Unterhalt für volljährige Tochter

Hallo zusammen,
meine Tochter ist volljährig (21 J.), lebt bei meiner geschiedenen Ehefrau und hat eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Momentan erhält sie Arbeitslosengeld. Damit kann sie ihren Alltag
bestreiten. meines Wissens erhält sie jedoch lediglich 1 Jahr
Arbeitslosengeld. Danach würde sie ALG 2 bekommen. Stimmt das so ?
Oder wie sehen die Bestimmungen dort aus? Werden die Eltern
gefordert, bevor ALG 2 greift?

Hallo zusammen,
meine Tochter ist volljährig (21 J.), lebt bei meiner
geschiedenen Ehefrau und hat eine abgeschlossene
Berufsausbildung.
Momentan erhält sie Arbeitslosengeld. Damit kann sie ihren
Alltag
bestreiten. meines Wissens erhält sie jedoch lediglich 1 Jahr
Arbeitslosengeld. Danach würde sie ALG 2 bekommen. Stimmt das
so ?

wahrscheinlich nicht, da sie in einer Badarfsgemeinschaft mit der Mutter lebt…

Oder wie sehen die Bestimmungen dort aus? Werden die Eltern
gefordert, bevor ALG 2 greift?

nein, Unterhaltszahlungen sind verstrichen…wird nur bis zur 1. ausbildung bezahlt

ja,das ist korrekt

Hallo,

meine Kenntnisse zum Kindesunterhalt enden mit der abgeschlossenen Berufsausbildung. M. E. greift ALG2 - bin mir aber nicht sicher, wegen der Altersgrenze 25 …
Sofern ein Anspruch bestehen sollte, muss Ihre Tochter jedoch ein starkes Bemühen nach einer Arbeitsstelle nachweisen. Das Gericht geht hier von etwa 30 Bewerbungen pro Monat aus.
LG

bei Harz 4 werden immer die Eltern geprüft, wie viel Geld sie an den Staat zurück zahlen müssen.
Bis 25, oder 27 Jahren ist es noch höher, danach steigt ihr Freibetrag, aber zahlen müssen Sie immer. Wenn Sie Harz 4 beziehen, würden Ihre Kinder auch alle ran gezogen werden.

Gruss

So wie du es schreibst stimmt alles,ausser die Eltern werden nicht heran gezogen

Hallo,
Sofern Ihre Tochter weiterhin bei der Exfrau lebt wird nicht viel rauskommen bei ALG II. Unterhalt einzufordern macht da wenig Sinn, da der Unterhalt ja bei ALG II berücksichtigt werden würde und sie dann ggf. gar nichts bekommen würde.

Hallo,

bei volljährigen Kindern sind BEIDE Eltern unterhaltspflichtig.

Ansonsten der Tochter bei der Arbeitssuche helfen. Ihr offene Stellen (auch unterhalb ihrer Qualifikation) im Internet (beim „Arbeitsamt“) und in der Zeitung suchen. Ihr diese nachweislich schicken und Kopien davon aufbewahren. WEnn die Ämter dann Unterhalt wollen, kann man nachweisen, dass die Tochter nicht arbeitswillig ist, wenn sie nicht die Absagen der mitgeteilten Arbeitgeber vorlegen kann.

Gruß

Hallo

mit ALG kenne ich mich nicht aus. Unterhaltstechnisch gibt es erstmal auch keine Forderung, da sie volljährig bzw. 21 Jahre alt ist und auch eine abgeschlossene Erstausbildung hat.

Gruss

Ja, die finanziellen Hintergründe werden durchleuchtet. Familie zahlt, bevor der Staat es tut