Ein verheirateter Mann soll Unterhalt an seinen volljährigen unehelichen Sohn zahlen, da dieser noch in der Lehre ist.
Wie würden die Ehefrau und die 4 ehelichen Kinder (z.B 2,8,11,13) an
den Unterhalt angerechnet?
Hallo,
erst bekommen die minderjährigen ihren vollen Barunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.
Dann bekommt die Ehefrau den Unterhalt.
Ist jetzt noch etwas übrig bekommt der volljährige Sohn evtl. noch Geld.
Der Vater hat gegenüber dem volljährigen Kind einen höheren Selbstbehalt und zwar 1.100 Euro.
Die Mutter des volljährigen Kindes ist auch zu Barunterhalt verpflichtet, wenn sie mehr als 1.100 Euro netto hat.
Beide Einkommen BEIDER!!! Eltern (nachdem andere vorrangige Berechtigte abgezogen sind) wird addiert und dann in die DüTa geguckt.
Von dem dortigen Unterhalt wird dann das GANZE Kingergeld abgezogen. Dann wird das eigene Einkommen (Ausbildungsbeihilfe usw.) des Kindes abgezogen. Lediglich 90 Euro des Eigeneinkommens bleiben unberücksichtigt und darf das volljährige Kind für Schulmaterial, Fahrgeld usw. verbrauchen. Was jetzt rauskommt wird nach Einkommen der Eltern gequotet.
Gruß
Ingrid