Hallo zusammen,
angenommen ein Empfänger von Trennungsunterhalt erfährt, dass der Unterhaltspflichtigte den Unterhalt steuerlich nach § 10 Abs. 2 EStG geltend gemacht hat und eine entsprechend höhere Steuererstattung erhalten hat.
Problem: Der Unterhaltsempfänger hat nie die Anlage U unterschrieben.
Er macht deshalb das Finanzamt auf die nicht gegebene Unterschrift aufmerksam. Dieser wird vom Finanzamt aufgefordert zu erklären, wieviel Unterhalt er erhalten hat.
Was hat das nun für beide Beteiligten für Kosequenzen?
Gruß
Bori