Hallo,
meine Tochter ist 23 Jahre alt und beendet diese Tage ihre Ausbildung zur Hotelfachfrau.
Nach ihrem Realschulabschluss hat sie ihr Fachabitur gemacht(da sie nicht wusste, was sie werden will, und sich so auch nicht um einen Ausbildungsplatz bemühte).
Nach dem Fachabitur das gleiche Spiel. Sie wusste nicht , was sie wollte, und hat sich auch um nichts bemüht. Sie war zwei Jahre zuhause, und hat in dieser Zeit versucht auf der Abendschule ihr reguläres Abitur zu machen, hat es aber nicht geschafft.
Sie hat in dieser Zeit bei freier Kost und Logie zuhause gelebt, das Kindergeld bekommen sowie alle anfallenden Kosten, auch Fahrgeld, Schulgeld für Abendschule, Führerschein usw…
Ich fand dann einen freien Ausbildungsplatz zur Hotelfachfrau, sie hat sich beworben und ist genommen worden, und es hat ihr Spaß gemacht.
Den Spaß hat sie schnell verloren, da die Arbeitszeiten und Bedingungen zugegebener Maßen nicht obtimal sind.
Jetzt möchte sie Lehramt/Berufsschullehrerin studieren. Schlechte Aussichten, wie ihr ihre Lehrerin mitteilte.
Elternunabhängiges BaföG gibt es nach einem Jahr Berufstätigkeit(wie sie sagt). Das würde sie gern beziehen, möchte aber nicht arbeiten(Hatten ein Auslandsjahr im Hotel vorgeschlagen). Über hotelinterne Weiterbildungsmaßnahmen (um dem Schichtdienst zu entgehen)hat und möchte sie sich nicht informieren.
Jetzt die Frage.
Müssen wir ihr diese 2. Ausbildung/Studium finanzieren. Die Uni ist ca. 60km von hier weg und mit öffentl. Verkehrsmitteln gut zu erreichen(ca. 1 Std Fahrzeit). Sie möchte aber eine eigene Wohnung(keine WG).Wir möchten, dass sie hier wohnen bleibt, würden dann eine Monatskarte finanzieren.
Sind die div.Schulen nach der Realschule auch schon als Ausbildung zu werten.
Viele Grüße und danke Kako
Hi, sie beendet doch ihre Ausbildung zur Hotelfachfrau oder?
Wenn sie die beendet hat, sind d. Eltern nicht verpflichtet Unterhalt für eine weitere Ausbildung zu zahlen. Ebenso wenig ihr eine eigene Wohnung zu finanzieren.
MfG ramses90.
Hallo,
Elternunabhängiges BaföG gibt es nach einem Jahr
Berufstätigkeit(wie sie sagt).
Das stimmt so nicht, siehe hier: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/380.php
(Hatten ein Auslandsjahr im Hotel vorgeschlagen).
Das Wäre ein guter Plan. Auf eigenen Beinen stehen müssen, relativiert die Anspruchshaltung. (Sorry, konnte es mir nicht verkneifen)
Gruss ich
Hi,
nachdem bereits 2 vergebliche Jahre Abendschule finanziert wurden und dann die Lehre zur Hotelfachfrau mitfinanziert wurde haben die Eltern alles menschenmögliche dafür getan, ihrem 23-jährigne Töchterchen ein Auskommen zu verschaffen.
Das reicht vollkommen aus. Mehr müssen Eltern nicht leisten.
Da das allgemeine Abitur nicht bestanden wurde, wie will sie Lehramt studieren?
Hier sehe ich keine weitere Möglichkeit mehr für die Tochter weiterhin Unterhalt rauszuschlagen, desweiteren gilt noch immer § 1612 Abs 2 BGB: „(2) Haben Eltern einem unverheirateten Kinde Unterhalt zu gewähren so können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im voraus der Unterhalt gewährt werden soll…“ Damit können die Eltern bestimmen, ob die Fahrtkosten bezahlt werden oder eine eigene Wohnung.
Grüße
miamei
Vielen Dank für eure Antworten.
Zum Bafög: Sie hat uns erklärt, sie müsse ein Jahr im Beruf arbeiten. Das stellt sich jetzt ja ganz anders da.
Zum Unterhalt: Das wir bestimmen, wie und in welcher Form wir sie unterhalten, war uns schon bekannt, und war auch der Grund, warum wir eben keine eigene Wohnung bezahlen wollten. Aber jetzt weuß ich wenigstens den §§.
Die Frage, die rechtlich jetzt bleibt(wenn auch gefühlsmäßig geklärt), sind diese von uns fianzierten Leerjahre und aufbauenden Schuljahre jetzt schon als ein Ausbildung zu werten, oder nicht.
Bei den Vorraussetzungen für das Studium eiert sie um eine klare Antwort herum, ob die mit ihrem Fachabitur gegeben sind. Mal sagt sie, sie müsse das reguläre Abitur haben, mal nicht. Finde leider im www. keine klaren Antworten.
Hallo,
wenn die Hotel-Lehre erfolgreich abgeschlossen wurde, sind in diesem fiktiven Fall die Eltern keinesfalls mehr zum Unterhalt verpflichtet.
grüße
miamei