Unterhalt für volljährigen Sohn

Liebe/-r Experte/-in,

hallo,

mein sohn ist jetzt 18 und somit sind beide elternteile barunterhaltspflichtig. da wir uns anwälte sparen wollen,möchte ich das selber ausrechnen. mein sohn schickt mir die unterlagen zu.

meine fragen

gilt die letzte monatsabrechnung von den eltern,oder der durchschnitt vom jahr???

ich bin in 2ter ehe verheiratet und habe einen 400€ job, was mein exmann verdient weiss ich nicht…er war hartz 4

ich weiss,das man uns ein einkommen für vollzeit anrechnen wird

wie rechne ich den unterhalt aus??

es besteht auch ein urteil gegen mich.
Wie kann ich eine Abänderungsklage einreichen? kann ich meinen sohn bitten,das er der abänderung zustimmen soll und das alles ohne anwalt ??

herzlichen dank

lisa

Hallo,
Bei einem Anwalt wird die jährlichen Einkommen verechnet. Du musst also beide Einkommen aufrechnen gegen dass was dein Sohn verdient, auch er muss zu seinem Unterhalt sein Anteil beifügen. Angerechnet wird das Einkommen aller Beteiligten. Wenn er nicht in der Lehre steht oder nicht studiert, müsst ihr kein Unterhalt leisten. Er ist über 18 und somit volljährig. Welches Urteil besteht gegen dich? Ein Titel? Wenn, dann gehe zum Jugentamt, falls es was nützt. Viel Glück!!!

Hallo,
danke schon mal.
Ein Urteil über 300€

Hallo Lisa,

eine Abänderung kann nur gerichtlich erfolgen und da ist leider ein Anwalt von Nöten.
Bei der Berechnung selbst werden die letzten 12 Monate veranschlagt.

Um den aktuellen Unterhaltsbetrag ermitteln zu lassen, könnte das Jugendamt behilflich sein und somit bräuchte man dann keinen Anwalt.

Viele Grüße
Y.Dosse