Unterhalt für 16jährige und für die studierende 19jährige Tochter

Hallo, die zwei Töchter leben bei der Mutter. Der Vater zahlt zur Zeit 370€ für jedes Kind - also insgesamt 740€. Kindergeld bekommt die Mutter ausgezahlt.
Jetzt will die 16jährige ab August beim Vater leben, das andere Kind (19) will ab Oktober studieren.
Der Vater will den Unterhalt auf Gegenseitigkeit einstellen - d.h. der Vater zahlt nichts für die Große und dafür die Mutter nichts für die Kleine. Darauf will sich die Mutter so nicht einlassen und ist verunsichert. Sie hat einen Nettoverdienst von ca 1550€.

Was müsste die Mutter für das jeweilige Kind bezahlen?
Was steht der studierenden Tochter zu?

Über die Beantwortung meiner Frage würde ich mich sehr freuen!

Hier ist zunächst festzuhalten, dass es bei Volljährigen (in Ausbildung) keinen Naturalunterhalt mehr gibt, also nur Barunterhalt. Und idR wird dieser von beiden Elternteilen zu zahlen sein. Deshalb die Nachfrage: Was zahlt die Mutter denn bisher an Barunterhalt an die studierende Tochter?

Gruß
VB

Nullkommanix.
Die Frage hat sie nämlich umgehauen !

:blush:

Nix, keinen Cent; denn:

Sachlich kann ich leider nichts zum Thema beitragen…

Grüße

stimmt auffallend, dann „Was gedenkt die Mutter künftig an Barunterhalt zu zahlen“?

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Da ist man kurz weg und zack…Antworten ohne Ende…aber Sie haben sich die Anworten selber gesucht. Zur Zeit lebt die Tochter (19) bei der Mutter. Die Mutter gedenkt der Tochter 250€ zum Studium zu geben.
Greets

Und ich bin jetzt eine halbe Stunde vom PC weg!:slight_smile:

Und wieder da…

Dem studierenden Kind stehen 715 € Barunterhalt zu, wobei das Kindergeld mit angerechnet wird.
Lebt das Kind noch im elterlichen Haushalt kann Naturalunterhalt davon abgezogen werden.


Wenn die 16jährige zum Vater zieht ist die Mutter dieser gegenüber unterhaltspflichtig nach Düsseldorfer Tabelle. Das Kindergeld steht dann dem Vater zu. ramses90

Danke!

Hallo
Der Selbstbehalt ist noch wichtig.

Hi Simsy,

von den 1550 kann aber auch nach Abzug des Selbstbehaltes der volle Betrag laut D’dorfer Tabelle für eine 16jährige gezahlt werden (Man zieht da ja die Hälfte des KG Betrages ab). Viel über dem Selbstbehalt ist es dann allerdings nicht (473-95=378 und 1550-378=1172)

Was der Vater zahlen müsste, wenn er könnte und/oder wollte, können wir eigentlich gar nicht näher sagen, denn sein Einkommen wurde hier noch nicht beziffert und somit können wir es von der Leistungsfähigkeit auch nicht in Relation zum Einkommen der Mutter stellen (WahrscheinlichVielleicht gehört er ja auch zu den -laut Bertelsmann Stiftung- überaus zahlreichen Vätern, die (jahrelang) nicht den korrekten Unterhalt gezahlt haben).

Im Interesse der Kinder sollte der Unterhalt hier von fachkundiger Stelle exakt berechnet werden.

Gruß
VB

Vielen Dank für die Anwort!
Fachkundiger Stelle…an wen muss man sich da wenden? Denn das Telefonat mit dem Jugendamt hat heute nichts ergeben!

Aber ich danke schon mal allen Beteiligten für die regen Antwortmitteilungen! Bei so vielen Durcheinander ist man froh, etwas Auskunft zu bekommen!!! DANKE!!!

Ja, aber dann ist da ja noch die (zukünftig) studierende Tochter, die ja auch irgendwie berücksichtigt werden muss. Ihr gegenüber ist der Selbstbehalt ja höher, weil sie volljährig ist. Das finde ich sehr kompliziert.

Ja, das wäre gut.

So und nun meine letzte Frage: Wo findet man fachkundige Hilfe?

Ich hätte ja eigentlich gedacht, dass man beim Jugendamt den Unterhalt berechnen lassen könnte.

Grundsätzlich werden die Netto-Einkommen beider Elternteile benötigt.
Die 16jährige Tochter hat Anspruch auf Unterhalt von der Mutter nach Düsseldorfer Tabelle.
Die 19jährige Tochter hat während des Studium Anspruch auf Unterhalt von Mutter und Vater, das hängt dann auch von der Höhe der Einkommen ab…

Im Netz gibt es auch Unterhaltsrechner, vielleicht hilft das zum Abschätzen schon mal weiter…

Beatrix

Hallo Beatrix, ja es wurde da sehr unmotiviert geantwortet. Erhoffte da Hilfe. Es wird sich weißen und die Familie setzt sich noch mal zusammen. Greets