Unterhaltsanspruch volljähriges Kind

Hallo,

folgender fiktiver Fall

Ein volljähriges Kind A (20 Jahre) lebt noch bei seiner alleinerziehenden verwitweten Mutter B (Nettoeinkommen ca 1200 EUR) und hat seine Schulpflicht erfüllt (10. Klasse Hauptschule). Beide leben in einer gemeinsamen Wohnung bei der B alleiniger Mieter ist. B bezieht aktuell Kindergeld für A, welches A allerings an B abgeben muss (Untermiete). B behält daher in beiderseitigem Einverständnis den Kindergeldbetrag und verrechnet diesen monatlich

A hat bereits zwei vom Arbeitsamt angeordenete Bildungsmaßnahmen erfolglos beendet (Arbeitsverhältnis wurde beide male vom Bildungsträger gekündigt)

Eine dritte Bildungsmaßnahme wurde zwar beendet, aber es liegt eine Abmahnung des Bildungsträgers wegen häufigem unentschuldigtem Fehlens vor.

A ist laut Informationen des Arbeitsamt daher für eine Ausbildungsstelle nicht vermittelbar und kann sich daher nur Arbeitssuchend melden. Aktuell geht A keiner Beschäftigung nach

Wenn A jetzt keiner Beschäftigung nachgeht, muss B trotzdem für den Unterhalt aufkommen oder hat A seinen Unterhaltsanspruch gegenüber B verwirkt.

Wenn ja/nein wieso?

Es sei auch erwähnt, dass A diverse male den Tatbestand des Diebstahls gegenüber B erfüllt hat(Bargeld, Elektronikartikel [Digitaltkamera]) und gegenüber B ein sehr aggresives Auftreten hat und sich Anweisungen von B verweigert / nicht befolgt. A beteiligt sich ebenfalls nicht an den täglich anfallenden Haushaltsarbeiten (obwohl Zeit vorhanden, da arbeitssuchend)

Ebenfalls geht A regelmäßig eine Spielhalle besuchen und verspielt dort Geld, welches er unter anderem in den Bildungsmaßnahmen erworben hat

B möchte aufgund der vorliegenden Umstände nun das A aus dieser Wohnung auszieht, da die aktuellen Umstände ein zusammenleben für B unmöglich machen. Hat A einen Anspruch auf diese Bleibe oder hat B aufgrund des Hausrechts (oder evtl auch aufgrund anderer Gründe) die Möglichkeit A dieser Wohnung zu veweisen?

Vielen Dank für ein paar Infos

Hallo,

irgendwann werde ich mich mal dran setzen und über Volljährigenunterhalt einen FAQ schreiben.

Ist nicht gegen Dich, aber mich ermüden die Wiederholungen doch öfters.
/t/kinder-ueber-21-und-unterhalt/4242697
/t/muessen-eltern-unterhalt-fuer-25-jaehrige-zahlen/…
/t/muss-mutter-die-tochter-durchfuettern/4743165
/t/unterhalt-fuer-volljaehrigen-sohn/4361887

Ein Urteil: n
http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/52/Ke…

Gruß
IIngrid

Ein Urteil:
http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/52/Ke…

Kein Unterhalt für faule volljährige Kinder Ingrid, 03.10.04, 12:16

OLG Celle Urteil vom 18. Februar 2004 Ausbildungsobligenheit des volljährigen Kindes - Az.: 15 UF 208/03 Rechtsnorm: BGB § 1610

Hallo Ingrid,

vergleiche auch mit OLG Celle (Versäumnis)Urteil vom 25.10.2005
Az.: 18 UF 143/05

Für deine „Sammlung“ wegen beabsichtigten FAQ-Eintrag:
/t/unterhalt-fsj/4551751

Schönen Gruß
Termid

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