Guten Tag, meine Tochter ist 20 Jahr alt wohnt bei der Mutter und verdient im 1.Lj 414 netto, meine Sohn ist 17.Jahr alt wohnt bei der Mutter und verdient im 1.Lj.
319 netto.Meine geschiedene Frau hat netto 1811,00 und ich 2227,00 netto.Kann mir bitte jemand sagen was ich an Unterhalt für beide Kinder zahlen muss ?
Vielen Dank
Bärbel
hallo,
düsseldorfer tabelle, würde ich sagen… sonst kann ich dir auch nicht weiterhelfen.
Danke vielleicht weiss ja noch jemand näheres
hallo,
düsseldorfer tabelle, würde ich sagen… sonst kann ich dir
auch nicht weiterhelfen.
Hallo,
Volljährige Kinder sind selbst unterhaltsanspruchsberechtigt und zwar gegenüber beiden Elternteilen.
Da die Kinder ein eigenes Einkommen haben, aber keine eigene Wohnung, ist der Unterhaltsanspruch wesentlich geringer. Die Nettoeinkommen Ihrer Kinder sind grenzwertig, also nicht hoch genug um grundsätzlich keinen Unterhaltsanspruch mehr zu haben. Zur Berechnung werden die Einkommen beider Elternteile herangezogen und dann jeweils abzüglich des Eigenbehaltes und dem Einkommen der Kinder berechnet. Es spielen die Ausgaben beider Kinder eine Rolle. Z. B. wenn die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle der Kinder relativ hoch sind, kann der Unterhaltsanspruch höher ausfallen, oder wenn die Kinder Sonderausgaben durch Ihre Ausbildung haben, z. B. Schulmittel etc.
Wie gesagt, diese Faktoren müssten bei der Unterhaltsberechnung herangezogen werden, dies kann Ihnen aber am ehesten das zuständige Jugendamt sagen.
Liebe Grüße
hallo,
- ab den 18. Geburtstag der Kids sind BEIDE Elternteile barunterhaltspflichtig,nicht nur Vater,auch Mutter…diese kann natürlich Wohnen und Essen anrechnen
- der Azubi Lohn wird voll an den Unterhalt angerechnet
bei mir hat das ein Anwalt errechnet
lisa
Hallo,
Sie müssen von jedem der Löhne 90 Euro abziehen, die bleiben den Kindern für Arbeitsaufwendung, wie Kleidung und Fahrtkosten. Was dann übrig bleibt wir halb dem Vater und halb der Mutter abgezogen. Wird das Kind 18, so werden die Löhne von Ihnen und Ihrer Frau zusammen gerechnet und die Mutter muss auch Barunterhalt zahlen. Also 414-90=324:2=162 Euro. Von dem Unterhalt was Sie bisher gezahlt haben, können Sie den Betrag von 162 abziehen. Beim anderem Kind genau so rechnen. Aber VORSICHT! Ist die Mutter im Besitz ener Jugendsamtsurkunde, dann kann sie Sie ohne jede Vorwarnung pfänden lassen, denn in dieser Urkunde haben Sie sich verpflichtet, den Betrag bis zum 18 Lebensjahr zu zahlen. Das können Sie dann nur gerichtlich machen lassen. Dann rechnen Sie lieber aus, ob es nicht günstiger kommt bis zum 18 Lebensjahr den vollen Unterhalt zu zahlen, denn Sie zahlen die Gerichtskosten und solange das Gericht nicht die Urkunde ändert, müssen Sie zahlen. Rückwirkend wird nicht erstattet, sondern zählt als Schenkung. Das Jugendamt ist sehr fair und hat immer nur das Wohl des Kindes in Sicht??? Ist aber leider so.
Wenn noch Fragen sind melden Sie sich ruhig, ich kann Ihnen noch einen Link schicken wo alles drin steht.
Gruss
Danke schön und einen schönen Tag noch
Danke schön aber was ist mit dem Kindergeld das die Mutter bekommt ?
Danke schön
Für jeden ca 150€
die Mutter hat immer nur die Hälfte des Kindergeldes bekommen. Den Unterhalt, den der Vater bezahlt ist schon mit der anderen Hälfte des Kindergeldes berechnet. Die wurde ihm beim Unterhalt abgezogen. Er hat also die andere Hälfte des Kindergeldes immer bekommen.
L.G.
kann leider nicht weiterhelfen
Guten Tag,
die Höhe der Unterhaltes lässt sich am besten anhand der D´dorfer tabelle ermitteln.
Ausbilungsvergütung ist auf auf den Unterhalt anrechenbar. Aber nicht komplett. Der Azubi hat einen ausbildungsbedingten mehrbedarf. Der anrechenbare betrag sind Ausbildungsvergütung minus 90 €.
die 90 € sind der mehrbedarf.
Hallo
Grundsätzlich sieht die Berechnung wie folgt aus.
Für die Tochter müsst ihr grundsätzlich beide aufkommen, anteilig nach eurem anrechenbaren Einkommen. Das Gesamteinkommen beträgt 4038€ und somit 703€.
Von dem Ansprüchen werden ihr Einkommen 324€ (414-90) sowie das volle Kindergalt (182€) abgezogen. Damit verbleiben dann noch 197€.
Dieser Betrag wird dann formell zwischen euch aufgeteilt.
Von dem Nettoeinkommen der Eltern ist der angemessene Selbstbehalt abziehen, der ist in der Regel
bei volljährigen Kindern 1.150 Euro (je nach Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts) beträgt.
Vater 2227 Euro - 1.150 Euro = 1077 Euro
Mutter 1811 Euro - 1.150 Euro = 661 Euro
zusammengerechnet ergeben sich 1738 Euro.
Die Eltern haften also für den Unterhalt i.H.v. 197,- Euro
im Verhältnis Vater 1077,-Euro zur Mutter 661,- Euro.
der Vater zahlt 1077 : 1738 x 197,- Euro = 122,07 Euro,
die Mutter zahlt 661 : 1738 x 197,- Euro = 74,92 Euro.
Da der Sohn noch 17 Jahre alt ist, muss der Vater noch vollen Unterhalt zahlen.
Mit dem Nettoeinkommen von 2227€ ergibt das 308€ (537€-319+90€).
Das alles ohne Gewähr und anhand der gemachten Daten. Anwälte und Gerichte würden eventuell zu anderen Werten kommen, da das anrechenbare Einkommen von vielen Faktoren abhängt.
Gruss
Hallo Bärbel,
bei der Tochter sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig, und die Tochter sollte zum Jugendamt gehen, diese Rechnen dies Kostenlos aus. Da die Tochter bei der Mutter lebt, wird ihr anteil für essen und Unterkunft anerkannt. Auch beim Sohn Rechnet das Jugendamt den Unterhalt aus.
LG Thomas
Hallo,
für das minderjährige Kind - solange es nicht volljährig ist - wäre der Unterhalt nach DüTa 469 Euro.
Davon darf als erstes das halbe Kindergeld abgezogen werden.
Vom Einkommen des Kindes werden 90 Euro bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Die soll das Kind für Fahrtkosten, Schulbücher usw. aufwenden.
Der Rest vom Einkommen wird zur Hälfte auf den Zahlbetrag angerechnet.
Beim volljährigen Kind wird das Einkommen BEIDER Eltern addiert. Ergibt dann einen Gesamtunterhaltsbedarf von 703 Euro.
Davon das GANZE Kindergeld abziehen. Vom Eigeneinkommen des Kindes dann wieder 90 Euro (s.o.) abziehen und das übrige Eigeneinkommen KOMPLETT vom Unterhalt abziehen.
Der Rest wird nach Einkommen gequotet auf beide Eltern aufgeteilt.
Gruß
vielen dank und einen schönen tag ! gruß
Hallo, mein Sohn wird bald 18.Jahre wohnt bei der Mutter und bekommt
400,00 netto Lehrgeld Plus Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.Meine Ex
hat ca.2000.00 netto und ich auch. Was bekommt mein Sohn dann
Unterhalt von mir.
Danke schön