Unterhalt für unter 18jährigen Arbeitslosen?

Hallo liebe Wissenden,

ich habe da mal eine Frage und finde selbst keinerlei Informationen. Wenn ein Volljähriger nicht arbeiten geht/will, dann muss kein Unterhalt gezahlt werden, wenn die Arbeitslosigkeit länger als 4 Monate andauert.
Wie sieht die Situation bei unter 18jährigen aus, die ihre Pflichtschuljahre hinter sich haben und keinerlei Aktivitäten zeigen um arbeiten gehen zu wollen? Es kann doch eigentlich nicht rechtens sein, dass hier Unterhalt zu zahlen ist, oder? Wenn das Kind dann Arbeitslosengeld II bezieht, muss sich der Unterhaltspflichtige daran beteiligen?

Es ist eine etwas theoretische Frage, die ich mir so allerdings alleine nicht beantworten kann.

Ich freue mich auf die Antworten.

Hallo, tut mir leid, das ist nicht mein Fachgebiet, kann daher nicht helfen. Alles Gute- Achim

Der unter-18-Jährige kann die Zeit des Nichtstuns als Orientierungszeit für seinen weiteren Ausbildungs-/Erwerbsweg definieren. Kein Familienrichter wird ihm das widerlegen können/wollen. Die „Orientierungszeit“ (bis zu 2 Jahre) wird zur Ausbildungszeit gezählt, und der Unterhaltspflichtige muss dafür zahlen. Es gab ein entsprechendes Gerichtsurteil 2013. Google mal.

Hallo,

schade, dass man hier nicht auch Negativsternchen vergeben kann.

Kein Familienrichter wird ihm das widerlegen
können/wollen. Die „Orientierungszeit“ (bis zu 2 Jahre) wird
zur Ausbildungszeit gezählt, und der Unterhaltspflichtige muss
dafür zahlen.

Ich kenne auf Anhieb einige Urteile, die einem faulen Minderjährigen zumindest ein fiktives Einkommen zurechnen. Mal den Thread http://www.carookee.com/forum/Zweitfamilien-Zweitfra… durchlesen.

Gruß
Ingrid