Unterhalt für volljähriges Kind während der Ausbildung

Hallo,
Ein junger Mann,19 Jahre alt,  beginnt demnächst eine Ausbildung. Die Eltern sind geschieden. Er wohnt bei der Mutter.
Die Ausbildungsvergütung beträgt 900€ brutto.
Sind die Eltern unterhaltspflichtig und wenn ja in welcher Höhe?
Vater wieder verheiratet, Nettoverdienst 3000€
Mutter geschieden, Nettoverdienst 2000€

Bekommt der junge Mann bei seinem künftigen Verdienst weiterhin Kindergeld?

Viele Grüsse
stobe

Hallo,

Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern: http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhaltsp…

Bekommt der junge Mann bei seinem künftigen Verdienst
weiterhin Kindergeld?

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Buergeri…

Abhängig von der Art der Ausbildung: http://www.brutto-netto-rechner.info/bafoeg.php

Gruß
vdmaster

das wird Ihnen ein Anwalt mit Familienrecht sagen können.
Meines Wissens nach bekommt er bei der Summe keinen Unterhalt mehr. Bei dem Sohn zustehenden Unterhalt wird der Nettoverdienst (der bei ca. 700 Euro liegen dürfte), was schon über den Satz liegt um Unterhalt zu bekommen. 90 Euro werden da noch abgezogen, die er für beruftsbedingte Ausgaben halten darf abgezogen werden.
Da wird keinUnterhaltsanspruch mehr bestehen.

Hi, er, bzw. die Eltern bekommen weiterhin das Kindergeld:
http://www.kindergeld.org/kindergeld-in-ausbildung.html
Die Unterhaltssumme für Kinder in Ausbildung, wenn sie nicht mehr im elterlichen Haushalt leben, beträgt 670.-€ monatlich.
Zuzüglich das Kindergeld, welches das Kind dann auf sich umleiten lassen kann und des angegebenen Verdienstes, besteht damit keine Unterhaltspflicht der Eltern mehr.
Denn nach dem Brutto- Nettolohnrechner bekommt das Kind monatlich 713,47€ an Nettolohn ausgezahlt.
MfG ramses90

Die Ausbildungsvergütung beträgt 900€ brutto.
Sind die Eltern unterhaltspflichtig und wenn ja in welcher
Höhe?

Nein. Mit Nettoeinkünnften und direkt beanspruchbarem Kindergeld dürfte er oberhalb des Volljährigenunterhaltssatzes von 670 EUR liegen.

Eine etwaige Differenz wäre auch nur in Naturalunterhalt zu gewähren, wenn er nicht mehr bei den Eltern wohnt.

Bekommt der junge Mann bei seinem künftigen Verdienst
weiterhin Kindergeld?

Ja, solang er einer Ausbildung nachgeht, bis zur Vollendung seines 25. Lebensjahres.

G imager

Eine etwaige Differenz wäre auch nur in Naturalunterhalt zu
gewähren, wenn er nicht mehr bei den Eltern wohnt.

Den Satz verstehe ich nicht. Könntest du das nochmal genauer erläutern?

Gruß

TET

hallo,
meine „Vorredner“ haben ja alle schon „richtig“ geantwortet.
Ist aber immer Einzelfallabhängig.
Gruß  Tscho70

Eine etwaige Differenz wäre auch nur in Naturalunterhalt zu
gewähren, wenn er nicht mehr bei den Eltern wohnt.

Den Satz verstehe ich nicht. Könntest du das nochmal genauer
erläutern?

Der Auzbi-Volljährigenunterhaltsanspruch beträgt 670 EUR. Würde der Lehrling mit eigenem Haushalt mit einer Netto-Vergütung und Kindergeld 620 EUR einnehmen, können die Eltern ihn für 50 EUR zum Sonntagsessen einladen oder einen Waschsalongutschein statt Bargeld geben.

Der Auzbi-Volljährigenunterhaltsanspruch beträgt 670 EUR.
Würde der Lehrling mit eigenem Haushalt mit einer
Netto-Vergütung und Kindergeld 620 EUR einnehmen, können die
Eltern ihn für 50 EUR zum Sonntagsessen einladen oder einen
Waschsalongutschein statt Bargeld geben.

Dann habe ich dich doch richtig verstanden. Deine Aussage ist falsch. Bei Volljährigen herrscht Barunterhaltspflicht. Alles andere wäre ja auch kompletterr Unsinn. Z.B die Übergabe von Waschmittel im Wert von 300€ bei 300€ Unterhaltspflicht.