Müssen Eltern Unterhalt für 25 Jährige zahlen?

Unsere Tochter ist seit ihrer Lehre mit 2 Unterbrechungen von ¼ und ½ Jahr Arbeitslos.
Bisher wohnt sie bei uns und wird auch von uns finanziert.

Gelernt hat sie Verkäuferin, und wie sie sagt bewirbt sie sich, hat aber noch nichts passendes gefunden.

Sie liegt eben lieber bis 10 – 11 Uhr im Bett, und Hausarbeit ist nicht ihr ding.

Einen Hartz Antrag hat sie mal vor ca. 2 Jahren gestellt, aber der wurde mit der aussage abgelehnt, dass eine Bedarfsgemeinschaft bestehe und die Eltern für sie aufkommen müssen.

Können wir ihr jetzt sagen, es ist Schluss, und komm selber für deinen Lebensunterhalt auf, oder sind wir immer noch Unterhaltspflichtig und werden evtl. vom Amt zur Zahlung verpflichtet.

Bekommt sie falls sie keine Arbeitsstelle bekommt, oder will mit 25 Jahren Hartz?

Außer dem Krankenkassenbeitrag ca. 170€ kommen wir noch für ihr Auto auf, und ausgehen will sie auch, also ca. 4 - 500€ kostet uns das pro Monat.

Besten Dank

Hallo Herbert,

nur so am Rande: Wäre das meine Tochter würde ich ihr kein Auto finanzieren. Und das Ausgehen könnte sie sich über einen 400 Euro Job finanzieren.

Sowas solltet ihr nicht mit euch machen lassen.

Zum restlichen Äußert sich lieber ein Fachmann, falls er überhaupt noch dazu kommt, da du leider den Vorschalttext (Keine Fragen in Ich-Form stellen) nicht beachtet hast.

Gruß

Samira

Was machen die Eltern nicht alles für die Kinder, aber langsam sollte Schluss sein, nur weiß bei der heutigen Rechtslage kein normal Sterblicher mehr wo er dran ist.

Zum anderen, wie sollte die Frag denn gestellt werden, und da Wörtchen (Ich) wurde nicht verwendet.

Gruß Herbert

Hallo Herbert.

Auszug aus dem Vorschalttext:

„Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.“

MfG
Toni (Mod)

Hallo,

Volljährige haben einen Anspruch auf Unterhalt nur wenn sie bedürftig sind.
Bedürftig sind sie, wenn sie sich in der Ausbildung (Studium, Lehre, Schulbildung) oder aus anderen Gründen an der eigenen Finanzierung ihres eigenen Lebens gehindert sind (z. B. Krankheit, Behinderung).

Ansonsten gehen Richter mit Volljährigen die nicht arbeiten und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen, recht hart ins Gericht.

Volljährige müssen nämlich jeden Job annehmen, den es gibt - auch „unter Wert“, wenn sie damit die Eltern entlasten können.

Eine Verkäuferin wird dann locker dazu verdonnert, zu putzen oder auch in einen anderen Landesteil umzuziehen (wenn sie vor Ort keine eigene Familie hat und/oder die betagten Eltern pflegt).

Hartz IV und Familienrecht sind hier allerdings nicht konform. Ich würde einem 19-Jähriges „Kind“, das nur auf der faulen Haut liegt, einige offene Stellen geben. Bewirbt es sich nicht effektiv, steht der Koffer vor der Tür. Nach Familienrecht sagt der Richter ist gut so.

Hartz IV will da anders agieren. Aber der Hinweis, dass man nach Familienrecht eben nicht gammeln subventionieren muss, reicht meist schon.

Bei einer 25-Jährigen hätte es bei mir schon lange geheißen, ein Dach über den Kopf kannst Du haben, den Rest finanzierst Du selber. Die Tageszeitung sucht einen Zeitungsboten - die nehmen nahezu jeden.

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Herbert.

Auszug aus dem Vorschalttext:

„Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.“

Zur Verdeutlichung, keine konkreten Fälle: Unsere Tochter, ich, wir, uns etc. all das sind „verbotene Wörter“, korrekt wäre die Frage so:

Ein erwachsenes Kind wird von den Eltern nach mehrfach unterbrochener Lehre weiter beherbergt. Müssen sie auch nach dem 25 . Geburtstags weiter für sie aufkommen, oder greift nun Hartz 4? Liegt immer noch eine Bedarfsgemeinschaft vor? Wielange müssen Eltern für den Unterhalt aufkommen, gibt es irgendwelche zeitlichen oder finanziellen Grenzen?

FAQ 1129 ist es glaub ich, oder einfach beim Vorschalttext (den Antworter komischerweise nicht sehen) anklicken.

Gruß Susanne

Hallo Susanne,
besten Dank für deine Berichtigung.

Dann möchte ich die Fragen hier nochmals so stellen, wie es hier im Forum richtig sein sollte.

Ein erwachsenes Kind wird von den Eltern nach abgeschlossener Lehre beherbergt.
Nach der Lehre wurde sie nicht übernommen, und lebt mit Unterbrechungen von ¼ und ½ Jahr auf kosten der Eltern.

Müssen diese Eltern auch nach dem 25 . Geburtstags weiter für sie aufkommen, oder greift nun Hartz 4, das bisher wegen Bedarfsgemeinschaft abgelehnt wurde?

Liegt nun immer noch eine Bedarfsgemeinschaft vor?

Wie lange müssen Eltern für den Unterhalt aufkommen, gibt es irgendwelche zeitlichen oder finanziellen Grenzen?

Gruß
Herbert