Unterhalt für volljährigen Sohn

Hallo,

Nehmen wir mal an ein 26 jähriger Arbeitsloser ist auf Leistungen vom Sozialamt angewiesen.

Seine Mutter arbeitet, sein Vater ist seit 10 Jahren arbeitslos. Die Mutter verdient monatlich 1700 € netto. An Belastungen hat sie mit allem drum und dran, Kredit/Versicherungen/Heizkosten/etc. 1200€, vielleicht mehr.

Kann die Arge von der Mutter verlangen sich an den Unterhaltskosten für den Sohn zu beteiligen?

Wie selbstlos muss die Mutter dabei sein? Genauer, was darf sie von ihrem Geld für sich/ihren Mann und ihre eigenen unabwendbaren Ausgaben behalten?

Hallo,

die ARGE wird u. U. versuchen das Geld bei der Mutter hereinzuholen. Ist aber nicht korrekt. Die Mutter muss nämlich nur Unterhalt an das volljährige Kind bezahlen bis es seine erste Ausbildung beendet hat. Wenn das Kind lieber gammelt als eine Ausbildung zu machen, muss sie nicht mal bis zum Ausbildungsende bezahlen. Ausnahme wäre, wenn das Kind, wegen Behinderung/Krankheit o. ä. nicht in der Lage wäre, seinen eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren.

Die Mutter sollte bei der ARGE eine Unterhaltspflicht gegenüber dem volljährigem Kind bestreiten. Dann muss Sohn oder ARGE (wenn der Anspruch übergegangen ist) gegen die Mutter klagen. Die Chance, dass die Mutter gewinnt, sehe ich bei 98 %.

Ansonsten kann die Mutter ja dem Kind helfen, dass es eine Arbeit - egal welche - findet. Dem Kind nachweislich offene Stellen anbieten. Auch unter „Wert“, also Hilfsarbeiterjobs - selbst wenn das Kind ein abgeschlossenes Studium hat.

Die Richter sehen das so, dass volljährige Kinder eine vermehrte Pflicht haben, auf ihren eigenen Füßen zu stehen. Wer studiert hat und nichts findet, muss dann auch Hamburger bei McD braten oder die öffentlichen Toiletten reinigen. Auch Teilzeitjobs, die in der Lage sind ein Nettoeinkommen in Höhe von Hartz IV zu erwirtschaften, müssen angenommen werden.

Gruß
Ingrid

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