Hallo, muss der monatliche Unterhalt fürs Studium persönlich bei den Eltern abgeholt werden, wenn sie das verlangen? Auch wenn durch viele Prüfungen und Klausuren momentan fast keine Zeit für Besuche ist weil allein die Fahrzeit schon 4 Stunden beträgt? Darf bei Nichterscheinen der Unterhalt verweigert werden oder sind die Eltern dann nicht verpflichtet, das Geld per Bank zu überweisen?
Daphne
Nein, die Eltern können die Unterhaltszahlung nicht ohne rechtlich relevanten Grund einstellen, dies wäre treuewidrig. Das Problem ist allerdings, dass zur Durchsetzung der Ansprüche letztlich eine unangenehme und langfristige Klage gegen die eigenen Eltern erforderlich sein kann…
Daher bietet es sich in solchen Fällen immer an, zunächst zu vermitteln und zu klären ggf. über geeignete Dritte (bspw. Verwandte etc.). Schließlich können die Eltern ja hoffentlich nicht wollen, dass der Studienabschluss gefährdet wird…