Person x wird bald vater und lebt von seiner freundin y getrennt. person x hat ein nettoeinkommen von ca. 1000 € netto. laut düsseldorfer tablle muss person x dann 317 € unterhalt bezahlen. Bei 1000 € einkommen, ist 317 € aber ein ziemlich große belastung, die kaum zu tragen ist.person ist x will untehralt zahlen aber kann nicht soviel zahlen. muss person x wirklich soviel geld bezahlen?
Hi,
ein Gang zum Jugendamt kann das klären. Irgendwo bei xx Euro gibts nen Mindestunterhalt. Reicht das Einkommen nicht, so hat der Gesetzgeber den Unterhaltsvorschuß vorgesehen. Es ist immer besser das Gespräch mit beiden Eltern des Kindes und dem Jugendamt zu suchen. Als Vater ist man leider ganz hinten dran, egal wie die Umstände sind.
Als Mutter solltest du sowieso beim Jugendamt vorsprechen. Aber wirklich eine Bitte: egal wie die Umstände sind, verstehe den Vater, das Kind braucht das.
Gruß
Selorius
Hallo,
der Unterhalt beläuft sich nicht auf 317 Euro in der Endsumme.
317 E - 92 Euro Kindergeldanteil( Kindergeld beträgt 184 E:2=92 E).
Da das Kindergeld zu beiden teilen den Eltern mit zu gerechnet wird die Mutter es aber ausgezahlt bekommt wird dem Vater sein Anteil vom Unterhalt abgezogen. Die sich daraus ergebene Summe ist der zu zahlende Unterhalt.
Gruß
der Unterhalt beläuft sich nicht auf 317 Euro in der Endsumme.
317 E - 92 Euro Kindergeldanteil( Kindergeld beträgt 184
E:2=92 E).
Da das Kindergeld zu beiden teilen den Eltern mit zu gerechnet
wird die Mutter es aber ausgezahlt bekommt wird dem Vater sein
Anteil vom Unterhalt abgezogen. Die sich daraus ergebene Summe
ist der zu zahlende Unterhalt.
das kindergeld wird aber nur dann beim bedarf (hälftig) angerechnet, wenn ein elternteil die unterhaltspflicht durch betreuung des kindes erfüllt. ansonsten erfolgt eine volle anrechnung.
außerdem ist bereits fraglich, ob der betrag von 317€ richtig ist. der ersteller scheint allein auf sein einkommen abzustellen ?!
die frage, ob der geschuldete unterhalt letztlich „zu hoch“ ist, richtet sich nach der leistungsfähigkeit des schuldners und seinem selbstbehalt.
Hallo,
wenn man es nicht genau weiß dann sollte man gar nichts schreiben.
Die 317 Euro sind richtig, nach zu lesen in der Düsseldorfer Tabelle unter Einkommen bis 1500 Euro bei einem Kind unter 6 Jahre.
Und Nein das Kindergeld kann man nicht komplett abziehen. Es steht beiden zu auch wenn sich der Kindsvater z.B gar nicht um sein Kind kümmert und somit keine Auslagen hat.
Gruß
wenn man es nicht genau weiß dann sollte man gar nichts
schreiben.
Die 317 Euro sind richtig, nach zu lesen in der Düsseldorfer
Tabelle unter Einkommen bis 1500 Euro bei einem Kind unter 6
Jahre.
es liegt offensichtlich ein fehler vor, wenn der threadersteller ALLEIN bei der unterhaltsberechnugn auf sein einkommen abstellt. prägend für die lebensstellung des bedürftigen (§ 1610) sind die lebensverhältnisse beider elternteile. dieses richtet sich wiederum nach dem konsumverhalten, was sich im regelfall nach der summe der einkommen richtet.
Und Nein das Kindergeld kann man nicht komplett abziehen. Es
steht beiden zu auch wenn sich der Kindsvater z.B gar nicht um
sein Kind kümmert und somit keine Auslagen hat.
lies einfach das gesetz. die anrechnung des kindergelds erfolgt in voller höhe (nr.2) gem. http://dejure.org/gesetze/BGB/1612b.html
das liegt daran, dass mit eintritt der volljährigkeit ein elternteil seine unterhaltspflicht nicht (mehr) durch naturalunterhalt erbringen kann, § 1606 IIIbgb.
daher ist
Und Nein das Kindergeld kann man nicht komplett abziehen.
unsinn.
Hallo,
hier handelt es sich dann um einen sogenannten Mangelfall. Kommt auch häufig bei Normalverdienst und mehreren Kindern vor.
Berechnet wird das so, dass dem Unterhaltspflichtigen erst der Selbstbehalt bleiben muss. Der liegt z. Zt. bei 900 Euro im Monat.
Der darüber hinausgehende Betrag wird auf unterhaltsberechtige minderjährige Kinder nach alterstufen gequotet aufgeteilt.
Wenn die 1.000 Euro also stimmen Sonderzahlungen (auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Steuererstattungen usw.) der letzten 12 Monate zusätzlich zum laufenden Gehalt auf das Monat umgelegt und Fahrtkosten z. Arbeit usw. berücksichtigt wurden, dann steht hier zur Unterhaltsverteilung eben nur 100 Euro zur Verfügung. Vollzeit sollte natürlich im Normalfall auch arbeiten.
Tipp für die Mutter: sie kann beim zuständigen Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser ist auf jeden Fall niedriger als der Unterhalt in der DüTa. Trotzdem kann damit der Unterhaltsbetrag vom Vater etwas aufgestockt werden.
Tipp für den Vater: er soll beim Jugendamt auf keinen Fall einen Unterhaltstitel über den vollen DüTa-Betrag unterschreiben. Nach § 1603 BGB muss er nur den Unterhaltsbetrag bezahlen, der ihm selber ein angemessenes Überleben sichert.
Titel also nur über den tatsächlichen Zahlbetrag unterschreiben! Auch keine Ratenvereinbarung, Stundung usw. für die Differenz akzeptieren.
Gruß
Ingrid
Hallo,
das:
Die sich daraus ergebene Summe ist der zu zahlende Unterhalt.
ist großer Unsinn. Dem Unterhaltspflichtigen (hier also dem Vater) bleibt auf jeden Fall der Selbstbehalt von 900 Euro und evtl. Arbeitskosten.
Dazu mal den § 1603 BGB lesen und akzeptieren, dass auch Unterhaltszahler überleben müssen.
Gruß
Ingrid