Hallo, ich habe bis zum Monat der Trennung über Jahre stetig mehr verdient und lag am Ende bei ca. 3500 EUR Netto. Im Trennungsmonat habe ich meinen Job gewechselt und dann einen Gehaltssprung auf ca. 5500 EUR Netto gemacht habe. Nun ist es so, dass dieser Job mit viel Reisetätigkeit und hoher Belastung verbunden ist und ich den sicher nicht lange durchführen kann/will. Was bedeutet das für den Ehegattenunterhalt. Ich habe drei Kinder (deren Unterhalt sicher immer auf das aktuelle Gehalt gerechnet wird…o.k). Aber was bedeutet das, wenn ich wieder den Job wechsle, um meine Kinder auch noch sehen zu können und dann wieder auf mein altes Gehalt runtergehe ? Vermindern sich Ehegatten- und Kindesunterhalt oder bin ich jetzt angehalten immer soviel zu verdienen ? Vielen Dank für ein Antwort. Liebe Grüße, XY
Hallo,
wie alt sind Ihre Kinder? Ehegattenunterhalt wird nur bis zum Kindesalter von drei Jahren bezahlt, danach muss der andere Elternteil sich selber Arbeit suchen und sich selber ernähren. Der Kindesunterhalt rechnet sich nach Ihrem Einkommen, wobei der mit dem Alter der Kinder stetig steigt, da kommt einiges zusammen.
Gruss
hallo,
soweit ich weiß, wird immer das aktuelle Gehalt angerechnet…aber ob man einfach den Job wechseln kann, weil man die kids sehen will…was ich persönlich sehr gut finde…,gleichzeitig aber weniger verdient…keine Ahnung
lisa
2 Kinder sind noch unter 3 allerdings war ich über 15 Jahre verheiratet und hab gehört, dass sich damit auch der Unterhaltsanspruch meiner Exfrau verlängert. Darum geht es mir aber auch garnicht. Ich zahle gerne Unterhalt auch für sie allerdings möchte ich mein eigenes Leben jetzt nicht mit der Verpflichtung fortführen für ewig einen solchen Job machen zu müssen.
Ich denke, dass auch das andere Gehalt beide leben läßt.
p.s. danke für die superschnelle Antwort 
Hallo Lisa,
ich habe im Web etwas von Ausnahmeregelungen bei unverhofftem Gehaltssprung gelesen, was bei mir ja auch so war. Ich habe sehr lange im Rahmen des vorherigen Gehaltes verdient und so war auch der Lebensstandard unserer Familie. Leider habe ich gelesen, dass der Lebensstandard für den Ehegattenunterhalt nach Festlegung eingefroren wird, während der Kindesunterhalt sich mit meinem Einkommen (auf und ab) bewegt. Ich bin halt Anfang 40 und so glaube ich, dass das Risiko ziemlich groß ist, dass mein Gehalt sinkt und nicht steigt. Das liegt ja dann nicht an mir…
das ist das erste Mal das ich es so höre, alle wollen nicht zahlen und ich habe so alles mitgemacht, da mein Ex sich weigerte. Er hat sogar eines der Kinder zur Adoption freigeben wollen, nur um keinen Unterhalt zu zahlen.
Das tut weh und das Kind hat sich ganz von ihm abgewand, wird jetzt wo er volljährig ist psychologisch betreut.
Hut ab vor Ihrer Einstellung. Die Kinder sind leider immer die Leit tragenden und sie sind wirklich von 100 Anfragen der einzigste der Unterhalt ja zahlen will.
Es wird auch immer nach dem Einkommen berechnet, obwohl das Jugendamt auch gerne mehr rechnet, oder falsche Auskünfte gibt, nur damit die bloß nicht zahlen müssen.
Gern auch möchten sie ihre Machtposition zeigen.
Im Gegensatz muss ich auch sagen,die Sätze sind einfach zu hoch. Wenn die Kinder klein sind ist der Satz ok, aber ab 12 Jahren wird es doch sehr teuer, zumal der Vater sich ja auch ein neues Leben aufbauen können.
Das ist hier in Deutschland leider nicht gegeben. Da muss unbedingt was gemacht werden. Ich wünsche Ihnen alles Gute und das der Kontakt zu den Kinder immer gut bleibt.
L.G.
Hallo
Meines wissen nach wird der Unterhalt nach dem aktuellen Verdienst berechnet.
Wenn du es genauer erklärt haben möchtest dann Ruf doch beim Jugendamt an,die erklären es dir dann auch.
gruß Seppel42
Vor Gericht und auf hoher See…
Kommt darauf an ob der gegnerische Anwalt und der Richter es als eheprägend sehen.
Solange du den Mindestunterhalt zahlen kannst, sollte es möglich sein zu reduzieren, aber du mußt dann vermutlich eine Abänderungsklage einreichen.
Beim Ehegattenunterhalt kann dich vermutlich niemand zwingen weiterhin so zu arbeiten nur damit du entsprechend zahlen kannst.
Aber auch hier wieder evtl. Klage nötig.
Je nach Alter der Kinder fragt es sich ob deine (Ex)Frau überhaupt Anspruch auf Unterhalt hat und für wie lange.
Wie gesagt… siehe oben
Also nichts wie zum Anwalt.
Krümelchen
Hallo,
das kommt darauf an, wie lange du das höhere Gehalt schon verdienst.
Ich würde dir raten, im Netz eine Anwaltshotline zu suchen und dort mit den genauen Daten nachzufragen.
Ich gehe aber davon aus, das der Ehegatten- und auch Kindesunterhalt nach dem aktuellen Gahlt berechnet wird.
Ehegattenunterhalt musst du aber nur für einen festgelegten Zeitraum zahlen, weil es nach der neuen Rechtssprechung so ist, dass die Mutter, sollte das jüngste Kind 3 Jahre alt sein, angehalten ist, wieder selber für Ihren Unterhalt aufzukommen. Dies muss Sie auch nachweisen. Wenn der Unterhalt durch ein Gericht/Jugendamt festgelegt und ausgerechnet ist, dann kannst du ihn nur verändern indem du eine Abänderungsklage anstrebst. Du wirst dann aber sicher ausführlich begründen müssen, warum du mit dem Job aufgehört hast und warum es dir nicht möglich ist, weiter so viel zu verdienen.
Deshalb mein Tip: Solltest du mit deiner zukünftigen Exfrau noch reden können, schlage ihr vor, was du zahlen kannst und willst und lasst das Ganze notariell beurkunden. Dann kannst du dich, sollte Sie irgendwann mehr fordern, immer wieder auf den Vertrag berufen. Du kannst in diesen vertrag auch die Aufteilung des Hausstandes mit reinnehmen, das hat den Vorteil, dass die Scheidung nicht mehr so viel kostet, weil es bei einer Scheidung immer um den Streitwert geht. Das heißt, wenn der Hausrat und der Unterhalt geregelt ist durch solch einen Vertrag, das der Streitwert dann viel viel geringer ist.
An solchen Verträgen, rütteln auch Richter nur sehr ungern.
Solltest du noch Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
Lg, Speedy
hallo,
Ehegattenunterhalt gibt es doch nur im Trennungsjahr, es sei den, die Kids sind noch so klein,das die Mutter zuhause bleibt…
bin jetzt von freitag bis mittwoch nicht da, falls noch fragen da sind…
lisa
Ich würde mich an der „Düsseldorfer Tabelle“ orientieren und mich mit dem Jugendamt „warm halten“, was die Kids angeht. Was den Ehegatten Anspruch angeht, so ist es besser einen Anwalt mit reinzuziehen. Anspruch hat Ex Partner bei Kids über 12 nicht wirklich, da er/sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kann/muss. Nach dem Trennungsjahr wird anders berechnet. Anwalt…?
Hallo
für dem Ehe-Unterhalt ist das bisherige Gehalt relevant. Beim Kindesunterhalt ist trotzdem des jeweilig Gehalt relevant.
Gruß EJWW
Hallo XY,
der Ehegatten Unterhalt berechnet sich nach deinem Gehalt und nach Ihrem Einkommen,auch mußt du nicht ewig Ehegattenunterhalt zahlen.
Ferner errechnet sich der Unterhalt nach deinem Gehalt,d.h.wenn du den Job wieder wechselst,um deine Kinder zu sehen und ganz sicher auch aus"gesundheitlichen"Grüden"zwinker",dann ist das vollkommen ok,und rechtens,man und Sie kann dich nicht zwingen den Job wo du mehr verdienst zu halten!!
Alles Gute
Der Unterhalt richtet sich immer nach dem jeweiligen Vredienst.
Ausgenommen,eine gut bezahlte Stelle wird absichtlich gekündigt um in eine niedrigere Lohnstufe zu kommen und somit den Unterhalt zu sparen.
Dies wird als böswillig angesehen und man kann um seine Unterhaltspflicht zu erfüllen sogar zu einem Nebenjob angehalten weden.
Liebe Grüsse
santry
hallo,
der Ehegattenunterhalt wird nach dem aktuellen Einkommen errechnet. Allerdings weiss ich nicht wie oft diese Berechnung aktualisiert werden darf. Bei Kindesunterhalt gilt die Regelung, dass eine neuberechnung nur alle zwei jahre erfolgen darf um auszuschliessen, dass Elternteile sich absichtlich beruflich verschlechtern um geringere Unterhaltszahlungen zu erwirken.
Hier kann wohl nur ein Fachanwalt für Familienrecht genaue auskünfte geben.
Alles Gute
Hallo,
ich kann mir sicher vorstellen, daß jegliche Gehaltsänderung a.) angegeben werden muss und b.) sich die Erhöhung auf den Ehegattenteil anrechen wird.
Aber da würde ich noch mal einen Experten kontaktieren!!! Viel Erfolg…
Gruß aus Berlin
Hallo,
beim Ehegattenunterhalt KÖNNTE ein Argument sein, dass von diesem hohen Gehalt das eheliche Leben nicht gestaltet wurde - es also nicht ehebedingt ist. Ob der Richter das auch so sieht, ist nicht völlig sicher.
Allerdings geht aus der Frage nicht hervor, wie alt die Kinder sind, wie lange die Ehe dauerte usw. Das ist nämlich auch ein Grund ob die Frau überhaupt und wie lange Unterhalt bekommt.
Einen guten Anwalt aufsuchen, den daran erinnern, dass die Ehe nicht mit der Gehaltshöhe geführt wurde.
Keine Trennungsvereinbarung usw. unterschreiben, die über die Dauer des geplanten erhöhten Erwerbs hinausgehen.
Auch den Kindesunterhalt nur für festgelegte Zeiten titulieren, damit bei geringerem Einkommen die Abänderungsklage nicht notwendig wird.
Gruß
Hallo, wie alt sind denn Ihre Kinder? Wenn alle über 3 Jahre alt sind, wird Ihre Frau angehalten, mitzuverdienen. Wenn sie bereits arbeitet und Ihr Gehalt und das Ihrer Frau weit auseinanderklaffen, dann werden Sie nachehelichen Unterhalt bezahlen müssen.Für den Kindesunterhalt zählt das derzeitige, also höhere, Einkommen. Bitte vereinbaren Sie bereits mit den Anwälten in der Scheidungsvereinbarung, dass im Falle eines geringeren Gehalts dann auch angepasster Unterhalt bezahlt wird. Dann streiten sie dann nicht weiter. Der Kindesunterhalt kann ja recht gut über die Düsseldorfer Tabelle ermittelt werden. Für Vorabfragen gibt es meist in den Jugendämtern Ansprechpartner; dabei kann auch das Umgangsrecht mit den Kindern bereits geklärt werden. Alles Gute!
Hallo,
du hast recht, da muss man aufpassen. I.d.R. bist du angehalten, so viel zu verdienen, dass der Unterhalt gesichert ist. Wenn du gesundheitlich nicht mehr in der Lage bist, deine anspruchsvolle Arbeit fortzuführen, kann dich niemand zwingen. Solange du den Unterhalt erfüllst, interessiert das sowieso niemand.
Ansonsten kannst du dich auch mal im Amtsgericht beraten lassen. Empfehlenswert ist auch ein guter Rechtsanwalt, da es gerade in so speziellen Fällen ost sehr viele Tücken gibt und ich mit deinen wenigen Zeilen viel zu wenig Kenntnisse deiner Situation habe.
Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen und wünsche dir alles Gute.
Bernd