Unterhalt für Uneheliches Kind bei absetzbar?

Hallo erstmal,
ich hab hier schon einiges gelesen, sorry blicke nicht ganz durch. Ist Unterhalt der an die Kindesmutter für das uneheliche Kind gezahlt wird absetzbar von der Steuer? Das Kind ist nicht bei meinem Lebensgefährten auf der Steuerkarte eingetragen und der Unterhalt wird vom Gehalt gepfändet (zusätzlich mit altem Unterhalt!). Bei der Steuererklärung wurde 8 Jahre das Kind nicht erfasst. Kann man da überhaupt was geltend machen und wenn ja was und wo???

Lieben Dank für die Hilfe

hallo,

geltend machen kannst du leider nichts . pfändungen haben auch nichts mit der steuererklärung zu tun.

Hallo,
ja er ist absetzbar!
verstehe nicht warum Kind nicht eingetragen ist würde günstigere Steuer bedeuten!
Gruss Hermann

hmm sorry, habe jetzt 2 unterschiedliche Antworten und bin leider genauso schlau wie vorher. Das Kind ist nicht eingetragen, weil der Vater auch nicht weiß wo er das ändern lassen kann, der Kontakt mit der Mutter ist wegen der Pfändung auch nicht der beste. Leider

Re^2: Unterhalt für Uneheliches Kind bei absetzbar?
an nancy , 07.03.2011 21:57

hmm sorry, habe jetzt 2 unterschiedliche Antworten und bin leider genauso schlau wie vorher. Das Kind ist nicht eingetragen, weil der Vater auch nicht weiß wo er das ändern lassen kann, der Kontakt mit der Mutter ist wegen der Pfändung auch nicht der beste. Leider.
kannst du mir weiterhelfen?
Danke

ich schrieb doch schon das die steuerklasse direkt beim finanzamt geändert werden kann …einfach hingehen und sagen das das kind mit auf die steuerkarte soll und schon wird es direkt geändert.

pfändung hin oder her ,wenn es um das kind geht solltet ihr euch trotzdem mal zusammen setzen und reden -es geht ja schliesslich ums kind .

kann es vielleicht sein das du mal unterhaltsvorschuss vom jugendamt bekommen hast …?

geht heir um meinen Lebensgefährten. Er kann mit seiner Ex nicht wirklich reden, da es vor Gericht war und freiwillige Barzahlungen als Unterhalt von ihr nicht angegeben wurden. Sie hat angeblich keine Zahlungen vom Jugendamt erhalten, Sie hatte Vater unbekannt angegeben und ihn dann doch auf Unterhalt verklagt. Das es sein Kind ist hatte er nicht bestritten, trotzdem gab es einen Vaterschaftstest und eine Schlamschlacht. War alles vor meiner Zeit und ich kenne den Sachverhalt von beiden Seiten. Soviel dazu. Ich hatte die Hoffnung einen Teit über die Steuer geltend machen zu können. Kinderfreibetrag und so hatter er nie genutz, er hatte sich wohl auch nie schlau gemacht.

das ist doch mal eine aussage mit der ich jetzt konkret was anfangen kann :smile:

1.freiwillige barzahlungen werden grundsätzlich nicht vor gericht anerkannt ( anderst wäre es gewesen wenn dein partner ihr monatlich geld überwiesen hätte -und ganz klar im verwendungszweck unterhalt angegeben wäre )

2.der vaterschaftstest wurde sicherlich vom gericht angeordnet? den kein richter verurteilt jemanden zu unterhalt wenn nicht eindeutig bewiesen wurde das er auch der vater ist.
also alles normal .

das ganze theater hätte sich dein partner ersparen können wenn er direkt nach der geburt eine vaterschaftsanerkennung unterschrieben hätte.

wie gesagt schick deinen partner zum finanzamt und lass ihn seine steuerkarte ändern …dann kann man bei der nächsten steuererklärung das berücksichtigen.

mehr möglichkeiten gibt es leider nicht

Hallo,

Du kannst dir das Kind auf der Steuerkarte eintragen lassen. Dann wird der Kinderfreibetrag mit der monallichen Gehaltmitteilung berücksichtig.

Wenn das nicht der Fall ist oder war wird bei der Einkommenssteuer, der Freibetrag unter Berücksichtigung des gezahlten Kindergeldes verrechnet.

Gruß blackdaniel

mWenn das nicht der Fall ist und war kannst Du :

Hallo,
nein, der Unterhalt für ein Kind ist nicht steuerlich absetzbar.

Gruß, DC

sorry fehlt noch ein bissl Text?!

Hallo,

der Vater kann sich das Kind mit einem halben „Punkt“ auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Welche Unterlagen er hierzu benötigt wird ihm das Finanzamt sagen.

Gruß

hallo bibi310377,
tut mir leid, da kann ich nicht helfen!

Hallo Nancy,
ich wusste nicht, daß Du nicht die Mutter bist.
Den Freibtrag kann der Vater, wie fast alles, gegen Vorlage der Belege bei seinem zuständigem Finanzamt eintragen lassen, gegebenfalls noch die Änderungen bei den Vorjahren eintragen.Das Finanzamt holt sich dann auch die Daten von der Mutter, wenn diese die nicht rausdrücken will.
Gruss Hermann

Hallo,

klingt ziemlich verwirrend.
Am besten einen Steuerberater fragen.

Viele Grüße

Paola

Hallo,

ist wohl eher eine anwaltsfrage, ob sie anspruch auf kindergeld hätten usw… wenn ja, dann können Sie keinen Unterhalt ansetzen.

Gruß