Unterhalt für volljährige Tochter

Hallo!

Folgende Situation:

Ein Vater hat bisher immer Unterhalt für seine Tochter gezahlt.Mittels einer Beistandschaft wurde immer nachgeprüft,wieviel er zahlen muß usw.

Die Tochter lebt bei der Mutter. Das Unterhaltsgeld wurde auf das Konto der Mutter überwiesen.

In ein paar Tagen wird die Tochter volljährig.

Wie sieht es jetzt mit dem Unterhalt aus? (Sie geht noch zur Schule.)
Muß sie ab jetzt selber ihr Recht durchsetzen an Unterhaltsgeld zu kommen? Wie lange hat sie ein Recht auf Unterhalt? Muß die Mutter dann auch zahlen?

Hi,

bitte unverzüglich beim Beistand anrufen und nachfragen, ggfs ist eine Neuberechnung nötig!

grüße
miamei

Hallo!
Aber die Beistandschaft endet ja (laut Gesetz) mit dem 18.Lebensjahr.

Im Grunde soll jetzt (erstmal) die Zahlung eingestellt werden (weil sonst ja die Mutter weiterhin das Geld auf das Konto bekommt).

Habe gelesen,daß ab 18. Lebensjahr BEIDE Elternteile barunterhaltspflichtig sind. Also jetzt müßte sich quasi die Tochter das Unterhaltsgeld erstreiten. Also da wollte ich wissen, ob das so stimmt?

Die Tochter hat bis zum 20. Lebensjahr Anspruch auf ein Beratungsgespräch beim Jugendamt. Dort kann auch errechnet werden, wie viel Unterhalt beide Elternteile ab dem 18. Lebensjahr zahlen müssen. Am besten sofort Termin vereinbaren - mit oder ohne Eltern.

Grüße a.

Hallo!

Folgende Situation:

Ein Vater hat bisher immer Unterhalt für seine Tochter
gezahlt.Mittels einer Beistandschaft wurde immer
nachgeprüft,wieviel er zahlen muß usw.

Wenn es die Beistandschaft gibt, gibt es vermutlich einen unterschriebenen Unterhaltstitel und/oder ein Gerichts- bzw. Scheidungsurteil. Wenn dieser Titel nicht bis auf den 18. Geburtstag befristet ist, gilt er weiter und es kann daraus gepfändet werden.

Da es wegen der Unterhaltspflicht der Mutter und der anderen Zuordnung des Kindergeldes vermutlich einen anderne Zahlbetrag für den Vater gibt, sollte er - falls es einen Titel gibt - beim Gericht eine Abänderungsklage (möglichst per einstweiliger Anordnung) einreichen.

Die Abänderungsklage richtet sich dann gegen Tochter. Sie wird dabei vom Vater, damit der Unterhalt korrekt berechnet werden kann, aufgefordert die Einkommensunterlagen der Mutter vorzulegen.

Die Tochter lebt bei der Mutter. Das Unterhaltsgeld wurde auf
das Konto der Mutter überwiesen.

Das kann weiter geschehen, wenn die volljährige Tochter bestimmt, dass der Unterhalt auf das Konto der Mutter (oder auf ein Konto für Ratenzahlungen oder sonstwas) gehen soll.

Der Vater sollte aber die Tochter vorher schriftlich auffordern, dass sie ihm ein eigenes Konto nennt. Wenn sie schriftlich sagt, dass der Unterhalt auf ein nicht ihr gehörendes Konto überwiesen werden soll, muss er das akzeptieren.

In ein paar Tagen wird die Tochter volljährig.

Das hätte ihm aber früher auffallen sollen, dann hätte er schon rechtzeitig alles in die Wege leiten können.

Wie sieht es jetzt mit dem Unterhalt aus? (Sie geht noch zur
Schule.)

Sie ist somit minderjährigen Kindern gleichgestellt. Also BEIDE Eltern unterliegen einer erhöhten Erwerbsobliegenheit. Wer von den Eltern nicht Vollzeit arbeitet, der kann fiktiv so gerechnet werden, als wenn er das täte.
Der Selbstbehalt jeden Elternteiles ist - wie in der Minderjährigenzeit - nur 900 Euro.

Muß sie ab jetzt selber ihr Recht durchsetzen an
Unterhaltsgeld zu kommen?

Wie oben geschrieben: u. U. gilt der alte Titel weiterhin, also nicht einfach die Zahlung einstellen, da Pfändung droht.
Allerdings ist ab Volljährigkeit der Ansprechpartner nicht mehr die Mutter, sondern die Tochter.

Wie lange hat sie ein Recht auf Unterhalt?

Bis sie ihre erste Ausbildung (Lehre, Studium) beendet hat. Fürs Gammeln müssen aber Eltern nicht bezahlen.

Muß die Mutter dann auch zahlen?

Klar. Solange die Tochter eine allgemeinbildende Schule besucht UND bei einem Elternteil lebt UND noch nicht 21 Jahre alt ist sind BEIDE Eltern verpflichtet Vollzeit zu arbeiten und für das Kind zu bezahlen.

Gruß
Ingrid

Hallo,

bitte unverzüglich beim Beistand anrufen und nachfragen, ggfs
ist eine Neuberechnung nötig!

bringt doch nichts. Der Beistand ist der Beistand (Funktion ungefähr eines Rechtsanwaltes) der Tochter und nicht des Vaters.

Viele UVK/Beistände/Jugendämter verweigern generell die Beratung des barunterhaltspflichtigen Elternteiles. Nicht selten „verrechnen“ sie sich zu Ungunsten des Vaters.

Wenn, dann soll er einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Bei meinem vorherigen Beitrag habe ich noch vergessen: Ab Volljährigkeit wird das GANZE Kindergeld vor der Berechnung der Anteile BEIDER Eltern abgezogen. Auch wenn nur ein Elternteil bezahlt, wird jetzt das GANZE Kindergeld in Abzug gebracht.

Gruß
Ingrid

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