Kindesunterhalt für volljährigen Sohn.
Wie berechnet sich der Unterhalt für den in Ausbildung stehenden Sohn, für beide Elternteile, wenn diese getrennt sind.
Hat jeder nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen, oder gilt das summierte Einkommen?
Kindesunterhalt für volljährigen Sohn.
Wie berechnet sich der Unterhalt für den in Ausbildung stehenden Sohn, für beide Elternteile, wenn diese getrennt sind.
Hat jeder nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen, oder gilt das summierte Einkommen?
die Summe beider Einkommen ist die Basis, die Aufteilung der Zahlbeträge erfolgt dann nach den Verhältnissen der beiden Einkommen zueinander.
Dies gilt jedoch nur, wenn der Sohn noch bei einem der beiden Elternteile wohnt.
hallo,
das Azubi-Gehalt wird auch mit angerechnet…
MfG
Lisa
die Summe beider Einkommen ist die Basis, …
Dies gilt jedoch nur, wenn der Sohn noch bei einem der beiden
Elternteile wohnt.
SCHWACHSINN
kein weiterer Kommentar
das Azubi-Gehalt wird auch mit angerechnet…
und das Kindergeld auch…
Lass doch deinem Sohn mal was gutes zukommen…
soso…Begründung ?
noch ein link
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku_wi…
hier mal ein link…
http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/unterhaltsbere…
soso…Begründung ?
du erwartest doch hoffentlich nicht, dass ich hier mein persönliches Verfahrensdatum und die Registernummer angebe.
Glaub mir einfach.
Gruß
was interessiert mich dein persönlicher Blubb…
Kinder die noch daheim wohnen = Einkünfte der Eltern sind ausschlaggebend
Kinder die eigenen Haushalt führen = Fester Betrag (640.- o.ä.)
was interessiert mich dein persönlicher Blubb…
Nichts, denn du bist nicht der Fragesteller
was interessiert mich dein persönlicher Blubb…
Nichts, denn du bist nicht der Fragesteller
aber er hat (fast) recht - es sind inzwischen 670 €.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorf…
Bröselchen