Hallo, ich habe drei Kinder im alter von 6, 8 und 10 Jahren.
Der Älteste lebt bei mir und die anderen bei ihrer Mutter.
Wenn jetzt ein zweites Kind zu mir kommt kann ich dann beim Jugendamt (Unterhaltsv.) den anspruch gegeneinander aufrechnen lassen?
entscheidend ist die Frage ob ein Titel (oder schriftlicher Vergleich) vorliegt. Wenn ja, muss dieser geändert werden, da die KM dann formell auch für das zweite Kind unterhaltspflichtig ist. Dienst auch deiner Sicherheit.
aalso so einfach denkend wie wir ja, aber wenn das Amt anders denkt. Meine Frau sagt aber es ist kein Problem einfach nur anrufen oder schriftlich nachfragen.8E-Mail oder Fax reicht aus.)
nein, eine Aufrechnung ist nicht möglich. Unterhalt ist ein Anspruch des Kindes und jeder Elternteil zahlt (auch wenn Zwillinge getrennt sind) Unterhalt an das andere Kind nach seinem eigenem Einkommen.
was meinst du mit " zu mir kommt"? Für immer oder nur in den Ferien?
Wenn das 2. kind fest bei dir wohnen sollte, dann entfällt auch der Unterhaltsanspruch der Mutter für das betroffene Kind. Bei einem temporären Aufenthalt (z.B. Ferien) kann man den Anspruch nicht aufrechnen.
besser wäre es den Unterhalt regulär zu zahlen, damit es keine Komplikationen gibt. Denn die ZAhlungen lassen sich anhand von Kontoauszügen dann besser belegen.
LG