Hallo liebe Leute,
gibt es irgendwo eine Berechnungsgrundlage zum Berechnen von Unterhalt eines 16 1/2 + 19 Jährigen in der Ausbildung. Scheint kompliziert zu sein- habe schon gegoogelt.Meist geht es um Unterhalt für Volljährige Schüler die noch Zuhause leben od. ausziehen.
Hat die Düsseldorfer Tabelle überhaupt noch Gültigkeit bei Verdienst des Auzubis(Der ist bei Beiden nicht von schlechten Eltern wenn ich mich an meine Zeit erinnere
gibt es irgendwo eine Berechnungsgrundlage zum Berechnen von
Unterhalt eines 16 1/2 + 19 Jährigen in der Ausbildung.
Scheint kompliziert zu sein- habe schon gegoogelt.Meist geht
es um Unterhalt für Volljährige Schüler die noch Zuhause leben
od. ausziehen.
soweit ich damit Kontakt hatte, galten die gleichen Berechnungsgrundlagen, aber vom eigenen Einkommen der Unterhatlsberechtigten wurde wieder was angerechnet.
Hat die Düsseldorfer Tabelle überhaupt noch Gültigkeit bei
Verdienst des Auzubis(Der ist bei Beiden nicht von schlechten
Eltern wenn ich mich an meine Zeit erinnere
Die Düsseldorfer Tabelle bot damals die Grundlage für die grundätzliche Unterhaltspflicht, aber frag mich nicht, was dann für das eigene Einkommen abgezogen wurde.