Hallo!
Ich habe im Februar 2010 meine Lehre beendet und dann ein Jahr in dem Job gearbeitet. Dann habe ich ein BWL-Studium neben der Arbeit begonnen. Dies habe ich nach sechs Monaten allerdings abgebrochen und meine Arbeit gekündigt. Eigentlich wollte ich was anderes studieren, was auch im Zusammenhang mit BWL steht, habe aber aufgrund der Wartesemester keinen Studienplatz bekommen. Daher bin ich für ein paar Monate ins Ausland gegangen. Da mein Visum dort nach sechs Monaten nicht verlängert wurde, habe ich jetzt beschlossen, doch wieder zu studieren. Habe ich nun noch Anrecht auf Unterhaltszahlung meiner Eltern? Oder ist ggf. der zeitliche Zusammenhang zw. Ausbildung und Studium nicht mehr gegeben? Könnte es ein Problem geben, weil ich ja schon ein Studium angefangen hatte (dafür haben meine Eltern nichts bezahlt) und abgebrochen habe?
Hallo!
Ich habe im Februar 2010 meine Lehre beendet und dann ein Jahr
in dem Job gearbeitet.
Was ist das für eine Ausbildung???
Dann habe ich ein BWL-Studium neben der
Arbeit begonnen. Dies habe ich nach sechs Monaten allerdings
abgebrochen und meine Arbeit gekündigt. Eigentlich wollte ich
was anderes studieren, was auch im Zusammenhang mit BWL steht,
habe aber aufgrund der Wartesemester keinen Studienplatz
bekommen. Daher bin ich für ein paar Monate ins Ausland
gegangen. Da mein Visum dort nach sechs Monaten nicht
verlängert wurde, habe ich jetzt beschlossen, doch wieder zu
studieren. Habe ich nun noch Anrecht auf Unterhaltszahlung
meiner Eltern? Oder ist ggf. der zeitliche Zusammenhang zw.
Ausbildung und Studium nicht mehr gegeben? Könnte es ein
Problem geben, weil ich ja schon ein Studium angefangen hatte
(dafür haben meine Eltern nichts bezahlt) und abgebrochen
habe?
hallo,
soweit mir bekannt ist, müssen Eltern nur Unterhalt zahlen, wenn das Studium mit der Ausbildung was zu tun hat,ob das später oder sofort zu machen ist…weiß ich nicht…
lisa
Hallo Melanie,
Das Studium kannst du zwar machen, aber da du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast, sind deine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig.
Laut BGB muss Unterhalt gezahlt werden, wenn das Kind entweder das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder bis zum Ende der ersten abgeschlossenen Ausbildung.
Wenn du die Ausbildung nicht beendet hättest, wäre es anders gewesen.
Sorry, trotzdem liebe Grüße
Hallo,
rechtlich ist der Unterhaltsempfänger verpflichtet seine Ausbildung bzw. studium ohne unterbrechung durchzuziehen. Sofern dies nicht geschieht, erlischt der Unterhaltsanspruch.
Alles Gute
dir steht weiterhin unterhalt zu,falls du nicht älter als 24 bist
Hallo!
Ich habe im Februar 2010 meine Lehre beendet und dann ein Jahr
in dem Job gearbeitet. Dann habe ich ein BWL-Studium neben der
Arbeit begonnen. Dies habe ich nach sechs Monaten allerdings
abgebrochen und meine Arbeit gekündigt. Eigentlich wollte ich
was anderes studieren, was auch im Zusammenhang mit BWL steht,
habe aber aufgrund der Wartesemester keinen Studienplatz
bekommen. Daher bin ich für ein paar Monate ins Ausland
gegangen. Da mein Visum dort nach sechs Monaten nicht
verlängert wurde, habe ich jetzt beschlossen, doch wieder zu
studieren. Habe ich nun noch Anrecht auf Unterhaltszahlung
meiner Eltern? Oder ist ggf. der zeitliche Zusammenhang zw.
Ausbildung und Studium nicht mehr gegeben? Könnte es ein
Problem geben, weil ich ja schon ein Studium angefangen hatte
(dafür haben meine Eltern nichts bezahlt) und abgebrochen
Da du eine Lehre abgeschlossen hast steht dir kein Unterhalt mehr zu
nein, Ihre Eltern werden nicht zahlen brauchen. Sie haben eine Berufsausbildung abgeschlossen und sind daher in der Lage sich selber zu ernähren.
Seit Beendigung der Lehre (bzw 1.Ausbildung)sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig, in deinem Fall 2010
Hallo
dein Fall ist leider einer der schwierigen Sorte.
Mit Beendigung der Lehre haben deine Eltern ihre Grundpflicht, eine abgeschlossene Ausbildung zu finanzieren erfüllt.
Die Unterstützung des Studiums ist normalerweise nur dann angemessen, wenn dieses Teil deiner Gesamtausbildung ist, also z.B. der klasische Weg Abitur, Studium.
Rein rechtlich ist nur dann möglich, wenn ein Zusammenhang der einzelnen Ausbildungen zu erkennen ist und dieses auch vorhersehbar gewesen ist.
In der Literatur sowie auch in Urteilen sind sehr unterschiedliche Aufffasungen vertreten, allderings häufig mit den Grundsätzen von oben.
Zuerst solltest du Bafög beantragen, das ist vorrangig vor dem Unterhalt. Dabei müssen deine Eltern dann Auskunft geben.
Wenn das nicht reicht, oder z.B. aufgrund des Einkommens deiner Eltern abgelehnt wird, musst du für dich entscheiden, wie du weiter machst. Ein Gespräch mit den Eltern oder eine Klage mit Kosten, ein eventuell schlechtes Verhältnis zu deinen Eltern und aus meiner Sicht ein ungewisser Ausgang vor Gericht.
Stelle die Frage mal auf einer Anwaltseite, z.B. (www.frag-…). So kommst du zu einer einer weiteren Meinung.
Gruss
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Ich werde wohl tatsächlich einen Anwalt fragen!
Hallo,
was genaues weiß man bei Gericht im Voraus nicht, aber
Oder ist ggf. der zeitliche Zusammenhang zw.
Ausbildung und Studium nicht mehr gegeben?
die Chancen hierfür sind sehr hoch.
Gruß