiten Frage: „Zwingen“ kann dich zu einem Studium an einer anderen Uni niemand. Ob du das machst, liegt doch an dir!

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

MfG thomas

Hallo
also ich glaube nicht das Du Dir Sorgen machen musst!!
Der Unterhalt müsste soweit Ich weiss weitergezahlt werden !!!
Bis Du mit dem Studium fertig bist!!!
Kein Richter würde Dir auferlegen wegen dieser doch recht kurzen Zeit in einer anderen Stadt zu studieren!!!
LG Sandy

Unterhaltsanspruch gilt bis zur Vollendung der ersten Ausbildung. Das Studium wäre die 2.

Sorry.

Hallo,

leider kann ich hier keine Antwort geben.

Ich hoffe die anderen können Dir weiterhelfen.

Oh sorry da kann ich leider nicht weiterhelfen, aber ich denke das der Unterhalt weiter bestehen bleibt

Hallo Marina87,
entschudige, daß ich mich erst so spät melde. M.Wissens nach sind Eltern verpflichtet, eine Erstausbildung des Kindes zu unterstützen , Du würdest mit demStudium die 2. Ausbildung beginnen.
Dafür kannst Du BaföG beantragen.
Hanne