Kinder über 21 und Unterhalt

Haben Kinder über 21, die zu Hause bei der Mutter leben, aber weder arbeiten gehen, noch welche suchen oder eine Ausbildung machen, Anrecht auf Unterhalt?
Könnte man sie quasi einfach vor die Tür setzen? Gibt es dafür eigentlich irgendwelche gesetzlichen Regelungen?

Hallo,

soweit ich weiß, gibt es hierzu keine genau definierte gesetzliche Regelung aber eine gefestigte Rechtsprechung.

Aus einem anderen Posting von mir:

Volljährige „Kinder“ müssen sich entweder in einer Ausbildung (Schule, Studium, Lehre o. nä.) befinden oder arbeitsunfähig (behindert, krank) sein oder nachweisen, dass sie sich effektiv um ein eigenes Erwerbseinkommen (auch Hilfsarbeiterjobs usw. annehmen) bemühen um von den Eltern Unterhalt zu bekommen.
Wenn diese „Kinder“ nach der Schule/Ausbildung keine Arbeit finden in ihrem eigenen Beruf, müssen sie auch unter ihrem Status (z. B. studierter Lehrer als Hamburger Brater bei McD) zur Arbeit verdingen.

Als Konsequenz aus dieser Rechtspraxis hat das Kind schlechte „Unterhaltskarten“, wenn es die Eltern vor die Tür setzen, weil es ihren (nachgewiesenen) Aufforderungen sich um ein Erwerbseinkommen zu bemühen nicht nachkommt.

Es kann dann bei Hartz IV Unterstützung beantragen. In vielen Städten gibt es Programme für arbeitslose junge Leute unter 25 Jahren. Sie bekommen bevorzugt irgendwelche Jobs.

Wenn die ARGE dann bei den Eltern Geld holen will, verweigern diese mit Hinweis auf die Erwerbspflicht des Juniors dieses. Dann muss das Kind klagen und fällt mit ziemlicher Sicherheit auf die Schn…

Urteile in dieser Richtung gibt es relativ viele.

Gruß
Ingrid

Haben Kinder über 21, die zu Hause bei der Mutter leben, aber
weder arbeiten gehen, noch welche suchen oder eine Ausbildung
machen, Anrecht auf Unterhalt?
Könnte man sie quasi einfach vor die Tür setzen? Gibt es dafür
eigentlich irgendwelche gesetzlichen Regelungen?