Hallo liebe WWW-Gemeinde,
ich hab mal ne Frage zum Unterhalt:
Eckdaten:
angenommen, ein Sohn, 18 Jahre alt, seit einem Jahr aus der Schule, dann ein Jahr Berufsvorbereitungsjahr, dann 3 Monate Nix, will jetzt auf eine Privatschule eine Musikerausbildung beginnen.
Eckdaten: ab Oktober beginnt ein Vorbereitungsjahr, Stundenzahl max. 17 Wochenstunden, davon dreimal 5 Stunden Nachmittags ab 15.00h, plus zwei Stunden Einzelunterricht in Abstimmung mit Dozenten.
Der Junge wohnt bei der Mutter, erhält fleissig Unterhalt nach DD Tabelle.
Nun die eigentliche Frage:
Kann der Unterhaltszahler verlangen, dass der Sohn neben der Schule eine Arbeit aufnimmt, z.B. Halbtags oder auf 400€-Basis und somit einen Teil seines eigenen Unterhalts beiträgt?
Denen, die jetzt wieder sagen: was für ein A** von Vater, will sich um Zahlung drücken: nein, das „gesparte“ Geld legt der beiseite. Aber der Junge hat bisher nicht gelernt, (Eigen-)Verantwortung zu übernehmen, „mein Vater zahlt das schon“ ist seine Lebensdevise.
Und nun freue ich mich auf Eure Antworten,
Rogewo
Hallo,
was macht denn die Mutter? Zahlt sie auch? Hat der Papa ab Volljährigkeit den Unterhalt zumindest bezüglich der Berechnung des Kindergeldes angepasst?
Problem bei Teilzeitschulen ist, dass Junior dann behaupten wird, er muss in der freien Zeit noch üben und lernen.
Generell müsste erst mal geprüft werden, ob die Schule tatsächlich eine Berufsausbildung liefert, oder nur das Rüstzeug für ein Hobby gibt. Letzteres muss von den Eltern nicht finanziert werden.
Also vorab die Frage klären, ob am Ende der Schule ein anerkannter Beruf bzw. eine anerkannte Prüfung steht.
Dann meine Eingangsfragen hier im Forum bzw. Archiv selber recherchieren. Die Unterhaltsberechnung ändert sich nämlich ab Volljährigkeit. Aber heute habe ich nicht wirklich Lust, schon wieder die gleiche Laier abzuspielen. Nur soviel: Mama muss auch bezahlen.
Ach ja, damit rechnen, dass er bald einen Mehrbedarf wegen der Schulkosten anmeldet. Hier auf Recherche gehen und nachweisen, dass es auch kostenlose Schulen mit gleichem oder gar besserem Ergebnis gibt.
Gruß
Ingrid
Hallo Ingrid,
danke für die Antwort. Die Neuberechnungen/ Formeln unter Einbeziehung des Gehalts der Mutter ab 18LJ sind bekannt, das ist nicht das Problem (wobei die Mutter gerade mal knapp über Hartz 4 verdient, sagt sie, aber das muss der Sohn dann selber klären…).
Aber besorgt macht mich, dass der Vater auch noch nachweisen muss, dass es eine kolo Alternative zu der Schule gibt, um nicht noch höher belastet werden zu können. Das wäre ein fatales Signal für den Jungen, der jeder Arbeit und Anstrengung aus dem Weg geht. So lernt er dann nie, sich auf eigene Beine zu stellen… Aber es sieht so aus, als sollte das mit einem Anwalt in einer Beratung durchgesprochen werden.
Danke nochmals für die Antwort,
Rogewo