Unterhalt für volljähriges, arbeitsloses Kind?

Hallo, ich hätte gerne eure Meinung zu folgendem Fall: Ein volljähriges Kind (z.B. 20 Jahre alt) lebt bei seinem Vater (geschieden) und hält es dort nicht mehr aus. Der Kontakt zur Mutter besteht auch nicht mehr. Dieses Kind hat Realschulabschluss, aber keine Ausbildung und ist auch nichts willens sich einen Ausbildungsplatz zu suchen. Wenn dieser junge Mann nun ausziehen sollte, kann er dann Unterhalt von seinem Vater (und Mutter) verlangen? Wenn er angibt, dass er ein Ausbildungssuchender ist, dann schon, oder nicht? Wenn er als ungelernter Arbeitsloser durchgeht, dann nicht…?
Mit freundlichem Gruss Maike

Hallo,

„mach mal guck mal“ unter /t/unterhalt-fuer-volljaehrigen-sohn/4361887

Gruß
Ingrid

willens sich einen Ausbildungsplatz zu suchen. Wenn dieser
junge Mann nun ausziehen sollte, kann er dann Unterhalt von
seinem Vater (und Mutter) verlangen?

Diese Frage war hier schon öfters dran. Wie Ingrid schon schreibt, scheint hier keine Unterhaltspflicht der Eltern mehr zu bestehen.

Aber selbst in Fällen, bei denen eine Unterhaltspflicht besteht, können die Eltern sich aussuchen, wie sie den Unterhalt leisten, ob in bar oder in Naturalien. Mit anderen Worten, das Kind kann nicht ausziehen und von den Eltern Bares verlangen. Mit Kost und Logis können Eltern auch ihrer Unterhaltspflicht nachkommen.