Hallo,
kann mir jemand bitte sagen, in wie weit ein volljähriges Kind sein eigenes „Vermögen“ (in diesem Fall ein Sparbuch mit ca. 15.000 Euro) einsetzen? Der Vater (geschieden) weigert sich, Unterhalt zu zahlen, da das Kind ja eigenes Geld besitzt (von den Großeltern angespart).
Soweit ich das BGB verstehe, muss nur das „Einkommen aus Vermögen“ eingesetzt werden, also in diesem Fall die Zinsen, nicht aber das Geld selbst. Wer weiß mehr?
Gruß
Grüß Dich,
kann mir jemand bitte sagen, in wie weit ein volljähriges Kind
sein eigenes „Vermögen“ (in diesem Fall ein Sparbuch mit ca.
15.000 Euro) einsetzen? Der Vater (geschieden) weigert sich,
Unterhalt zu zahlen, da das Kind ja eigenes Geld besitzt (von
den Großeltern angespart).
Soweit ich das BGB verstehe, muss nur das „Einkommen aus
Vermögen“ eingesetzt werden, also in diesem Fall die Zinsen,
nicht aber das Geld selbst. Wer weiß mehr?
Also prinzipiell erhält das volljährige Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Unterhalt, wenn es sich in der allgemeinen Schulausbildung befindet und im Haushalt der Eltern bzw. eines Elternteiles lebt.
Danach allerdings muss das Kind auch sein eigenes Vermögen zum Unterhalt verwerten. Wie Du das Recht hier auslegst, ist es nicht korrekt. Sparguthaben (auch ererbtes) gehört dazu. Nur eine bestimmte Kapitalreserve bleibt anrechnungsfrei.
[Quelle: ARD-Ratgeber „Recht“ : http://149.219.195.60/fragen/rfindex50008.html ]
Viele Grüße
Jana
Vielen Dank für die Antwort und den wirklich hilfreichen Link!
Gruß´
Saskia