Unterhalt fürs kind meiner ex freundin

ich habe mich im dezember von meiner freundin getrennt und jetzt im januar erfahren das sie warscheinlich schwanger ist.sie ist 23 und es ist noch nicht klar ob sie jetzt wieder arbeit hat oder nicht da der vertrag noch nicht unterschrieben ist. ich bin 25 und habe ein haupt job und ein neben job. netto liege ich bei ca. 1700 euro.
wenn sie das kind bekommt in wie fern muss ich dann unterhalt zahlen und wieviel?

hallihallo.

ob sie einen job hat oder nicht spielt zum dem Zeitpunkt keine rolle. wenn sie dich als vater angeben sollte, mußt du dann auch zahlen für das kind. wenn du pech hast mußt du für sie auch unterhalt zahlen da sie ja nicht arbeiten gehen kann wegen eurem kind. ich glaube für das erste kind zahlst du 225,00 euro laut tabelle. aber erkundige dich mal quf dem jugendamt was dir bevor stehen kann. ich drücke dir trotzallem die daumen das ihr es auch schafft euch gemeinsam um das wohl des kindes zu kümmern.

gruß yvi

Hallo,
auf jedenfall mußt du alle Einnahmen die du hast angeben.
Was du zahlen mußt errechnet sich nach Gehalt und Alter des Kindes,das ist gestaffelt.
Wirf einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle!

Sie sind in der zweiten Enkommensstufe und Unterhalt von 0-5 Jahren ist da 333 Euro minus die Hälfte des Kindergeldes 93,50 Euro gleich 239,50 Euro. Sie müssen also 239,50 Euro für das Kind zahlen.
Sie haben einen Selbsterhalt (das was Sie selber halten dürfen sind 950 Euro).
Aber diesen Betrag überschreiten sie ja bei weitem.
Sie werden auch für die Mutter des Kinder zahlen müssen, dass rechnet sich dann aber nach deren Einkommen aus, wozu das Kindergeld und der Unterhalt für das Kind nicht zählen.
Hoffe ich konnte Ihnen helfen
Agnes

…wenn es Dein Kind ist, musst Du auch zahlen, einmal für das Kind (Kindesunterhalt) und für die Mutter (Betreuungsunterhalt). Kindesunterhalt muss Du auf jeden Fall zahlen und richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Wenn Sie nicht arbeitet, zahlst Du der Mutter Betreuungsunterhalt, der sich danach richtet, wieviel die Mutter eigentlich verdienen würde.
Wenn Du dann weniger als sie verdienst, trifft sich das in der Mitte. Ich würde mal abwarten, was da an Forderungen so reingeflattert kommt.Dazu muss das Kind ja erst einmal auf der Welt sein.
Auf jeden Fall behältst Du ja den Selbstbehalt von ca. 1000 Euro.
Für einen umfassenden professionellen Rat würde ich nochmal zum Rechtsanwalt gehen.
lg

Hallo hobsen
du mußt auf jeden fall mindestens bis zu ihrer Volljährigkeit Unterhalt zahlen. Die höhe des Unterhaltes kannst du einsehen in der Düsseldorfer Tabelle einsehen. Du kannst sie auf Internet einsehen
Blöde Situation kenn ich auch
viele grüße

Für das Kind auf jeden Fall, siehe „Düsseldorfer Tabelle“ (googlen)

ich habe mich im dezember von meiner freundin getrennt und

jetzt im januar erfahren das sie warscheinlich schwanger
ist.sie ist 23 und es ist noch nicht klar ob sie jetzt wieder
arbeit hat oder nicht da der vertrag noch nicht unterschrieben
ist. ich bin 25 und habe ein haupt job und ein neben job.
netto liege ich bei ca. 1700 euro.
wenn sie das kind bekommt in wie fern muss ich dann unterhalt
zahlen und wieviel?

hallo,
na wenn sie „wahrscheinlich“ schwanger ist, dann warte es doch erst mal ab.
ansonsten gibt es die düsseldorfer tabelle…
von deinem nettolohn kannst du dir noch 5% berufsbedingte aufwendungen abziehen, wenn mich nicht alles täuscht!
alles gute

hallo,
bei der Düsseldorfer Tabelle liegst du in der 2. Stufe, das heißt, du must 333€ Unterhalt an dein kind zahlen.
Für deine freundin fällt auch unterhalt an, so weit ich weiss, aber nur für 3 Jahre. Da würed ich mal googeln.

lisa

Unterhalt müssen Sie zahlen, bis das Kind eine abgeschlossene Ausbildung hat, unabhängig davon, welches Einkommen die Mutter hat. Ihr Kind hat einen eigenen Unterhaltsanspruch gegen Sie als Vater. Daneben besteht für die Mutter sogar ein Unterhaltsanspruch für die Erziehungszeit, also max. die ersten drei Lebensjahres des Kindes, da sie in dieser Zeit wg. Kinderbetreuung nicht arbeiten muss. Tut sie es dennoch, z.B. weil sie einen Krippenplatz hat, sinkt ihr Unterhaltsanspruch.
Die Höhe des von Ihnen zu zahlenden Unterhalts richtet sich nach der „Düsseldorfer Tabelle“, welche Sie unter diesem Stichwort überall im Internet finden.

Hallo

mein Tipp vorab: Lass auf jeden Fall einen Vaterschaftstest machen. Wenn sie sich weigert, gibt es einen einfache legale Methode einen zu erzwingen.
Eine anerkannte Vaterschaft hat eine lebenslange Bedeutung in jeder Hinsicht.

Die eigentliche Rechnung sieht so aus. Alle Arten von Nettoeinkommen minus abzugsfaehiger Ausgaben.

Was dabei rauskommt ist das bereinigte Nettoeinkommen, welches in der Dusseldorfer Tabelle zur Anwendung kommt.

Machen wir es hier mal einfach. Mit 1700 bist du in der Kategorie 2. Das waeren 383 EUR. Da nur eine unterhaltsberechtigte Person vorliegt wueder man dich in die Kategorie 3 hochstufen, das macht 401 EUR. Davon kannst du 92 EUR Kindergeld abziehen, macht einen Zahlbetrag von 309 EUR.

Was aber viel schlimmer sein kann ist die Tatsache, dass sie auch einen Unterhaltsanspruch (Betreuungsunterhalt) hat. Dieser betragt mindestens 770 EUR.

Bei 1700 EUR-309 EUR verbleiben 391 EUR

Dir bleibt dann nur das Mindesteinkommen von 1050 EUR.

So oder so wird dir eventuell nur die 1050 EUR verbleiben.

Gruss

Sie bekommt sicher Mutterschaftsgeld ca 350€.Laut Düsseld.Tabelle sind es 330 €.Somit zahlst du 300€.

Hallo
Du must auf jedenfall den Kindesunterhalt zahlen.
Die Düsseldorfer Tabelle (kannst Du Googlen)ist nach Einkommen gestafelt.
Da kannst Du nachsehen wie viel Du zahlen must.
LG Sandy

Hallo Hobsen,
wenn Du der Vater bist, muss ab Geburt Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen(max 333€- 1/2 Kindergeld). Du kannst aber nicht die 1700 € rechnen da geht noch etwas ab (Ratenzahlungen; Versicherungen usw.). wie viel es genau ist kann Dir (so meine Erfahrung das Jugendamt sagen.
Ob Du für Deine Exfreudin zahlen muss glaube ich nicht, es richtet sich da auch danach ob ihr eine Eheähnliche Beziehung hattet.
Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.
Gruß

Hallo,

erst mal klären, ob sie überhaupt schwanger und das Kind überhaupt von Dir ist.

Die Unterhaltsberechnung findet man in der Düsseldorfer Tabelle (auf der HP vom Oberlandesgericht Düsseldorf).

Gruß

ich denk mal laut düsseldorfer tabelle oder mit ex ein betrag ausmachen